@ Max & Nelson
Mir ist schon bewusst, dass man Mitarbeiter oft triezen kann, um ein bestimmtes Verhalten zu bewirken. Aber de jure bleibt die Frage für mich offen: Kann der AG bei Vorliegen einer DV Gleitzeit (mit üblichen Regelungsinhalten) eine rechtliche Möglichkeit, das "Ersitzen" von Zeitguthaben und damit im Zweifel auch Gleittagen zu unterbinden? Ich bin da skeptisch. Denn die Souveränität, über diese Guthaben selbstständig entscheiden zu können, unterscheidet die Gleitzeit doch gerade von der (angeordneten) Überstunde.
Die Gleitzeit ist nicht dafür da angeordnete Überstunden zu ersetzen.
Das unterbinden vom Ersitzen von Stunden könnte man zumindest erstmal mit einer Abmahnung versuchen, aber das ist sicher wackelig.
Wenn im Extrembeispiel in der Woche 5x8 Stunden Arbeit anfällt, man aber 4x8 Stunden Arbeit und 4x2 Stunden Luftgucken erbringt und dann am 5. Tag 8 Stunden Arbeit wegen Zeitausgleich unbearbeitet bleiben, heißt das schlicht, dass man 20% weniger leistet.
Theoretisch könnte man eine verhaltensbedingte Kündigung anstreben, da der Mitarbeiter unter dem Durchschnitt leistet und offensichtlich seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausschöpft. Ich bin mir aber sicher, dass man damit nicht durchkommt, da selbst in diesem theoretischen Extremfall die Minderleistung nicht signifikant genug ist.
Vielleicht kommt man mit Arbeitszeitbetrug weiter.
Aber in der Realität gibt es wenige Jobs die gar keine Flexibilität für Arbeitsaufkommen und Bearbeitungszeiten haben, da diese meist von der Gleitzeit ausgenommen sind.
Das Ersitzen von Zeit ohne zu arbeiten dürfte in der Realität zu schwer greifbar sein.
Da bleibt meiner Ansicht nur die Luftgucker durch Führung und die Kollegen auf Linie zu bringen oder zu versuchen die Luftgucker loszuwerden durch Umsetzung oder auslaufen des Vertrages, falls das überhaupt eine Option ist.