Für gewöhnlich ist der Vorgesetzte nach DV in der Pflicht die Funktionsfähigkeit der Abteilung o.ä. aufrecht zu erhalten.
Liegt das Problem irgendwo in der Nähe von, alle sind am Arbeiten (oder tun zumindest so) und die Betroffene Person hat sich etliche Male erwischen lassen, wie sie zum Feierabend noch ne Stunde ran gehängt hat?
Dann sollte der Vorgesetzte durchaus in der Lage sein, sie nach der Sollarbeitszeit nach Hause zu schicken.