Eingruppierung Bundesbeamter mit Techniker

Begonnen von Kunde32134, 03.04.2024 15:56

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Kunde32134

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer möglichen Eingruppieren mit einem staatlich geprüften Techniker als höchsten Abschluss.
Der Start ist bei A6 im mittleren Dienst. Was ist in der Laufbahn alles möglich?
Die Grenze im mittleren Dienst ist bei A9, ich finde auf vereinzelten Seiten, dass die Eingruppierung für einen Techniker bei A9 oder darüber liegt.
Beschreitet man ggf. sogar eine spezielle Laufbahn, die nicht bei A9 endet?

Auf was muss man weiterhin achten?
Kann man seine Personalstelle eventuell auf Punkte hinweisen, die nicht beachtet wurden?

Grüße

Bastel

Bei A9 ist in der Regel Schicht im Schacht. Eventuell gibt es noch A9z oder so.

Kunde32134

Wie kommen dann solche Aussagen, dass A10 oder in Sonderfällen auch A11 möglich ist, zu Stande?

Wie sieht das mit einem Laufbahnwechsel aus, wenn man doch noch ein Studium macht?

PolareuD

Zitat von: Kunde32134 in 03.04.2024 16:59
Wie kommen dann solche Aussagen, dass A10 oder in Sonderfällen auch A11 möglich ist, zu Stande?

Bundeslaufbahnverordnung § 27 - Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte

https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__27.html


PolareuD

Zitat von: Kunde32134 in 03.04.2024 16:59
Wie sieht das mit einem Laufbahnwechsel aus, wenn man doch noch ein Studium macht?

Bundeslaufbahnverordnung § 24 - Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer Hochschulausbildung

https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__24.html

flip

War zwar nicht gefragt, aber bei uns ist in dem Fall A7 das Eingangsamt.
Ich würde mich fragen, ob ich in dieser Behörde anfangen will.

Kunde32134

A7 wird man nach spätestens einem Jahr.

Aber danke, weiß ich erstmal bescheid.

corilo

Wenn du einen Techniker im Bereich IT/Netzwerktechnik hast, lohnt sich das umschauen bei anderen Bundesbehörden. Bei einigen wird mit Techniker und/oder entsprechend langjähriger Berufserfahrung auch im g-Dienst E10/A10 eingestellt.

xap

Bei uns sogar auf E12/E11 Stellen, dann jeweils eine EG tiefer.

Rollo83

Bei der Bundeswehr in der militärischen Laufbahn ist der staatliche geprüfte Techniker die Aufstiegsfortbildung vom mittleren Dienst (Feldwebel) zum gehobenen Dienst (Offizier).
Ich bin jetzt als staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Elektrotechnik A11 besoldet, Endamt wird A12.
Dies müsste doch theoretisch in den Ämtern auch so durchführbar sein da sich die BW ja nach der BLV richtet. 
Ob man mit Techniker zwingend Beamter werden muss/will würde ich allerdings tatsächlich erst mal hinterfragen.

Eukalyptus

@Rollo: Du schreibst leider nicht, ob du auch Soldat bist. In der zivilen Laufbahn ist der Techniker jedenfalls keine zulässige Bildungsvoraussetzung die in den gehobenen Dienst führt.

Hans1W

Er schreibt doch militärische Laufbahn=Soldat!

Eukalyptus

Zitat von: Hans1W in 12.04.2024 12:25
Er schreibt doch militärische Laufbahn=Soldat!

Nein. Rollo83 trifft eine Aussage zur ,,Aufstiegsfortbildung"von Fw zu Offz. Diese sei der staatlich geprüfte Techniker. Dann trifft er die Aussage, er sei A11 besoldet und Techniker. Eine Verbindung beider Aussagen kann man vermuten - muss aber nicht.

Seine darauffolgende Spekulation dass sowohl das Soldaten- als auch zivile Laufbahnrecht beim Bund sich nach der Bundeslaufbahnverordnung richtet, lässt vermuten, dass er Beamter ist. Ein Soldat müsste eigentlich wissen, dass für ihn die Soldatenlaufbahnverordnung gilt.

Rollo83

Zitat von: Eukalyptus in 13.04.2024 17:32
Zitat von: Hans1W in 12.04.2024 12:25
Er schreibt doch militärische Laufbahn=Soldat!

Nein. Rollo83 trifft eine Aussage zur ,,Aufstiegsfortbildung"von Fw zu Offz. Diese sei der staatlich geprüfte Techniker. Dann trifft er die Aussage, er sei A11 besoldet und Techniker. Eine Verbindung beider Aussagen kann man vermuten - muss aber nicht.

Seine darauffolgende Spekulation dass sowohl das Soldaten- als auch zivile Laufbahnrecht beim Bund sich nach der Bundeslaufbahnverordnung richtet, lässt vermuten, dass er Beamter ist. Ein Soldat müsste eigentlich wissen, dass für ihn die Soldatenlaufbahnverordnung gilt.

Ich bin OffzMilFD, habe mich unglücklich ausgedrückt, für Soldaten gilt natürlich die SLV.
Ich wollte eher auf den Vergleich hinaus ob es nicht Ähnliches auch in der Bundeslaufbahnverordnung gibt.
Eigentlich war meine Aussage letztendlich sogar eher als Frage formuliert.
Ich wollte den Vergleich ziehen und