Autor Thema: Wechsel von PKV in GKV möglich für Familie von Polizeibeamten?  (Read 5231 times)

AAAC

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Hallo zusammen,

ich bin alleinverdienender Polizeibeamter in NRW. Dementsprechend sind meine Frau und Kinder privat krankenversichert bzw. beihilfeberechtigt. Meine Frau arbeitet nur in einem Minijob.

Gibt es eine Möglichkeit, meine Frau und Kinder gesetzlich zu versichern?

Vielen Dank und viele Grüße.

clarion

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Deine Frau müsste mit Ihrer Arbeit soweit aufstocken, dass sie sozialversicherungspflichtig wird. Dann können die Kinder in der GKV kostenlos familienversichert werden. Das geht nur dann, wenn Deine Besoldung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Wenn Du drüber liegst, müssen die Kinder privatversichert bleiben.

was_guckst_du

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...ich dachte immer, Polizeibeamte hatten "freie Heilfürsorge" und würden erst im Pensionsalter nach Anwartschaft in die PKV?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

flip

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...ich dachte immer, Polizeibeamte hatten "freie Heilfürsorge" und würden erst im Pensionsalter nach Anwartschaft in die PKV?
Polizeibeamte in den meisten Bundesländern schon, nur nicht deren Frau und Kinder.

AAAC

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Deine Frau müsste mit Ihrer Arbeit soweit aufstocken, dass sie sozialversicherungspflichtig wird. Dann können die Kinder in der GKV kostenlos familienversichert werden. Das geht nur dann, wenn Deine Besoldung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Wenn Du drüber liegst, müssen die Kinder privatversichert bleiben.

Hallo nochmal,
es ist schon etwas länger her, allerdings tut sich gerade etwas bei uns. Meine Frau bekam ein Angebot, ihre Stunden zu erhöhen, so dass sie nicht mehr im Minijob, sondern Midijob, sprich 5 x 4 Stunden pro Woche arbeiten gehen könnte. Somit wäre sie sozialversicherungspflichtig.

Hieße das also dass sie und die Kinder in der GKV versichert werden, falls meine Besoldung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt? Ich bin A11 in Stufe 10, wenn ich richtig gelesen habe wird der Familienzuschlag in die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mit einberechnet?

Andere Quellen schreiben so lange ich mehr verdiene als meine Frau, würden die Kinder nicht mit ihr familienversichert werden sondern müssten weiterhin über Beilhilfe und PKV versichert bleiben?

Saxum

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Es kommt mithin darauf an, dass die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 und 2 SGB V kumulativ vorliegen sowie die ebenfalls kumulativen Ausschlussgründe nach § 10 Abs. 3 SGB V verneint werden können. Der Familienzuschlag zählt originär nicht dazu.

Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der andere (PKV-Versicherte) Elternteil:

1. Verheiratet und
2. PKV-Versichert und
3. die JAEG übersteigt und
4. dessen Einkommen höher als das des anderen Ehepartners ist.

Jedoch, sobald auch nur eine der obigen Punkte nicht erfüllt ist, besteht die Möglichkeit der Familienversicherung.

Da für die Kinder keine Versicherungspflicht besteht (jedoch natürlich die Pflicht zur Versicherung) können die Kinder auch gleichzeitig beihilfekonform PKV und Familienversichert sein. Das macht Sinn, damit die Ehepartner*in hinsichtlich der Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld die Mitgliedschaft des Kindes über die Familienversicherung vorweisen kann. Leistungen kann aber immer nur von einer der beiden Versicherungen bezogen werden. Voraussetzung ist dafür natürlich, dass die Ehepartner*in in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und die oben benannten Bedingungen für die Familienversicherung erfüllt werden.
« Last Edit: 26.02.2025 14:45 von Saxum »

AAAC

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Vielen Dank für die Antwort!

1. Verheiratet: JA
2. PKV-Versichert: Bin ich als Polizeibeamter NRW mit freier Heilfürsorge PKV-Versichert? Ich denke eher NEIN.
3. Ohne Familienzuschlag deutlich unter der JAEG: Also NEIN
4. Einkommen höher als Ehepartnerin: JA

Da mindestens eine der Punkte in meinem Fall nicht erfüllt ist, würde eine Familienversicherung also möglich sein.
Vielen Dank nochmal!


Saxum

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Richtig, die Punkte 3. und 4. kann man auch durch eine Teilzeittätigkeit noch etwas steuern.

Die 100%ige Heilfürsorge ist eigentlich ein "sonstiger Kostenträger" und fällt daher zwar nicht unter die Definition als "Privat Versichert", hat jedoch Analogien. Hier ist dieser Punkt von mir aber grob vereinfacht dargestellt. Punkt 2. heißt eigentlich im Umkehrschluss, dass man "kein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse" ist.

Im Falle der Heilfürsorge müsste man das vermutlich theoretisch auch mit "Ja" beantworten.

Es empfiehlt sich aber in jedem Falle eine Anwartschaft für die Kinder und/oder die Ehepartner*in abzuschließen bei ausscheiden aus der Privaten Krankenversicherung, für den Fall der Fälle. Eine Rückkehr ohne Anwartschaft ist immer ein Neuvertrag und das bedeutet erneute Gesundheitsfragen/Prüfung und erneuter Beginn der Verjährungsfristen.
« Last Edit: 27.02.2025 09:51 von Saxum »