Moin zusammen
da mein alter Beitrag geschlossen ist muss ich leider eine neuen Aufmachen.
Alter BeitragEs geht um das leidige Thema Eingruppierung. Kurz nochmal angerissen, ich habe eine Stelle die als E10 ausgeschrieben war und bekommen hab ich die 9a/4. Wie ich jetzt hier sehr oft gelesen hab, sind die übertragenen Tätigkeiten/Tätigkeitsbeschreibung maßgeblich ausschlaggebend für die Einguppierung.
Ich hab das jetzt so verstanden, bitte korrigiert mich falls falsch, das meine Tätigkeitsbeschreibung eigentlich angepasst sein müsste (quasi von E10 auf 9a angepasst).
Laut dem Beitrag sollte ich mich mal um meine Tätigkeitsbeschreibung kümmern, das hab ich jetzt gemacht.
Meine Tätigkeitsbeschreibung passt 1 zu 1 auf dem was ich mache, ich arbeite also im Bereich E10.
Um die Beschreibung auf die 9a zu ändern, hat man kurzerhand einfach die E10 durchgestrichen und per Hand 9a hingeschrieben
Ich hoffe die angehängten Bilder gehen.
Nu weiß ich nicht wie ich damit umgehen muss/soll. Da ich kein Hochschulstudium hab müsste mir mit der -1 Regel doch eigentlich mindestens die 9b zustehen?
Gruß an alle