Umfrage

Ist ein künftigter Klageweg für euch eine Option?

Ja
115 (71.4%)
Nein
8 (5%)
Unentschlossen
20 (12.4%)
Unter gewissen Voraussetzungen, ja. (Gerne erläutern)
18 (11.2%)

Stimmen insgesamt: 160

Autor Thema: Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation  (Read 57743 times)

Lichtstifter

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Liebe Foristinnen und Foristen,

nach Aristoteles ist "Der Anfang die Hälfte des Ganzen" und darum möchte ich hier unsere Herzensangelegenheit Amtsangemessene Alimentation in Verbindung mit deren Um- und vielmehr Durchsetzung mit Hilfe der Gerichtsbarkeit hier beginnen lassen.

Wie erfolgreich & realistisch dieses Unternehmen ist, wer in der Vergangenheit durch sein (Nicht-)Handeln für diesen Missstand verantwortlich war, wie die aktuelle Politik dieses Thema behandelt und welche Farbe nach Eurem Dafürhalten künftig das Ruder für die Beamten rumreißen soll wurde bereits umfangreich behandelt und soll hier nicht zur Diskussion stehen.

Hier sollen sich vordergründig "Gleichgesinnte" mit derselben Absicht einfinden, damit auch auf dem Gebiet des Bundes etwas auf die Beine gestellt wird und der Bund endlich veranlasst wird, sich bewegen zu müssen. Bisher wird das Thema eigentlich nur verschleppt und ein Tätigwerden scheint im Moment nicht erforderlich zu sein.

Hier im Forum haben schon einige Nutzer ihre Absicht bekundet, welche ich jedoch nicht ohne deren Einverständnis hier namentlich erwähnen möchte. Dies kann jeder hier mit einem Beitrag eigenverantwortlich machen.

Jedenfalls passiert hier - wie ich selber erleben darf - in den privaten Nachrichten schon etwas. Damit es aber einen möglichst großen Personenkreis erreicht, wäre es sicher hilfreich, den Sachverhalt aus dem Hintergrund in den öffentlichen Bereich zu holen.

Alleine sind die Chancen wohl eher gering und irgendwann geht einem allein der lange Atem aus, wenn das Thema von Instanz zu Instanz durchgehievt werden muss, was mit einer langen Verfahrensdauer verbunden ist.

Die Schwarmintelligenz soll sicherstellen, dass irgendwann eine Klage auf den Weg gebracht wird, die Hand und Fuß hat und mit allen relevanten Punkten gespickt ist, aus der es kein Schlupfloch mehr gibt.

Ich bin tatsächlich der Auffassung, dass es ein hohes Dunkelfeld an Kollegen gibt, die da mitmachen würden. Das Thema mit allen Details ist sehr komplex. Dennoch wäre die Beteiligung sicherlich ziemlich groß, wenn der Aufwand sich für die Masse in Grenzen halten würde und einige wenige in der Materie steckende Menschen mit ihrer Expertise hier das Fundament legen würden. Wer das ist, haben unzählige Beiträge hier schon eindrücklich aufgezeigt.

Unsere Gewerkschaften werden ja nun leider nicht so aktiv, wie es der Sache eigentlich gerecht ist.

Relevante Punkte (nicht abschließend):

- kurze Erklärung, wo wir uns als Bundesbeamte gerade befinden, also der Ist-Zustand und was man gegenwärtig 
  rechtlich bereits unternehmen kann (Widerspruch, Untätigkeitsklage....)
- Strategien und Abläufe entwickeln
- Findung eines Rechtsbeistandes
- Klärung finanzieller Aspekte
- Hinzuziehen Sachverständiger
- "Kontakte" spielen lassen, Social Media aktivieren
- gegenseitiger Erfahrungsaustausch und motivieren für die Sache

Mein Wunsch ist es, dass bei dieser "Klagegemeinschaft" möglichst die ganze Bandbreite an Bundesbeamten (alle Laufbahnen vom Kinderlosen bis kinderreichen Familien) vertreten ist und man sich hoffentlich auf den gemeinsamen Nenner einer gerechten Grundbesoldung einigt und dieses Thema nicht mit Zuschlagsorgien und fiktiven Einkommen gelöst werden darf.

Das wäre gerecht und für alle am nachhaltigsten (heute schon an die Pension denken) und von den "Entscheidern" womöglich auch am unkompliziertesten in eine gesetzliche Norm zu gießen.
 



Unknown

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Danke für das eröffnen des Themas. Ich habe es der Übersichtlichkeit und des "gesehen" werdens im Eingangsbereich bei Beamte des Bundes und Soldaten fixiert.

Soldat1980

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Einer möglichen "Klagegemeinschaft" schließe ich mich gerne an.
Widerspruch habe ich für 2022 und 2023 eingelegt. Bisher lediglich nur Bestätigung über den Eingang meiner Widersprüche vom BVA erhalten, sonst nichts.
Personenkreis: A11, Soldat, verheiratet, 5 berücksichtigungsfähige Kinder/Stiefkinder, ab Sommer 2024 nur noch 4 berücksichtigungsfähige Kinder/Stiefkinder, 12 Jahre bis zur Pension, keine Rechtsschutzversicherung

Vom DBwV hinsichtlich Rechtsschutz ist hier nichts zu erwarten...

Sofern ich als Personenkreis in Frage komme könnt ihr mich jederzeit kontaktieren um alles Weitere zu besprechen...



BlauerJunge

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Um eine quantitative Vorstellung davon zu bekommen, wer denn grundsätzlich klagewillig ist, finde ich den Thread schonmal gut.

Berufsoldat, A11, verheiratet, zwei Kinder, rechtsschutzversichert.
Seit 2020 Widerspruch eingelegt

beamtenjeff

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Ich denke hier sollte der 1. Schritt sein, sich erstmal um zuhorchen, welche Kanzlei hier ein Geschäft wittert. Ich könnte mir vorstellen, dass mittelgroße Kanzleien hier durchaus Ambitionen haben dürften, sofern eine runde Summe an Klagewilligen zustande kommt. Das dürfte dann eine enorm wirksame Werbekampagne werden für die Kanzlei mit eigtl fast sicherem Ausgang.

Ich (2 Kinder, gehD) bin noch unentschlossen...

PolareuD

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Also innerhalb der Bw ist man dabei sich hierzu zu organisieren. Für interessierte Bw-Angehörige könnte sich ein Blick in die Chatgruppe „Amtsangemessene Alimentation“ des Bw-Messenger lohnen. Zu gegebener Zeit werden bestimmt Informationen hier im Forum eingestellt.

Für grundlegende Infos zum Thema steht Bw-Angehörigen auch das WikiBw „Amtsangemessene Alimentation“ zur Verfügung.

Lichtstifter

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Ich nochmal,

mir fiel im Nachgang erst ein, dass man hier auch eine Umfrage erstellen kann. Habe ich hiermit getan. Ist für jeden anonym und lässt evtl. das Potenzial erkennen, die das Thema bietet. Ist zwar nur für die Leute, die eingeloggt sind wollte aber gerne nochmal darauf hinweisen, weil die Umfrage im Beitrag nur am Anfang sichtbar ist und ansonsten nur als kleines Symbol in der Übersicht der Themen vorangestellt ist.

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Da in einem Klageverfahren nur über die Punkte entscheiden wird, die Gegenstand der Klage sind, wollte ich mal in Erfahrung bringen, mit welchen Themen das Schreiben denn gefüttert werden muss/sollte, also in welchen Punkten die amtsangemessene Besoldung offensichtlich nicht im Einklang mit der Verfassung ist und welche weiteren Konsequenzen man mit aufführen kann, die sich aus dieser jahrelangen Verschleppung der Bereinigung ergeben.



- 15% Abstand zum Grundsicherungsniveau wird nicht eingehalten, gerade im Hinblick der stetigen Erhöhung von
   staatlichen Transferleistungen
- Mindestabstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, wenn nur untere Besoldungsgruppen massiv erhöht
  oder gänzlich abgeschafft werden (Disbalance Besoldungsgefüge, Aushöhlung Leistungsprinzip)
- Missverhältnis zwischen dem Anteil der Grundbesoldung und Zulagen an den gesamten Bezügen
- Orientierung an den Mietstufen (willkührlich) beim AEZ, die nur wenigen Leuten eine tatsächliche Hilfe bietet,
   besser wäre Ort der Dienststelle, weil das grds. Pendler und Nichtpendler beidermaßen berücksichtigen
   würde
- Thematik Alleinverdiener-Modell welches durch das Partnereinkommen-Modell ersetzt werden könnte
- Zinsen zum Ausgleich des mehrjährigen Kaufkraftverlustes (Inflation)
- steuerlicher Nachteil bei einer etwaigen größeren Einmalzahlung
- Kreditzinsen
- fiktives Partnereinkommen (Bsp. Bayern), sofern man sich auch bei uns diesem Mittel bedient

Wenn man sich dann auf ein möglicherweise mehrjähriges Verfahren einlässt und in Vorkasse geht möchte man ja auch alles in diesem Paket inbegriffen haben, was sich später mal geldwert auszahlt.


Warzenharry

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Moinsen...ich finde die Chatgruppe "Amtsangemessene Alimentation" nicht im Bw Messenger? Welche Variante nutzt ihr denn?

EDIT: Erledigt hab den Raum gefunden.

Grüße

BWBoy

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Ich wäre auch durchaus klagebereit. Da ich A11 kinderlos bin ist für mich aber eher das Urteil bezüglich des Single Richters relevant. Zudem das Mindestabstandsgebot sowie die Wertigkeit des Amtes.

Widersprüche lege ich seit 2021 ein. Rechtschutzversichert bin ich gegen solche Ungerechtigkeiten leider nicht.

Warzenharry

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Ich wüsste nicht, dass eine normale Rechtsschutzversicherung auch Verwaltungsrechtschutz bietet. Weiß gar nicht, ob das überhaupt einer anbietet. Im Studium wurd gesagt, dass das für die Versicherungen zu riskant ist.

Hans1W

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Es gibt RS Versicherungen mit Verwaltungsrecht, für Beamten ist das wichtig. Mit den üblichen Suchmaschinen findet man die. Teilweise kann man diesen Baustein zu seiner bestehenden RS-Versicherung dazu buchen. Da man Widerspruch erst im Dezember einlegen muss, hat man also ausrechend Zeit sich eine Versicherung zu suchen

Warzenharry

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Naja Dienstrechtsschutz hab ich über den VBB.

Ansonsten bin ich bei der ARAG. Muss ich mal gucken, ob die sowas auch zu humanen Preisen anbieten.

PublicTim

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Die Frage ist, ob hier überhaupt ein RS von Nöten ist. Die RS legt die Kosten auch nur aus und schlägt diese auch über Jahre drauf. Am Ende zahlt man eh fast mehr, als wenn man das ganze alleine trägt.

silvschro

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A10 gtD, auch noch unentschlossen, keine Kinder

Treudiener

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A12, in 5 Monaten Pensionär, klagewillig.