Autor Thema: Entlassung Beamter auf Probe  (Read 4311 times)

Richard00ß

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Entlassung Beamter auf Probe
« am: 01.05.2024 12:17 »
Guten Tag Zusammen,

ich habe mal eine Frage. ich bin Beamter auf Probe. In der Zwischenbeurteilung habe ich mich bewährt. Ich habe leider den Fehler gemacht mich aus persönlichen Gründen versetzen zu lassen und seit dem scheint nicht mehr alles in Ordnung zu sein. Wenn ich offiziell nachfrage, ist alles in Ordnung. Aber per Buschfunk habe ich schon mitbekommen, dass man mich loswerden will. Ist das möglich, ohne vorher angehört  bzw. auf einem anderen Dienstposten eingesetzt zu werden? Auch vor Ende der Probezeit?

Noch einen schönen 1.Mai!

2strong

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #1 am: 01.05.2024 12:37 »
Im Ergebnis wäre das möglich, sofern Du Dich am Ende der Probezeit nicht bewährt haben solltest. Die positive Zwischenbeurteilung spricht aber erstmal für Dich. Wenn Du wirklich Sorge hast, dass die ganze Geschichte gegen Dich läuft, solltest Du das offene Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Wenn es zwischen Euch/in dem Aufgabenbereich nicht klappt, kann die Erprobung auch auf einem Nderen Dienstposten fortgesetzt werden. Eingäfach nur abwarten und gucken, was passiert, halte ich für die schlechteste Option.

Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #2 am: 01.05.2024 12:48 »
Vielen Dank für die Antwort. Die Probezeit geht bis September nächsten Jahres. Ich habe bereits aktiv das Gespräch gesucht und als Feedback zurückbekommen, dass alles in Ordnung ist. Mir hat aber jemand aus dem Personalrat gesteckt, dass man gegen mich Arbeitet. Meine Frage ist nur, würde man mich am Ende der Probezeit entlassen ohne vorher mich auf einen anderen Dienstposten gesetzt zu haben bzw. mit mir das Gespräch gesucht zu haben?

Grandia

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #3 am: 01.05.2024 16:36 »
Jemand aus dem Personalrat weiß,  dass gegen dich gearbeitet wird und steckt es dir anstatt dagegen vorzugehen. Er benutzt sein Wissen nicht aktiv um als Personalratsmitglied genau seinen Aufgaben getreu zu arbeiten?

Grandia

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #4 am: 01.05.2024 16:39 »
Beide Gespräche und Gesprächspartner dokumentieren, um später beide Seiten nutzen zu können. Der "Kumpel" sollte sein Amt nicht ausführen und dein Vorgesetzter die Wahrheit sagen. Selbstschutz und so.

Tagelöhner

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #5 am: 01.05.2024 16:49 »
Als ob das so unüblich ist, dass Mitglieder des Personalrats meistens bellen aber selten beißen bzw. vernünftig ihrer Rolle nachkommen. Das nennt sich dann üblicherweise "vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle".

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #6 am: 01.05.2024 17:18 »
Bekommst Du vor September nächsten Jahres keine weitere Beurteilung mehr?

Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #7 am: 01.05.2024 17:46 »
Also kann man nicht gegen mich vorgehen, ohne mit mir geredet zu haben bzw. mich auf einem anderen Dienstposten erprobt zu haben?

Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #8 am: 01.05.2024 17:48 »
Bekommst Du vor September nächsten Jahres keine weitere Beurteilung mehr?

Weiß ich nicht. Zwischenbeurteilung war ja schon also wäre als nächstes die Endbeurteilung

clarion

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #9 am: 01.05.2024 21:53 »
Einfach so können sie dich nicht loswerden, wenn die Beurteilung  nach Hälfte der Probezeit in Ordnung war. Wenn man Dich jetzt durchfallen lassen wollte, müsste man schon konkrete Vorkommnisse dokumentieren.

Ich würde jetzt in Begleitung dieses PR mal ein Gespräch beim Vorgesetzten suchen und Tacheles reden. Dabei höflich bleiben! Einer muss dann Farbe bekennen!

AR76

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #10 am: 01.05.2024 22:20 »
Bekommst Du vor September nächsten Jahres keine weitere Beurteilung mehr?

Weiß ich nicht. Zwischenbeurteilung war ja schon also wäre als nächstes die Endbeurteilung

Du bekommst doch noch ein LOB Endes des Jahres? Und wie war das im letzten Jahr?

Richard00ß

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #11 am: 01.05.2024 22:23 »
Bekommst Du vor September nächsten Jahres keine weitere Beurteilung mehr?

Weiß ich nicht. Zwischenbeurteilung war ja schon also wäre als nächstes die Endbeurteilung

Du bekommst doch noch ein LOB Endes des Jahres? Und wie war das im letzten Jahr?

Wofür steht LOB?

BeamterimNorden

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #12 am: 01.05.2024 23:52 »
Bekommst Du vor September nächsten Jahres keine weitere Beurteilung mehr?

Weiß ich nicht. Zwischenbeurteilung war ja schon also wäre als nächstes die Endbeurteilung

Du bekommst doch noch ein LOB Endes des Jahres? Und wie war das im letzten Jahr?


LOB steht für Leistungsorientierte Bezahlung, dieses bekommen aber (zumindest beim Bund) nur Tarifbeschäftigte und keine Beamtinnen und Beamten.
Was es schon für Beamtinnen und Beamten gibt ist ein Prämiensystem, Stufensteigerungen oder ähnliches, soll so das Pendant zum LOB für Tarifbeschäftigte sein, kann man so sehen oder auch nicht...

Zum Thema Beurteilung für Probezeitbeamte:
Rechtlich gefordert sind eine Beurteilung zur Hälfte der Probezeit und zum Ende der Probezeit.
In unseren Formularen muss man noch nicht einmal was begründen, sondern einfach nur die bestimmten Merkmale mit "bestanden" oder "nicht bestanden" ankreuzen.

Ich drück die Daumen, viele Grüße
BeamterimNorden

Hans1W

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #13 am: 02.05.2024 10:30 »
Ein Gespräch mit Zeugen(hier PR z.B.) mit dem Vorgestzen, dass mit einem Protokoll beenden. Beide Seiten unterschreiben. Wenn jetzt drin steht der Vorgestetze hat keine Dinge auf den Tisch gebracht die gegen dich sprechen, dann hast du zwei Beweise für dich.
Alle Gründe müssen also nach dem Termin erfolgt sein.

Casa

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Antw:Entlassung Beamter auf Probe
« Antwort #14 am: 02.05.2024 13:31 »
Es bieten sich regelmäßige Feedbackgespräche mit entsprechender Dokumentation an. Dazu kann man Fragen
- was läuft gut, was nicht?
- wie kann ich micht verbessern?
- wie kann ich das erreichen?
- wie kann mich die Dienststelle dabei unterstützen?

Heißt es dann weiterhin "alles ok" und wird die Nichtbewährung festgestellt, ergibt sich womöglich ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Dienstherrn.

Und falls es dir zu bunt wird, es gibt auch Abteilungen und Dienstherren, die gehen mit ihren Beamten pfleglich(er) um.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)