Rückzahlung Anwärterbezüge - Hessen

Begonnen von Mere, 18.05.2024 07:48

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Mere

Unser Sohn hat beschlossen sein duales Studium im gehobenen Dienst abzubrechen, um Lehramt zu studieren

Jetzt geht es um die Rückzahlung der Anwärterbezüge:

- ist es rechtens das die Beträge auf einmal zurückgezahlt werden müssen (innerhalb eines Monats) - für einen 20 jährigen, der ein neues Studium anfangen will, ja nicht so einfach.
- in dem damaligen Vertrag stand: auf Rückzahlung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde - was bedeutet das genau?
- im letzten Jahr gab es ziemlich viel Unruhe wegen einer neuen Verbeamtungsregel, die rückwirkend greifen solle (nicht jeder wird mehr verbeamtet, sondern nur mit sehr guter Leistung) - wurde zwar dann wieder gekippt, allerdings wurden alle lange im Ungewissen gelassen.

Schon mal vielen Dank für die Antworten.


Casa

Es kommt darauf an was konkret als Auflage im Rahmen von § 58 Abs. 3 HBesG vereinbart wurde.
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