Aus der freien Wirtschaft kenne ich solche Unterschiede, im öffentlichen Dienst hatte ich das so nicht erwartet.
Es gibt sie auch nicht im öffentlichen Dienst.
Entweder du und dein Chefin irren gewaltig bzgl. der auszuübenden Tätigkeiten die du hast und die der neue Tätigkeitszuschnitt hat.
Oder du irrst dich bzgl. deiner auszuübenden Tätigkeiten (als das was dir übertragen wurde) und der Tätigkeiten die du ausübst.
Oder der AG irrst sich bzgl. deiner Bezahlung, er also einen Eingruppierungsirrtum hat, oder bei der Neuen macht er einen Eingruppierungsirrtum.
Aber identische Tätigkeiten führen (anders als in der pW) im öD IMMER zur identischen Eingruppierung.
Und das kann man einklagen.
Und Sätze wie "Eine Einstufung in EG9a wäre sicher nicht zwingend erforderlich gewesen, wurde aber gemacht. "
habe in sich schon mal ein Haufen fehlerhaftes an sich:
1.) Es ist keine Einstufung, sondern eine Eingruppierung.
2.) Eingruppierungen werden nicht gemacht, der AG gruppiert niemals ein, denn man IST eingruppiert aufgrund der auszuübenden (nicht der ausgeübten) Tätigketien.
3.) Es wurde also maximal der Person Tätigkeiten übertragen, die zu einer 9a führen, auch wenn sie unter umständen diese überhaupt nicht ausübt.
Also wenn du auch solche Tätigkeiten übertragen bekommen hast, dann solltest du dein dir zustehendes Entgelt einfach einfordern.