Guten Morgen,
ich bin gerade dabei eine höhere Eingruppierung durchzusetzen, einen Antrag habe ich bereits gestellt, jedoch weiter nichts gehört.
Aktuell ist diese Stelle in die EG 9c eingruppiert; beantragt habe ich erstmal die EG 11. Bereits bei den Beispielen für die Eingruppierungen ist die Stelle in der EG 10 eingruppiert.
Ich bin gerade dabei, die Arbeitsvorgänge zu erfassen. Meine Frage hierzu: Wenn ein Arbeitsvorgang zunächst immer gleich beginnt, sich dann aber unterteilt (verschiedene EG), ist es trotzdem als ein Vorgang zu bewerten? Ich habe gelesen, dass sich der ganze Arbeitsvorgang nach dem "schwierigsten" Teil bewertet wird.
Als Beispiel:
Arbeitsvorgang A (Kindesunterhalt)
Beginn: Beratung, Akte anlegen, Anschreiben,... dann:
Option 1: der Kindesvater verpflichtet sich freiwillig zur Zahlung;
Option 2: Einleitung Gerichtsverfahren, Klageschrift, Verhandlung...
Insgesamt kann man sagen, dass wir die gleichen Tätigkeiten einer Rechtsanwältin/ eines Anwalts machen, aber lange nicht so bezahlt werden. Ich habe auch ein etsprechendes Studium. Meiner Meinung nach müsste dies auch eigentlich Voraussetung für diese Tätigkeit sein.
Für ein paar Anregungen wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße, Vanessa