Moin, im Rahmen der Flutkatastrophe war ich am 03.06 den gesamten Tag mit der freiwilligen Feuerwehr im Einsatz. Ich bin Bundesbeamter und kann mir für solche Einsatzfälle, in denen meine Arbeitszeit direkt betroffen ist „anscheinend“ Sonderurlaub genehmigen lassen.
Nun kam bei uns im Kollegenkreis das Thema auf, dass ich diesen aufgrund meiner Aufwandsentschädigung bei der FFW nicht nehmen darf, da ich ja quasi doppelt bezahlt werden würde. Ich müsse dafür Dienstausgleich (Überstunden) nehmen. Der Sonderurlaub käme nur in Frage, wenn ich keine Aufwandsentschädigung erhalten würde.
Gibt es Erfahrungen unter den FFWlern, wie das gehandhabt wird?
Meine Personalstelle war genauso planlos und konnte mir keine Auskunft erteilen. Rechtliche finde ich dazu nichts konkretes.
Die Aufwandsentschädigung ergibt sich aus der entsprechenden Satzung meiner Kommune. Die Sonderurlaubsregelung aus § 11 (3) Nr. 2 SUrlV.
Gem. des FWG des Landes (in meinem Fall BW) hat der Arbeitgeber im Einsatzfall die Angehörigen freizustellen (§ 15 FwG).
In meinen Augen kann es doch aber nicht sein, dass ich erarbeitete Überstunden nehmen muss, um in den Einsatz zu fahren. Für mich widerspricht das der Verpflichtung zur Freistellung nach dem FwG.
Ich danke euch

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