Hallo,
ist es korrekt, dass man bei der Europawahl einen Sichtschutz am Tisch hätte anbringen müssen, damit keiner von außen hätte erkennen können, in welchem Bereich des Stimmzettels der gerade Wählende seine Stimme abgibt und somit eine geheime Wahl nicht gewährleistet ist?
Falls ja, aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?
Oder reicht die einfache Annahme, wo jemand was evtl. angekreuzt haben könnte, nicht aus?
Falls ein Sichtschutz notwendig gewesen wäre, ist die Europawahl dort anfechtbar, wo es einen solchen Sichtschutz nicht gab?
Danke.
LG