Autor Thema: Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?  (Read 3214 times)

junis

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Hallo,

ist es korrekt, dass man bei der Europawahl einen Sichtschutz am Tisch hätte anbringen müssen, damit keiner von außen hätte erkennen können, in welchem Bereich des Stimmzettels der gerade Wählende seine Stimme abgibt und somit eine geheime Wahl nicht gewährleistet ist?

Falls ja, aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?

Oder reicht die einfache Annahme, wo jemand was evtl. angekreuzt haben könnte, nicht aus?

Falls ein Sichtschutz notwendig gewesen wäre, ist die Europawahl dort anfechtbar, wo es einen solchen Sichtschutz nicht gab?

Danke.

LG

Umlauf

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Antw:Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?
« Antwort #1 am: 11.06.2024 00:01 »
Meine spontane Vermutung:

Grundlage wäre das Grundprinzip der geheimen Wahl.

Wäre vermutlich anfechtbar. Da es aber keine Folge auf das Ergebnis des Bundeslandes hätte, würde es vermutlich nicht weiter hinsichtlich der Wahl weiterverfolgt werden. Wie es in Bezug zu den Verantwortlich gehandhabt würde, habe ich keinen Schimmer.

clarion

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Antw:Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?
« Antwort #2 am: 11.06.2024 06:20 »
M.E. wäre es eine Verletzung des Wahlgeheimnisses. Konsequenz eines erfolgreichen Einspruchs wäre eine Nachwahl. Das Wahllokal war nicht zufällig in Berlin?

BalBund

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Antw:Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?
« Antwort #3 am: 11.06.2024 08:38 »
M.E. wäre es eine Verletzung des Wahlgeheimnisses. Konsequenz eines erfolgreichen Einspruchs wäre eine Nachwahl. Das Wahllokal war nicht zufällig in Berlin?

Das kommt darauf an. Wenn die in dem Wahllokal abgegebenen Stimmen nicht mandatsrelevant sind, kann der Wahlprüfungsausschuss auch entscheiden, dass die Stimmen komplett nicht für das amtliche Endergebnis berücksichtigt werden.  Die laufen dann als Ungültige.

Unabhängig davon muss der Wahlvorstand mit juristischen Konsequenzen rechnen, wurden keine Sichtschutzwände geliefert hätte er/sie beim Landeswahlleiter eskalieren und das Lokal erst nach Herrichtung öffnen dürfen.

MoinMoin

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Antw:Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?
« Antwort #4 am: 11.06.2024 08:49 »
M.E. wäre es eine Verletzung des Wahlgeheimnisses. Konsequenz eines erfolgreichen Einspruchs wäre eine Nachwahl. Das Wahllokal war nicht zufällig in Berlin?

Das kommt darauf an. Wenn die in dem Wahllokal abgegebenen Stimmen nicht mandatsrelevant sind, kann der Wahlprüfungsausschuss auch entscheiden, dass die Stimmen komplett nicht für das amtliche Endergebnis berücksichtigt werden.  Die laufen dann als Ungültige.

Unabhängig davon muss der Wahlvorstand mit juristischen Konsequenzen rechnen, wurden keine Sichtschutzwände geliefert hätte er/sie beim Landeswahlleiter eskalieren und das Lokal erst nach Herrichtung öffnen dürfen.
Was wenn niemand sich darüber beschwerte und/oder ohne Not in aller Öffentlichkeit sein Kreuzchen macht.

Magda

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Antw:Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?
« Antwort #5 am: 11.06.2024 09:05 »
Bei uns gab es Sichtschutzwände und gerade die betagteren Wähler:innen waren schwierig, da es sie nicht sonderlich interessierte, ob jemand ihre Stimmabgabe nachlesen konnte.

Da wurden die Stimmzettel gar nicht zusammengefaltet oder so, dass man das Kreuzchen von außen erkennen konnte, nur die wenigstens gingen zurück, um die Tapete ordnungsgemäß zusammenzufalten ...

Ohne Sichtschutzwände hätten wir das Wahllokal allerdings tatsächlich nicht eröffnet, sondern gewartet bis sie nachgeliefert werden.

2strong

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Antw:Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?
« Antwort #6 am: 11.06.2024 09:08 »
Was wenn niemand sich darüber beschwerte und/oder ohne Not in aller Öffentlichkeit sein Kreuzchen macht.
Darauf kommt es - zumindest theoretisch - nicht an. Das Wahllokal muss die Gelegenheit bieten, die Wahl geheim vorzunehmen.

MoinMoin

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Antw:Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?
« Antwort #7 am: 11.06.2024 09:39 »
Was wenn niemand sich darüber beschwerte und/oder ohne Not in aller Öffentlichkeit sein Kreuzchen macht.
Darauf kommt es - zumindest theoretisch - nicht an. Das Wahllokal muss die Gelegenheit bieten, die Wahl geheim vorzunehmen.
Ja, genau gesagt meinte ich das damit, was wenn es keine Sichtschutz gibt, aber andere Möglichkeiten seine Wahl geheim vorzunehmen (und sei es auf der Toilette)

Casa

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Antw:Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?
« Antwort #8 am: 11.06.2024 10:02 »
Zitat
Oder reicht die einfache Annahme, wo jemand was evtl. angekreuzt haben könnte, nicht aus?

Reicht nicht.
Denn dann bräuchten wir auch schallgeschützte Wahlkabinen. Wer den Stimmzettel nämlich nur einmal hörbar auffaltet, der macht sein Kreuzchen oben.


Zitat
Falls ein Sichtschutz notwendig gewesen wäre, ist die Europawahl dort anfechtbar, wo es einen solchen Sichtschutz nicht gab?

Wahlanfechtungen sind, zumindest nach deutschem Recht, nur dann erfolgreich, wenn der Fehler Einfluss auf das Wahlergebnis haben kann. Wahlergebnis ist dabei die Sitzverteilung und nicht der Unterschied zwischen 1000 Stimmen und 1001 Stimmen. Im Europawahlrecht dürfte die Regelung vergleichbar sein.

Dass hier überhaupt ein Einfluss auf das Wahlergebnis vorliegen kann bezweifle ich. Dazu kommt, dass eine Verletzung des Wahlgeheimnisses nicht zweifelsfrei festsgestellt werden kann und vermutlich auch gar nicht vorliegt. Eine Verletzung einfachen Rechts, hier § 43 EuWO zur Einrichtung von Wahlkabinen, reicht jedenfalls nicht aus.


Ich hoffe auch der Einwurfspalt der Urne war nicht breiter als 2cm, § 44 Abs. 2 EuWO. Sonst kommt noch jemand auf die Idee die Wahl anzufechten...

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

2strong

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Antw:Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?
« Antwort #9 am: 11.06.2024 13:09 »
Was wenn niemand sich darüber beschwerte und/oder ohne Not in aller Öffentlichkeit sein Kreuzchen macht.
Darauf kommt es - zumindest theoretisch - nicht an. Das Wahllokal muss die Gelegenheit bieten, die Wahl geheim vorzunehmen.
Ja, genau gesagt meinte ich das damit, was wenn es keine Sichtschutz gibt, aber andere Möglichkeiten seine Wahl geheim vorzunehmen (und sei es auf der Toilette)
Meinst Du das ernst?   ;D

MoinMoin

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Antw:Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?
« Antwort #10 am: 11.06.2024 13:11 »
Was wenn niemand sich darüber beschwerte und/oder ohne Not in aller Öffentlichkeit sein Kreuzchen macht.
Darauf kommt es - zumindest theoretisch - nicht an. Das Wahllokal muss die Gelegenheit bieten, die Wahl geheim vorzunehmen.
Ja, genau gesagt meinte ich das damit, was wenn es keine Sichtschutz gibt, aber andere Möglichkeiten seine Wahl geheim vorzunehmen (und sei es auf der Toilette)
Meinst Du das ernst?   ;D
Nur halb,
wenn jemand sich am fehlendem Sichtschutz gestört hätte, dann hätte man Flugs Lösungen finden können, in Schulen per Stellwände
habe seinerzeit mal in einer Kneipe wählen dürfen (Wahllokal halt  :o)
Da wurden auf dem Billardtisch ein Platte gepackt und Bierkästen dienten als Sichtschutz.....

Dit war Berlin vor der Wende!

Lämpel

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Antw:Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?
« Antwort #11 am: 11.06.2024 14:18 »
Das Wahllokal muss die Gelegenheit bieten, die Wahl geheim vorzunehmen.

Nicht nur die Gelegenheit bieten, sondern es muss das verlangen. Stimmzettel, die nicht in der Wahlkabine gefaltet wurden, dürfen nicht in die Wahlurne sondern sind zu vernichten und es muss ein neuer Zettel ausgegeben werden. (In der tatsächlichen Praxis kommt es dann auf die Umstände an; wenn keine weiteren Personen im Wahllokal sind, wird auch schon mal ein Auge zugedrückt wenn jemand mit dem Falten sichtlich überfordert ist.)