Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 3553 times)

Lucanus

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Kündigungsfrist
« am: 19.06.2024 06:48 »
Hallo Zusammen,

ich bin seit 2019 im TV-L und wollte jetzt kündigen.

Ausbildung: 09/2018 - 02/2021 --> anschließende Übernahme im gleichen Unternehmen.

Ich habe einen unbefristeten Vertrag und bin jetzt 3,5 Jahre im festen Beschäftigungsverhältnis.

Ich habe gelesen, dass die Ausbildungszeit nicht mit in die Kündigungsfrist mit einbezogen wird.
Ist das soweit korrekt?

Dann reden wir über 3,5 Jahre Festanstellung und damit 6 Wochen zum Quartalsende. Richtig?

Wenn ich heute (19.06.2024) kündigen würde bedeutet das, dass ich zum 30.09.2024 kündigen kann und zum 01.10.2024 eine neue Stelle anfangen könnte?

Sorry für das Kleinschrittige, aber das ist meine erste Kündigung...  :)

VG Jakob




MoinMoin

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 19.06.2024 07:32 »
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.

Lucanus

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 19.06.2024 07:37 »
Hallo MoinMoin,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis.

VG Jakob

VFA West

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 20.06.2024 17:48 »
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.
Warum, wenn ich fragen darf?

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 20.06.2024 20:29 »
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.
Warum, wenn ich fragen darf?
Allgemein gesprochen:
Weil es stets das Beste für beide Vertragspartner ist, wenn man sich auf die beste Lösung einigt, die möglich ist.
Und nicht streng nach dem geht, was als vorher verhandelt wurde.
Denn Verträge sind dazu da bei Uneinigkeit Klarheit zu haben.
Sie sind nicht dazu da, sich sklavisch dran halten zu müssen.

Für mich gesprochen, weil ich stets solidarisch zu meinem AG war und offen und klar kommuniziert habe, wo meine Reise hingeht und ich was dagegen habe Zeiten abzusitzen oder meine ExAG hängen zu lassen.
Ich habe auch durchaus mal Gehaltsreduktionen dabei in Kauf genommen.
Bin bin stets mit einem lachendem und einem weinenden Auge gewechselt.

VFA West

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 23.06.2024 02:21 »
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.
Warum, wenn ich fragen darf?
Allgemein gesprochen:
Weil es stets das Beste für beide Vertragspartner ist, wenn man sich auf die beste Lösung einigt, die möglich ist.
Und nicht streng nach dem geht, was als vorher verhandelt wurde.
Denn Verträge sind dazu da bei Uneinigkeit Klarheit zu haben.
Sie sind nicht dazu da, sich sklavisch dran halten zu müssen.

Für mich gesprochen, weil ich stets solidarisch zu meinem AG war und offen und klar kommuniziert habe, wo meine Reise hingeht und ich was dagegen habe Zeiten abzusitzen oder meine ExAG hängen zu lassen.
Ich habe auch durchaus mal Gehaltsreduktionen dabei in Kauf genommen.
Bin bin stets mit einem lachendem und einem weinenden Auge gewechselt.

Okay, es gibt aber wohl auch AG, die das gar nicht wollen. So nach dem Motto "dann geh bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und einen Auflösungsvertrag z.B. einen Monat später kategorisch ablehnen.

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #6 am: 23.06.2024 09:26 »
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.
Warum, wenn ich fragen darf?
Allgemein gesprochen:
Weil es stets das Beste für beide Vertragspartner ist, wenn man sich auf die beste Lösung einigt, die möglich ist.
Und nicht streng nach dem geht, was als vorher verhandelt wurde.
Denn Verträge sind dazu da bei Uneinigkeit Klarheit zu haben.
Sie sind nicht dazu da, sich sklavisch dran halten zu müssen.

Für mich gesprochen, weil ich stets solidarisch zu meinem AG war und offen und klar kommuniziert habe, wo meine Reise hingeht und ich was dagegen habe Zeiten abzusitzen oder meine ExAG hängen zu lassen.
Ich habe auch durchaus mal Gehaltsreduktionen dabei in Kauf genommen.
Bin bin stets mit einem lachendem und einem weinenden Auge gewechselt.

Okay, es gibt aber wohl auch AG, die das gar nicht wollen. So nach dem Motto "dann geh bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und einen Auflösungsvertrag z.B. einen Monat später kategorisch ablehnen.
Der nächstmöglich Zeitpunkt ist stets der nächste Tag.
Aber ich gehe davon aus, dass du meinst "zum nächst möglichen vertraglich vereinbarten Kündigungstermin".
Wenn also der AG nicht gewillt ist einen einvernehmliche andere Lösung zufinden und "bockig" ist, dann hat er wohl Geld zu verschenken hat. Dann kann er das machen, denn er wird idR mit hoher Sicherheit zwar den Menschen weiterbezahlen, aber nicht sonderlich gute Leistungen erhalten.
Oder die Mitarbeiter in eine fingierten fristlosen Kündigung oder AU  treiben.

Wenn es Gründe gibt wie Übergabe/Projektabschluß, dann sieht es anders aus, darum rede ich von einvernehmlich.

Pina

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #7 am: 08.07.2024 16:44 »
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.
Warum, wenn ich fragen darf?
Allgemein gesprochen:
Weil es stets das Beste für beide Vertragspartner ist, wenn man sich auf die beste Lösung einigt, die möglich ist.
Und nicht streng nach dem geht, was als vorher verhandelt wurde.
Denn Verträge sind dazu da bei Uneinigkeit Klarheit zu haben.
Sie sind nicht dazu da, sich sklavisch dran halten zu müssen.

Für mich gesprochen, weil ich stets solidarisch zu meinem AG war und offen und klar kommuniziert habe, wo meine Reise hingeht und ich was dagegen habe Zeiten abzusitzen oder meine ExAG hängen zu lassen.
Ich habe auch durchaus mal Gehaltsreduktionen dabei in Kauf genommen.
Bin bin stets mit einem lachendem und einem weinenden Auge gewechselt.

Okay, es gibt aber wohl auch AG, die das gar nicht wollen. So nach dem Motto "dann geh bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und einen Auflösungsvertrag z.B. einen Monat später kategorisch ablehnen.
Der nächstmöglich Zeitpunkt ist stets der nächste Tag.
Aber ich gehe davon aus, dass du meinst "zum nächst möglichen vertraglich vereinbarten Kündigungstermin".
Wenn also der AG nicht gewillt ist einen einvernehmliche andere Lösung zufinden und "bockig" ist, dann hat er wohl Geld zu verschenken hat. Dann kann er das machen, denn er wird idR mit hoher Sicherheit zwar den Menschen weiterbezahlen, aber nicht sonderlich gute Leistungen erhalten.
Oder die Mitarbeiter in eine fingierten fristlosen Kündigung oder AU  treiben.

Wenn es Gründe gibt wie Übergabe/Projektabschluß, dann sieht es anders aus, darum rede ich von einvernehmlich.

Aber weiß aber doch nie, wann es einvernehmlich ist. Oder kann  ich zu meinem AG gehen und sagen: Ich möchte einen Auflösungsvertrag für - sagen wir mal - Ende September. Aber kündigen möchte ich nicht, weil ich - Stand jetzt beispielsweise - noch bis Ende Dezember vertraglich gebunden wäre und dann der andere Job definitiv weg wäre.
Bei so einem Vorgehen  hat man doch jegliche Sympathien, Höhergruppierungen und das Vertrauen des direkten Vorgesetzen verspielt?

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #8 am: 08.07.2024 17:20 »
Wenn du einen Auflösungsvertrag zu Ende September erfragst und den dann übermorgen unterschreibst, dann ist es so wie es ist, als ob du gekündigt hättest.

Wenn du einen Auflösungsvertrag zu Ende September erfragst und ihn erst Ende September unterschrieben willst, dann zeigt dir dein Ag einen Vogel.

FearOfTheDuck

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #9 am: 08.07.2024 19:28 »
@Pina: Einvernehmlich heißt, dass alle betroffenen Parteien zustimmen. So ist das bei einem Vertrag und der ist dann einvernehmlich geschlossen, wenn alle zugestimmt haben. Wenn du also die Vereinbarung triffst, dass du Ende September gehst und hast keine Hintertür vereinbart, dann gilt, was vereinbart ist. Dir steht es dann natürlich frei, eine weitere Vereinbarung zu schließen.

Was dann mit dir passiert, wenn du im September gehst, aber noch keinen AV mit dem neuen AG getroffen hast, wird deinem alten AG getrost egal sein.

Was irgendwelche Sympathien o.ä. angeht: Entweder willst du gehen, dann ist es dir wurst oder du bleibst und auch dann sollte dir das wurst sein. ;)

Iunius

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #10 am: 09.07.2024 11:40 »
Mal im Ernst, als Vertreter des Arbeitgebers gibt es keine Möglichkeit auf deine Einhaltung der Kündigungsfristen zu bestehen.
Im schlimmsten Fall erscheint der Arbeitnehmer einfach nicht mehr, was soll ich dann tun? Ihn abmahnen und kündigen? Natürlich könnte ich ihm den Schaden der entsteht in Rechnung stellen wenn er sich nicht an die Kündigungsfristen hällt und einfach nicht mehr erscheint aber ist sowas im ÖD vor Gericht je verhandelt worden?
Ich habe von sowas nie gehört - will der Arbeitnehmer wechseln oder schlicht kündigen steht ein Auflösungsvertrag zum Wunschtermin an, komme was wolle.
Und wir haben hier über 10.000 Angestellte, was anderes gab es nie, es sei denn Menschenleben hängen davon ab. Dann gelten Sonderregeln die hier per DV geregelt sind.

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #11 am: 09.07.2024 12:47 »
Mal im Ernst, als Vertreter des Arbeitgebers gibt es keine Möglichkeit auf deine Einhaltung der Kündigungsfristen zu bestehen.
Im schlimmsten Fall erscheint der Arbeitnehmer einfach nicht mehr, was soll ich dann tun? Ihn abmahnen und kündigen? Natürlich könnte ich ihm den Schaden der entsteht in Rechnung stellen wenn er sich nicht an die Kündigungsfristen hällt und einfach nicht mehr erscheint aber ist sowas im ÖD vor Gericht je verhandelt worden?
Ich habe von sowas nie gehört - will der Arbeitnehmer wechseln oder schlicht kündigen steht ein Auflösungsvertrag zum Wunschtermin an, komme was wolle.
Und wir haben hier über 10.000 Angestellte, was anderes gab es nie, es sei denn Menschenleben hängen davon ab. Dann gelten Sonderregeln die hier per DV geregelt sind.
Absolut korrekt,
aber man sieht sich immer zweimal ist das eine Argument bei nicht einvernehmlichen Vertragsbruch.
Und natürlich ein weniger grandioses Zeugnis.

Pina

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #12 am: 09.07.2024 19:03 »
@Pina: Einvernehmlich heißt, dass alle betroffenen Parteien zustimmen. So ist das bei einem Vertrag und der ist dann einvernehmlich geschlossen, wenn alle zugestimmt haben. Wenn du also die Vereinbarung triffst, dass du Ende September gehst und hast keine Hintertür vereinbart, dann gilt, was vereinbart ist. Dir steht es dann natürlich frei, eine weitere Vereinbarung zu schließen.

Was dann mit dir passiert, wenn du im September gehst, aber noch keinen AV mit dem neuen AG getroffen hast, wird deinem alten AG getrost egal sein.

Was irgendwelche Sympathien o.ä. angeht: Entweder willst du gehen, dann ist es dir wurst oder du bleibst und auch dann sollte dir das wurst sein. ;)

Es geht eher darum: Man will einen Auflösungsvertrag, weil der andere AG nicht lange warten will/kann. Sonst würde man ja bleiben.  Wenn also der alte AG keinen Auflösungsvertrag unterschreibt, bleibt alles beim Alten und es gilt nicht die reguläre Kündigungsfrist? Und da der AG den Auflösungsvertrag auch nicht unterschrieben hat, auch nicht - nach Absage an den neuen AG - die Auflösung zum ursprünglich gewünschten Termin?
Ich meine schon, dass der einmalige Kündigungswille, dem nicht stattgegeben wurde,  die Arbeitsbeziehung dann belastet, oder nicht?

FearOfTheDuck

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #13 am: 09.07.2024 19:26 »
Ein weiser Forist schrieb hier mal, dass man in einem AV seine Arbeitskraft gegen Geld eintauscht und viel mehr nicht. Alles weitere wären Gefühlchen, die eher im Brigitte-Forum Platz hätten. Ein Vertrag ist eine Abmachung auf Augenhöhe. Und wenn der AG keinen Auflösungsvertrag schließen möchte, kündigt man fristgerecht. Auch dem neuen AG sind die Fristen geläufig, von daher ist auch "das Warten" auf den neuen MA kein so ungewöhnlicher Vorgang. Man könnte sogar zum Wunschtermin kündigen und gehen, wie @Iunius schon schrieb, viel machen kann der AG dann i.d.R. auch nicht.

Ein AG oder ein Vorgesetzter, der heutzutage Befindlichkeiten an den Tag legt, wenn sich ein AN verändern will, scheint mir etwas aus der Zeit gefallen. Nicht dass es das nicht zu hauf gibt, wäre aber eher ein (weiterer) Minuspunkt.

Pina

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #14 am: 09.07.2024 21:10 »
Ein weiser Forist schrieb hier mal, dass man in einem AV seine Arbeitskraft gegen Geld eintauscht und viel mehr nicht. Alles weitere wären Gefühlchen, die eher im Brigitte-Forum Platz hätten. Ein Vertrag ist eine Abmachung auf Augenhöhe. Und wenn der AG keinen Auflösungsvertrag schließen möchte, kündigt man fristgerecht. Auch dem neuen AG sind die Fristen geläufig, von daher ist auch "das Warten" auf den neuen MA kein so ungewöhnlicher Vorgang. Man könnte sogar zum Wunschtermin kündigen und gehen, wie @Iunius schon schrieb, viel machen kann der AG dann i.d.R. auch nicht.

Ein AG oder ein Vorgesetzter, der heutzutage Befindlichkeiten an den Tag legt, wenn sich ein AN verändern will, scheint mir etwas aus der Zeit gefallen. Nicht dass es das nicht zu hauf gibt, wäre aber eher ein (weiterer) Minuspunkt.
Naja. was ist denn aus AN-Sicht sonst unter "Loyalität" zu verstehen? 

Naja, wenn Druck im Kessel ist, wird wohl nicht so gerne gewartet, oder?

Und wie der AG eben tickt und entsprechend reagiert, weiß man ja einfach auch nicht.

Aber gut, hinterher ist man immer schlauer. Wenn man einem neuen AG eben deswegen abgesagt hat, braucht man wohl am nächsten Tag auch nicht mehr ankommen...