Hallo!
Ich bin mir sicher das solche Fragen öfters hier gelandet sind.
Ich befinde mich aktuell in einem Bewerbungsverfahren zu einem Posten in der öffentlichen Verwaltung in Bayern welche verbeamtet ist. An sich habe ich alle „Stationen“ des Verfahrens bereits abgeschlossen. Die letzte Station war / ist der Amtsarzt, bei welchem ich vor zwei Wochen war.
Grundsätzlich geht es mir Gesundheitlich unbedenklich, keine Medikamente oder so alles super. Bis der Amtsarzt kam...
Beim Amtsarzt wurde ein erhöhter Blutdruck festgestellt, weshalb ich zu meinem Hausarzt / generell einem anderen Arzt geschickt wurde, mit der „Anweisung“ zur 24-Stunden-Blutdruckmessung. Welche ich auch möglichst schnell absolvierte. Gesagt – getan, habe ich die Messung gemacht und auswerten lassen. Dort kam ein Mittelwert von 135/67 heraus (Hoch-Normaler Blutdruck). Mein Arzt, welcher auch Internist ist, äußerte das er keine bedenken bei dem Blutdruck sieht, man zwar das Ganze im Auge behalten
muss, aber mit etwas mehr Bewegung, weniger Salz und Gewichtsreduktion alles wieder super wird.
Ich die Ergebnisse sofort an das zust. Gesundheitsamt per Mail (wie auch besprochen mit dem Amtsarzt) übermittelt und eine Rückmeldung erhalten. Dass es mit diesem „Bluthochdruck“ und meinem BMI schwierig wäre, eine Verbeamtung durchzuführen (Ich erinnere – Verbeamtung auf Widerruf). Nun stehe ich wenig da, ohne Plan und wirklich nh Idee, was ich machen könnte. Angeblich ist mein Blutdruck ein Bluthochdruck, mein Arzt sagt jedoch, dass es keiner ist und medizinisch unbedenklich ist.
Hat jemand vielleicht eine Ahnung, ob diese beiden Dinge (ein erhöhter BMI, jedoch unter 35 und der Blutdruck von 135/67) wirklich ein Ausschlusskriterium ist? Ich bin sonst top gesund (Aussage Amtsarzt), keine Bewerbungseinschränkungen, Medikamente, Vorerkrankung oder was auch immer. Nur die beiden Dinger sind jetzt anzuprangern. Eigene Recherche ergab nicht sonderlich klare Antworten, manche sagen beides stellt im Verwaltungsbereich kein sonderliches Problem dar, manche sagen „könnte“ ein Problem werden. Ich finde einfach keine klare Antwort – weil die Einschätzung des Amtsarztes ja „Individuell“ ist und keinen gesetzlichen Maßstab hat (meines Wissens nach).
Ich bedanke mich über eine Rückmeldung.