Zudem wird für Überstunden nun ja in der Steuergesetzgebung für tarifgebundene Mitarbeiter Vollzeitarbeit mit 34 Stunden definiert. Auch auf die Definition regelmäßige Arbeitszeit dürfte das Auswirkungen haben und damit das Gerichtsurteil nach weniger Wochen nicht mehr einschlägig sein...
Da wäre ich mir nicht so sicher. Regelmäßige AZ kann zukünftig steuerrechtlich nur mit 34 Stunden gewertet werden, alles was darüber ist, ist steuerrechtlich keine regelmäßige Arbeitszeit mehr, sondern Überstunden.
Du solltest dein Gedanken nochmal etwas sortieren, heute morgen.