Autor Thema: Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L  (Read 3107 times)

Marina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« am: 08.07.2024 11:54 »
Hallo zusammen  :)

Ich hab gleich mal eine Frage bzw. ein Fall:

Ich habe mich bei einem Gericht in BaWü beworben als Justizangestellte.
Habe über 20 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte.

In welche Entgeltgruppe und Stufe werde ich da wohl eingruppiert?
Gibt es da auch Verhandlungsspielraum für den Direktor beim Amtsgericht?

Vorstellungsgespräch habe ich nächste Woche und wäre hierauf gerne etwas vorbereitet. Und aus den ganzen Listen werd ich gerade nicht ganz schlau... ;)

Liebe Grüße aus dem Allgäu
Marina

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,155
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #1 am: 08.07.2024 12:48 »
Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeiten.
Man ist eine EG niedriger eingruppiert werden, wenn eine Voraussetzung in der Person (z.B. Ausbildung) fehlt.
Man hat Anspruch auf Stufe 3 wenn man min 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung hat (dürfte bei dir nicht vorliegen)
Man kann aber berufliche Zeiten als förderlich anerkenne, also bei dir wäre Stufe 6 tariflich möglich, sofern sie keine anderen Bewerber/innen haben.



dmmx

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 87
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #2 am: 08.07.2024 12:59 »
Die Entgeltgruppe sollte eigentlich in der Ausschreibung stehen.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 605
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #3 am: 08.07.2024 13:56 »
Stellen für Geschäftsstellenmitarbeiter entsprechen üblicherweise der E9a.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Marina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #4 am: 10.07.2024 15:48 »
Danke für Eure Antworten.  :)

Haben die Direktoren bei Gericht da auch noch Verhandlungsspielraum oder ist das fix?

Und verstehe ich das richtig, dass die Stufe in der jeweiligen Entgeltgruppe auch nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richtet?

Viele Grüße
Marina

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,155
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #5 am: 10.07.2024 16:11 »
Sie haben uU nur Handlungsspielraum was die Tätigkeiten angeht, die übertragen werden.
Der Rest ist Tarifautomatik.

Was die Stufe angeht, da kann man versuchen förderliche Zeiten anerkannt zu bekommen.
Sonst ist man max in Stufe 3 (bei einschlägiger Berufserfahrung) oder Stufe 1 und da wackelt man sich mit der Zeit hoch.

Marina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #6 am: 11.07.2024 10:52 »
Danke MoinMoin für die Antwort.

Im Klartext heißt dass, dass ich in Entgeltgruppe 3 bis 6 und dort in Stufe 6 eingestuft werden kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen (keine Bewerber, förderlich Zeiten rtc)?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,155
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #7 am: 11.07.2024 17:29 »
jipp

Marina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #8 am: 11.07.2024 17:46 »
Und was meint Casa mit E9a?
Ist es Standart, dass Geschäftsstellen Mitarbeiter so eingestuft werden? Dann könnte ich ja unter Umständen in E8 eingestuft werden, oder nicht?

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 605
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #9 am: 11.07.2024 18:04 »
Zitat
Und was meint Casa mit E9a?
Ist es Standart, dass Geschäftsstellen Mitarbeiter so eingestuft werden? Dann könnte ich ja unter Umständen in E8 eingestuft werden, oder nicht?

Hängt im Einzelnen von der Aufgabe ab, aber die Stelle als Geschäftsstellenmitarbeiter dürfte flächenmäßig überall oder nahezu überall E9a entsprechen. Google mal nach dem BAG-Urteil dazu.

Sofern die Stelle E9a entspricht, kannst du in die E8 eingruppiert werden.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 134
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #10 am: 11.07.2024 18:17 »
Die Eingruppierung hängt ganz entscheidend von der auszuübenden Tätigkeit ab (§ 12 TV-L). Für Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ist Abschnitt 12.1 des Teils II der Entgeltordnung zum TV-L einschlägig. Siehe (dort Seite 105 ff.):

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L_Anlagen/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12.pdf

Casa bezog sich wohl auf die (aktuelle) Rechtsprechung des BAG zu Beschäftigten in Serviceeinheiten bzw. Geschäftsstellenverwaltern mit schwierigen Tätigkeiten (in "rechtserheblichem Umfang"). Siehe BAG vom 09.09.2020, 4 AZR 195/20:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azr-195-20/

Eine mögliche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a setzt dann aber eine solche Tätigkeit voraus. Hier wäre dann aber auch die Protokollerklärung Nr. 2 zu dem o. g. Abschnitt zu beachten, die im vorliegendne Fall wohl nicht erfüllt ist.

Fazit:

Für eine Beurteilung der Eingruppierung bedürfte es daher einer genaueren Schilderung der auszuübenden Tätigkeit, insbesondere ob tatsächlich eine Tätigkeit in einer Serviceeinheit bzw. als Geschäftsstellenverwalter im Sinne der Tätigkeitsmerkmale nach der Entgeltordnung zum TV-L vorliegt.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Marina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #11 am: 11.07.2024 18:36 »
"Zu Ihrem Tätigkeitsgebiet gehören alle Aufgaben eines Urkundsbeamten (m/w/d) innerhalb einer Service-Einheit einer gerichtsinternen Abteilung in ganzheitlicher Bearbeitung. Diese umfassen insbesondere die elektronische Erfassung der neu eingehenden Verfahren, die Abarbeitung richterlicher Verfügungen, die Überwachung von Fristen, die IT-gestützte Akten- und Schriftgutverwaltung und die Vornahme von Kostenabrechnungen sowie alle darüber hinaus in diesem Bereich anfallenden Sekretariats-, Registratur- und Archivtätigkeiten."

Das steht in der Beschreibung des Gerichts...
Welche Eingruppierung könnte hier vorgenommen werden?

Ich hab am Montag das Vorstellungsgespräch und möchte darauf vorbereitet sein. 🙂

VFA West

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 530
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #12 am: 11.07.2024 19:39 »
"Zu Ihrem Tätigkeitsgebiet gehören alle Aufgaben eines Urkundsbeamten (m/w/d) innerhalb einer Service-Einheit einer gerichtsinternen Abteilung in ganzheitlicher Bearbeitung. Diese umfassen insbesondere die elektronische Erfassung der neu eingehenden Verfahren, die Abarbeitung richterlicher Verfügungen, die Überwachung von Fristen, die IT-gestützte Akten- und Schriftgutverwaltung und die Vornahme von Kostenabrechnungen sowie alle darüber hinaus in diesem Bereich anfallenden Sekretariats-, Registratur- und Archivtätigkeiten."

Das steht in der Beschreibung des Gerichts...
Welche Eingruppierung könnte hier vorgenommen werden?

Ich hab am Montag das Vorstellungsgespräch und möchte darauf vorbereitet sein. 🙂
Im VG vielleicht lieber nicht zu dominant auftreten. Erst wenn du die Zusage hast.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,215
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #13 am: 11.07.2024 21:39 »
Moin, nach welchem Ausbildungsberuf wurde gesucht? Wenn Du nicht exakt diesen Beruf hast, ist es nicht nur zulässig sondern tatsächlichauch tarifkonform, dass man Dich eine Entgeldgruppe niedriger einstuft. Bei den Entgeldgruppen gibt es keinen Verhandlungsspielraum, bei den Stufen schon.

In die Verhandlung der Stufe würde ich erst nach Zusage aber zwingend  vor Vertragsunterschrift einsteigen.

Marina

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #14 am: 11.07.2024 22:07 »
Es wird ein Geschäftsstellenmitarbeiter gesucht.

"Ihr Profil:

Sie verfügen idealerweise über eine erfolgreiche Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten / Rechtsanwaltsgehilfen / Notariatsangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung?"

So steht es in der Suche des Gerichts.

Heißt das jetzt, dass ich in E8 eingestuft werden kann?