Autor Thema: Verbeamtung Bund // Pension  (Read 6118 times)

Neuromancer

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #15 am: 15.07.2024 09:47 »
Oh, dein Beitrag kam als ich meinen verfasst und verschickt habe.

Was heißt bei uns ? Macht dann wohl auch jede Behörde anders, oder ?
Meinst du nun mit zweiten Beförderungsamt A12 bei einer A13er Stelle(tech. Verwaltung)?

Ja tatsächlich handeln Behörden unterschiedlich. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht und daher könnte auch jeder im Eingangsamt, bis zur Pension, feststecken.

Im gehobenen tech. Dienst wäre das zweite Beförderungsamt A12, das ist korrekt.
Wenn du einen A13 Dienstposten inne hast, welcher der technischen Laufbahn zugeordnet ist, erspart dir das grundsätzlich, dass du dich neu auf einen höherwertigen Dienstposten bewerben musst, dies bedeutet jedoch nicht, dass dadurch schneller oder überhaupt befördert wird.

Bei den angegebenen Daten halte ich A11, für realistisch. Hier kann man dir nur ans Herz legen, dies vor der Verbeamtung, abzuklären, in welcher Besoldungsgruppe du ernannt wirst.
Wenn dir bei Ernennung eine Urkunde als technischer xxxOberinspektor ausgehändigt wird, bliebe in so einem Moment nur die Möglichkeit, die Ernennung abzulehnen und die Urkunde nicht anzunehmen.

Selbst wenn dir jemand zusagt, egal in welcher Form, dass es nicht im Eingangsamt sein wird sondern in einem Beförderungsamt, folgt hieraus keine bindende Wirkung. Daher Augen auf bei der tatsächlichen Ernennung.

Danke für die Einschätzung!

Ich bin ja neu im öD.

Wie wird das angesehen, wenn ich bei der Besprechung zur Verbeamtung auf A11/A12 plädiere und man nicht auf einen Nenner kommt, kann ich mir dann in der Behörde die Verbeamtung abschminken?
Oder könnte die Behörde dann im Nachhinein, wenn Referatsleitung und Direktor dies nochmal besprochen haben mir doch nochmal eine Verbeamtung, sei es jetzt im Beförderungs- oder Eingangsamt, anbieten ?

Wenn ich die Verbeamtung tatsächlich de facto ablehne, kann sie mir nochmal angeboten werden oder ist der Zug dann abgefahren?

Danke im Voraus
Neuro

Hans1W

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #16 am: 15.07.2024 11:32 »
Solange du noch keine 50 Jahre alt bist, kannst du jeder Zeit verbeamtete werden, solange dein Dienstherr(Bund) es möchte.

EiTee

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #17 am: 15.07.2024 12:12 »
Danke für die Einschätzung!

Ich bin ja neu im öD.

Wie wird das angesehen, wenn ich bei der Besprechung zur Verbeamtung auf A11/A12 plädiere und man nicht auf einen Nenner kommt, kann ich mir dann in der Behörde die Verbeamtung abschminken?
Oder könnte die Behörde dann im Nachhinein, wenn Referatsleitung und Direktor dies nochmal besprochen haben mir doch nochmal eine Verbeamtung, sei es jetzt im Beförderungs- oder Eingangsamt, anbieten ?

Wenn ich die Verbeamtung tatsächlich de facto ablehne, kann sie mir nochmal angeboten werden oder ist der Zug dann abgefahren?

Danke im Voraus
Neuro

Wir bereits geschrieben wurde, ist die Verbeamtung auch danach weiterhin möglich.
Es gibt jedoch Behörden und/oder Personen im Personal die dies persönlich nehmen und dir anschließend keine weitere Möglichkeit bieten.

Im Voraus soll die Behörde liefern, was dich zum aktuellen Zeitpunkt zu erwarten hätte, damit du für dich entscheiden kannst ob du es willst oder nicht. Wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist, sollte man die Sache abblasen, ich würde jedoch nachfragen, ab welcher Zeit, eine Ernennung in einem entsprechend höheren Amt möglich wäre.

Ich gebe gerne ein aktuelles Beispiel von uns. Einer meiner Sachbearbeiter wollte sich verbeamten lassen, mit dem Ergebnis, dass dies in A10 geschieht. Wenn er ein weiteres Jahr anrechenbare Zeit hätte, wäre es A11 gewesen.
Dieser hat somit das Prozedere für sich gestoppt, bei uns wir dann so verfahren, dass er den nächsten Antrag nach 12 Monaten stellen kann (eig. nicht nötig, jedoch tickt da jede Behörde anders) mit dem Ziel, im nächsten Anlauf auf A11 befördert zu werden. Die Bearbeitungszeit eines bei uns gestellten Antrags dauert auch gerne mal bis zu 12 Monate.

Nun hätte er sich auch auf A11 verbeamten lassen können, in der Hoffnung, direkt nach 12 Monaten befördert zu werden, jedoch verschenkt niemand Geld und somit die Entscheidung.

officebuyman

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #18 am: 17.07.2024 13:15 »

Allgemeiner Hinweis: Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt, also A9. Dürfte deutlich  weniger Geld sein als E12.

Das stimmt so nicht. Habe ich selbst schon ganz anders mitbekommen und alle Aussagen die man durch ein grundsätzlich relativieren muss, sind nichtssagend.

Organisator

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #19 am: 17.07.2024 13:38 »

Allgemeiner Hinweis: Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt, also A9. Dürfte deutlich  weniger Geld sein als E12.

Das stimmt so nicht. Habe ich selbst schon ganz anders mitbekommen und alle Aussagen die man durch ein grundsätzlich relativieren muss, sind nichtssagend.

Da so ziemlich alle relevanten rechtlichen Regelungen eine Ausnahme zulassen, ist das "grundsätzlich" nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig.

Insoweit ist meine Aussage weiterhin zutreffend, weil rechtlich normiert.
Grundsätzlich (In der Regel, Ausnahmen zulassend) wird im Eingangsamt verbeamtet.

Wenn du andere Beobachtungen gemacht hast, freue ich mich gerne über Infos zu den dazugehörigen Regelungen, die meinem Grundsatz widersprechen.

Umlauf

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #20 am: 17.07.2024 23:08 »
Ich kann da Organisator nur zustimmen.

Dieser Paragraf wird zwar gezogen, aber sehr zurückhaltend, kommt auch sehr auf die Behörde und deren Gepflogenheiten an.

Bei uns wird es eigentlich nur für Referatsleiter und aufwärts genutzt.
Als PR hätte ich es gerne auch für alle anderen. Zumal wir als technische Behörde keine Beamten als Anwärter heranziehen. Das meiste Personal wird für uns an den Hochschulen gebacken bzw. macht die gleiche Tätigkeit vorher jahrelang als TB.

Da im hD, abseits der erwähnten RL, das Verfahren praktisch nicht angewendet werden kann (nur A13/A14), möchte es die Behörde nicht auf die anderen Laufbahnen anwenden. Obwohl es dort unter Berücksichtigung der Befähigung nahezu problemlos möglich wäre im 1. Beförderungsamt zu verbeamten.

Es konnte für den mD und gD nur die Zusage zur schnellstmöglichen Beförderung ins 1. Beförderungsamt nach Maßgabe der Befähigung erzielt werden. In der Vergangenheit konnte das auch mal Schleifen und bis zu 3 Jahre dauern, wenn es lang wurde.

officebuyman

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #21 am: 18.07.2024 07:28 »

Allgemeiner Hinweis: Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt, also A9. Dürfte deutlich  weniger Geld sein als E12.

Das stimmt so nicht. Habe ich selbst schon ganz anders mitbekommen und alle Aussagen die man durch ein grundsätzlich relativieren muss, sind nichtssagend.

Da so ziemlich alle relevanten rechtlichen Regelungen eine Ausnahme zulassen, ist das "grundsätzlich" nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig.

Insoweit ist meine Aussage weiterhin zutreffend, weil rechtlich normiert.
Grundsätzlich (In der Regel, Ausnahmen zulassend) wird im Eingangsamt verbeamtet.

Wenn du andere Beobachtungen gemacht hast, freue ich mich gerne über Infos zu den dazugehörigen Regelungen, die meinem Grundsatz widersprechen.
Sollst du bekommen, ältester Grundsatz den ich im ö.D. kenne: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg". Bei meiner vorherigen Behörde wurden mehrfach Angestellte in der E12-13 verbeamtet und landeten in der A11. Wer lässt sich freiwillig von einer E12-13 in die A9 überführen? Egal welche Planstelle hinterlegt ist man hat sofortige finanzielle Einbußen und weiß nicht wie lange man braucht um 3-4 Beförderungen zu bekommen.

Natürlich ist das Teils Willkür. Aber wenn ich sehe wer alles verbeamtet wurde, ohne die Voraussetzungen für den g.D. zu haben....Übertragung hoheitlicher etc...

Die können die "Vorschriften" und "Gesetze" genauso nutzen oder missachten, sieht man ja bei der Regierung aktuell wie das vorgelebt wird.

Organisator

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #22 am: 18.07.2024 08:20 »
Sollst du bekommen, ältester Grundsatz den ich im ö.D. kenne: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg". Bei meiner vorherigen Behörde wurden mehrfach Angestellte in der E12-13 verbeamtet und landeten in der A11. Wer lässt sich freiwillig von einer E12-13 in die A9 überführen? Egal welche Planstelle hinterlegt ist man hat sofortige finanzielle Einbußen und weiß nicht wie lange man braucht um 3-4 Beförderungen zu bekommen.

Natürlich ist das Teils Willkür. Aber wenn ich sehe wer alles verbeamtet wurde, ohne die Voraussetzungen für den g.D. zu haben....Übertragung hoheitlicher etc...

Die können die "Vorschriften" und "Gesetze" genauso nutzen oder missachten, sieht man ja bei der Regierung aktuell wie das vorgelebt wird.

Soweit, so normal. Der Gesetzgeber geht von dem Grundsatz aus, dass eine Verbeamtung schnell vonstatten geht. Wenn das nicht der Fall ist (z.B. keine freien Planstellen vorhanden sind oder jemand vorher in einem Bereich des öD gerarbeit hat, wo es keine Verbeamtungen gibt) kann die Laufbahn fiktiv nachgezeichnet werden um eine Verbeamtung im Beförderungsamt zu ermöglichen.

Dass jemand ohne Erfüllung der die Laufbahnvoraussetzungen sehenden Auges verbeamtet wird, halte ich aber für ausgeschlossen. Eine unwirksame / nichtige Ernennung kommt eher selten vor.

officebuyman

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #23 am: 18.07.2024 11:07 »
Korrekt!

Zu deinem letzten Punkt, es gibt/gab hier und da doch immer Schlupflöcher. Heute steht bei jeder Stellenausschreibung für den g.D. unter Voraussetzung abgeschlossenes Studium in XY. Ich kenne alleine zwei Hände voll Leute die BAL im g.D. sind und nicht mal ein Abi/Fachabi haben...Wie das letztlich gedreht wurde weiß ich natürlich nicht. Aber es ist so..

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #24 am: 18.07.2024 11:10 »
Korrekt!

Zu deinem letzten Punkt, es gibt/gab hier und da doch immer Schlupflöcher. Heute steht bei jeder Stellenausschreibung für den g.D. unter Voraussetzung abgeschlossenes Studium in XY. Ich kenne alleine zwei Hände voll Leute die BAL im g.D. sind und nicht mal ein Abi/Fachabi haben...Wie das letztlich gedreht wurde weiß ich natürlich nicht. Aber es ist so..

Letzteres kann z.B. durch einen Verwendungsaufstieg aus dem mittleren Dienst ganz legitim erfolgen. Ohne Details zu kennen wäre es schwierig zu beurteilen, ob eine Verbreamtung im gD unrechtmäßig wäre.

Alexander79

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #25 am: 18.07.2024 18:30 »
Bei uns in der Dienststelle hat es geheißen für dieses Jahr gibts keine Haushaltsmittel für Beförderungen mehr.
Wer eine Stelle gewonnen hat, wird schlicht und einfach aktuell nicht befördert.

Umlauf

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #26 am: 19.07.2024 10:45 »
Bei uns in der Dienststelle hat es geheißen für dieses Jahr gibts keine Haushaltsmittel für Beförderungen mehr.
Wer eine Stelle gewonnen hat, wird schlicht und einfach aktuell nicht befördert.

Eine Planstelle ist eigentlich immer mit HH-Mitteln hinterlegt.
Aber der Bund ist sehr vielfältig.

EiTee

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #27 am: 19.07.2024 11:25 »
Da eine Beförderung nicht selbstverständlich ist und es auch bei der Besetzung eines höheren Dienstpostens keinen Anspruch auf Beförderung gibt, kann die Behörde genau so verfahren und nicht befördern, auch bis zum Eintritt der Pension.
Es muss sich ganz klar von dem Zusammenhang gelöst werden, dass sich daraus eine höhere Besoldung erwirkt.

Des Weiteren gilt als Beamter, dass das Monetäre keine Rolle spielt. Die Urkunde anzunehmen bedeutet, sich in die Hände des Dienstherren zu begeben und darauf zu verlassen, dass dieser einen passend alimentiert. (Bitte kein Aufhänger hiermit, die amtsangemessene Alimentation wird an anderer Stelle geführt)

Jeder schaut auf das Geld und daher ist nur jedem zu raten, vorher abzuklären in welchem Amt die Ernennung erfolgt. Dass es grundsätzlich das Eingangsamt ist, ist ebenfalls korrekt und wurde hier mehrfach genannt. Man kann durch wissen überzeugen und die Behörde auf die fiktive Nachzeichnung stupsen, mit dem Ziel, nicht im Eingangsamt ernannt zu werden.

Wer in der Hand des Dienstherren liegt, kann somit nur noch befördert werden, wenn der Dienstherr dies möchte, der Dienstposten das hergibt sowie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen stimmen.