Autor Thema: Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung  (Read 1397 times)

Iunius

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Folgender Sachbestand:

Vor fast 3 Jahren wurde eine neue Abteilung gegründet.
Alle Mitarbeiter dort erhielten schon im Bewerbungsverfahren eine Stufenzuordnung auf Basis eines Einigungspapiers das im Vorfeld zwischen Personalrat und Leitung besprochen worden war. Das war vor allem deshlab wichtig weil auch interne Bewerbungen möglich und erwünscht gewesen waren.
Die Vereinbarung galt ausdrücklich nur über einen Zeitraum von 3 Monaten in dem die neue Abteilung geschaffen wurde.

Innerhalb dieser drei Jahre stellte sich heraus, dass bei einigen Mitarbeitern die Leistung erheblich über dem Durchschnitt lag. Diese, wenigen, habe ich nun zur Jahresmitte um eine (Verkürzung Stufenlaufzeit), bzw. zwei Stufen (Vorweggewährung) im Gehalt "besser gestellt" als ihre Kollegen.

Nun gibt es wütenden Widerspruch seitens des Personalrats und der Kollegen die ihre normalen Stufenlaufzeiten durchlaufen sollen. Sie fordernd absolute Transparenz und eine Offenlegung aller Gehälter in der Abteilung.

Wie halten das eure Dienststellen so?
Wir sind eine Landesklinik und daher zu 100% TV-L.
« Last Edit: 12.07.2024 16:51 von Iunius »

FearOfTheDuck

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #1 am: 12.07.2024 16:49 »
Kein Wunder, wenn solche Instrumente nicht angewendet werden, wenn sofort die Neider aus den Löchern gekrochen kommen.

Habt ihr die entsprechende Vorgänge ausreichend dokumentiert?

Auf welches Recht berufen sich die Neider denn?

Iunius

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #2 am: 12.07.2024 16:52 »
Die Leistungen sind dokumentiert und in den Personalakten verstaut.

Auf keines, erstmal sitzen sie nur mit Schaum vor dem Mund in der Verwaltung herum...

cyrix42

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #3 am: 12.07.2024 17:17 »
Naja, man darf ja durchaus erfragen, wie viel Personen auf vergleichbaren Positionen im Durchschnitt erhalten. Und da kann man dann auf die Entgelttabelle im TV-L verweisen, denn die sagt, was man in einer EG in einer Stufe an Entgelt erhält...

aronzo

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #4 am: 15.07.2024 10:27 »
Ein Recht könnte sich wohl nur aus der Vereinbarung mit dem Personalrat - die generell abstrakte Regelung der Stufenzuordnung vor drei Jahren umfasste vielleicht auch Leistungsgesichtspunkte, oder gegebenenfalls aus dem Landes-Personalvertretungsrecht ergeben.

Tiffy

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #5 am: 15.07.2024 13:00 »
Fragen darf man alles mögliche, ein Recht auf Beantwortung hat man nur selten. Solange die armen Benachteiligten nicht irgendwelche spinnerten Regelungen aus dem Diskriminierungsbereich für sich geltend machen können (z.B. die einzige Frau unter fünf Männern wurde nicht hochgestuft), gehen sie Arbeitsverträge und Bezahlung der Kollegen formal überhaupt nichts an.

Iunius

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #6 am: 15.07.2024 15:53 »
Fragen darf man alles mögliche, ein Recht auf Beantwortung hat man nur selten. Solange die armen Benachteiligten nicht irgendwelche spinnerten Regelungen aus dem Diskriminierungsbereich für sich geltend machen können (z.B. die einzige Frau unter fünf Männern wurde nicht hochgestuft), gehen sie Arbeitsverträge und Bezahlung der Kollegen formal überhaupt nichts an.

Tatsächlich handelt es sich bei den beiden Mitarbeitern die höhere Stufen bekommen um Frauen. Dabei sind wir recht paritätisch besetzt. Aber wenn ich bei 2 Mitarbeitern eine Fehlerquote von 0-5% habe und bei allen anderen 20 mindestens 10+ dann frage ich nach.
Und wenn ich dann sehe wie Berichtswesen strukturiert und kompetent angelegt wird ohne dass z.B. Ärzte Korrekturen vornehmen müssen dann bin ich beeindruckt.
Wenn dann noch 2 Patienten pro Schicht mehr "bearbeitet" werden als bei den anderen und dabei noch die Zeit am Patienten höher ist als beim Rest frage ich nicht mehr nach, ich handle.

Gutes Personal muss gehalten werden und zwar nicht nur durch kostenloses Mittagessen sondern, wenn sie vorbildlich arbeiten, auch mit einem schneller steigenden Gehalt.

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #7 am: 15.07.2024 16:10 »
Fragen darf man alles mögliche, ein Recht auf Beantwortung hat man nur selten. Solange die armen Benachteiligten nicht irgendwelche spinnerten Regelungen aus dem Diskriminierungsbereich für sich geltend machen können (z.B. die einzige Frau unter fünf Männern wurde nicht hochgestuft), gehen sie Arbeitsverträge und Bezahlung der Kollegen formal überhaupt nichts an.

Tatsächlich handelt es sich bei den beiden Mitarbeitern die höhere Stufen bekommen um Frauen. Dabei sind wir recht paritätisch besetzt. Aber wenn ich bei 2 Mitarbeitern eine Fehlerquote von 0-5% habe und bei allen anderen 20 mindestens 10+ dann frage ich nach.
Und wenn ich dann sehe wie Berichtswesen strukturiert und kompetent angelegt wird ohne dass z.B. Ärzte Korrekturen vornehmen müssen dann bin ich beeindruckt.
Wenn dann noch 2 Patienten pro Schicht mehr "bearbeitet" werden als bei den anderen und dabei noch die Zeit am Patienten höher ist als beim Rest frage ich nicht mehr nach, ich handle.

Gutes Personal muss gehalten werden und zwar nicht nur durch kostenloses Mittagessen sondern, wenn sie vorbildlich arbeiten, auch mit einem schneller steigenden Gehalt.

So gibts dann Arbeitgeber, die gutes Personal haben und halten. Und dann die anderen...

+1 !

FearOfTheDuck

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #8 am: 15.07.2024 16:35 »
Sehe ich auch so.

Und die mit Schäumchen vorm Mäulchen herumsitzen, mögen da sitzen, bis sie sich beruhigt haben. Oder genau diese Chancen nutzen, die sich bieten.

Tiffy

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #9 am: 15.07.2024 16:50 »
Fragen darf man alles mögliche, ein Recht auf Beantwortung hat man nur selten. Solange die armen Benachteiligten nicht irgendwelche spinnerten Regelungen aus dem Diskriminierungsbereich für sich geltend machen können (z.B. die einzige Frau unter fünf Männern wurde nicht hochgestuft), gehen sie Arbeitsverträge und Bezahlung der Kollegen formal überhaupt nichts an.

Tatsächlich handelt es sich bei den beiden Mitarbeitern die höhere Stufen bekommen um Frauen.
Das sehe allerdings selbst ich als Frau kritisch. Stell Dir mal vor, es wäre andersrum; die Männer im Team würden bessere Arbeit leisten als die Frauen und bekämen eine Vorweggewährung. Da würde sicherlich ein Weltuntergang inszeniert. Es bleibt aber vorerst dabei, dass es kein pauschales Auskunftsrecht gibt. Natürlich steht den Kollegen auch der Gang zum Anwalt und zum Arbeitsgericht offen. Was draus würde, ist eine andere Frage.

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #10 am: 16.07.2024 08:08 »
Das sehe allerdings selbst ich als Frau kritisch.

Warum? Es ist doch anhand der Zahlen objektivierbar. Das die beiden besten zufällig Frauen sind - wo ist da eine Diskriminierung?

Tiffy

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #11 am: 16.07.2024 10:28 »
Ich sage nicht, dass da eine wäre, aber schon, dass es bei den Betroffenen selbstverständlich so ankommen kann und es deshalb auch kein Wunder wäre, wenn sich die Sache zu einem riesigen Theater auswächst.

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Antw:Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung
« Antwort #12 am: 16.07.2024 11:39 »
Ich sage nicht, dass da eine wäre, aber schon, dass es bei den Betroffenen selbstverständlich so ankommen kann und es deshalb auch kein Wunder wäre, wenn sich die Sache zu einem riesigen Theater auswächst.

Das kann man dann aber als gute Führungskraft und mit der objektiven Datenlage gut entkräften. Wer dann immer noch mit Schaum vorm Mund rumläuft disqualifiziert sich selbst.