Autor Thema: TV-L: Kündigungsfrist bei akademischen Mitarbeitern?  (Read 720 times)

WimiWing

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Hallo zusammen,
ich arbeite seit bald 4 Jahren an einer Universität in NRW als wissenschaftliche Mitarbeiterin und habe befristete Verträge nach WissZeitVG gehabt mit der Begründung der Qualifizierung. Nun habe ich bzgl der Kündigungsfrist im §30 TV-L gesehen, dass meine Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende betragen würde, was sehr lang ist. In einem Zusatz stand noch: "bei befristeten Arbeitsverhältnissen von akademischen Mitarbeitern oder von Arbeitern gelten u.U. die Kündigungsfristen der unbefristeten Arbeitsverhältnisse." Das wären nur 6 Wochen zum Quartalsende. Ich konnte bisher nicht rausfinden, wann diese Umstände eintreten bzw welche Kriterien ich dafür erfüllen müsste. Ist das außerdem nur eine Kulanzsache oder könnte ich auf die kürzere Kündigungsfrist bestehen, wenn diese unbekannten Umstände auf mich zutreffen? Hat da jemand eine Ahnung und kann mir Auskunft geben?
Vielen Dank!

cyrix42

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Antw:TV-L: Kündigungsfrist bei akademischen Mitarbeitern?
« Antwort #1 am: 13.07.2024 18:36 »
Moin,

schau mal in deinen Arbeitsvertrag. M.E. sollte da stehen, falls nicht die Regelungen des TV-L zu befristeten Arbeitsverhältnissen, sondern ausnahmsweise die für unbefristete zum Zuge kommen sollen.  Im Übrigen soll eine längere Kündigungsfrist beide Seiten -- also auch die Arbeitnehmer -- schützen.

Ich bin aber aus sämtlichen Jobs im Uni-Umfeld jeweils mit Aufläsungsverträgen herausgekommen. Da gilt die Frist, die beide Seiten miteinander vereinbaren; die Kündigungsfristen laut Tarif-Vertrag sind dabei dann egal.

Sprich: Solltest du z.B. einen anderen Job antreten wollen, dann hilft es, sich mit den Verantwortlichen mal darüber zu unterhalten.