Erstmal danke für die Verbesserung, ich bin halt nicht so gebildet und hätte mich einfacher ausdrücken sollen: Es würden dann ja weniger Menschen überhaupt mit einem Messer rumlaufen, egal ob sichtbar oder griffbereit
Woher kommt die These, dass dann die Gefährder, die jetzt mit einem Messer rumlaufen, dann das Messer zuhause lassen und es nicht im Rucksack, anstelle es offen zu tragen, mit sich rumtragen (zwar nicht rechtskonform, da sie es nicht transportieren, aber nicht nachweisbar, dass sie es nicht transportieren)
Und wenn der Polizist einem nicht glaubt, dann gibt es halt ne OWI, drauf geschissen.
Ob mehr Menschen kriminalisiert würden ist eine Frage der Sichtweise. Ist das Verhängen einer Owi kriminalisieren..? Dann könnte man jedes Knöllchen wegen Falschparken als Kriminalisierung verstehen. Meinst Du den sich nach sich ziehenden Verwaltungsaufwand, würde ich auch wieder auf die Knöllchen verweisen wollen.. (da scheint ausreichend Kapazität vorhanden zu sein, siehe oben).
Da hast du recht, da habe ich 42 und 42a durcheinander gebracht und bin davon ausgegangen, dass du da härter Strafen haben wolltest.
Bleibt es mir noch unverständlicher, was du eigentlich jetzt an Steigerung gegenüber der aktuellen Gesetzeslage willst.
Aber wenn es nur ne OWI ist, wie kommst du darauf, dass man zum Richter muss, wenn man ein Messer offen mit sich führt? (und nur so kann die Politesse es ja entdecken, die die darf nicht einfach mal in den Rucksack schauen, ob da ein Messer griffbereit liegt oder nur transportiert wird wird.
Wobei kann ein Messer im Rucksack griffbereit liegen, so dass es das Merkmal führen erfüllt?
Was sagte da deine Schulung zu?