Das
Auch wenn man zum Beispiel aus dienstlichen Gründen für einen einzelnen Termin zum AA muss, wird die gewählte Anreise an beliebigen Tagen innerhalb eines bestimmten Rahmens übernommen, aber nur eine Hotelübernachtung.
Das ist, zumindest haushalterisch und nach den Vorgaben des BRH, nicht korrekt. Die Anreise kann in dem von Dir skizzierten Fall dann übernommen werden wenn,
a) der Urlaub vor Anordnung der Dienstreise schon genehmigt war ODER
b) der überwiegende Teil der Reise dienstlich veranlasst ist. Das ist nur zu bejahen, wenn - und hier streiten die Behörden etwas -
b1) mehr Tage mit dienstlicher Inanspruchnahme als private Tage bzw
b2) maximal 5 private Tage unabhängig davon ob die dienstlichen Aspekte 6 oder 10 oder 20 Tage betragen
Weitere Konstellationen sind nicht vorgesehen, wenn sich deine Dienststelle anders verhält freu Dich und genieß Berlin^^