Autor Thema: Wie schnell kann ich wechseln?  (Read 3007 times)

NewMoon24

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Wie schnell kann ich wechseln?
« am: 16.07.2024 22:45 »
Hallo ihr lieben,

ich bin seit 7 Monaten bei einer Hochschule in MV als Sachbearbeiterin angestellt und somit aus der Probezeit raus. Allerdings möchte ich den Dienstort/AG wechseln, da mir 3-4 Stunden pendeln auf Dauer doch zu viel sind.

Ich bin aktuell beim Land (TV l) angestellt und habe mich bereits auf einige andere Positionen in meiner Nähe beworben.  Unter anderem eine Sekretärinstelle, wo der Dienstort nur 5 min von mir entfernt und die Eingruppierung auch gleich wäre. Außerdem wäre dies auch eine Stelle beim Land. Hier wäre nur meine Frage: Wie kann ich am besten dahin wechseln? Muss ich einen Änderungsvertrag unterschreiben? Worauf sollte ich da am besten achten?

Des Weiteren wurde mir eine andere Position als Sekretärin (Allerdings TVöD VKA) angeboten. Da dies ja der Bund wäre, müsste ich hier selbst kündigen oder? Ein einfacher Wechsel wie beim Land wäre somit denke ich nicht möglich oder?

Sorry, dass ich so viele Fragen auf einmal habe, aber ich möchte nicht (schon wieder) unfair behandelt werden.  Mein jetziger AG versucht nämlich mich regelmäßig um meine Überstunden zu bringen etc. Was ein weiterer Grund für mein Gehen ist. Daher kann ich hier wohl leider nicht auf große Unterstützung bauen... ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

LG

NewMoon

FearOfTheDuck

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #1 am: 16.07.2024 22:55 »
TVÖD VKA ist Kommune. Bei einem AG-Wechsel gelten die Kündigungsfristen aus dem Tarifvertrag, also für dich ein Monat zum Monatsschluss.

Eine interne Bewerbung kann, sofern sie erfolgreich ist, schnell zum Stellenwechsel führen, es kann sich aber auch ziehen...

NewMoon24

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #2 am: 16.07.2024 23:08 »
Hey vielen Dank für deine Nachricht,
das heißt ein Wechsel innerhalb des Landes machen die Dienststellen unter sich aus? Hole ich mir dann eine Einstellungszusage von der neuen Dienststelle und sage der alten Dienststelle dann, dass ich wechseln will? Was bedeutet, dass es dauern kann? Monate oder schlimmstenfalls Jahre? Denn bei meiner jetzigen Position herrscht krasser Personalmangel und ich bin derzeit die einzige die ein bestimmtes und wichtiges Themengebiet bearbeitet. Somit lassen die mich bestimmt nicht eher los.

Dann wäre wohl ein Wechsel zur Kommune besser. Dann wäre ich in einem Monat weg. Und ich arbeite ja noch nicht soooo lange fürs Land, sodass von null anfangen echt noch eher gehen sollte...

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #3 am: 17.07.2024 08:48 »
Innerhalb ist es hier im Land üblicherweise so, dass du nach erfolgreichem Vorstellungsgespräch eine Jobangebot bekommst, was du zusagst. Dann schließen sich die Personaler kurz. Dazu kann kommen, dass um deine Freigabe zur Übermittlung der Personalakte gebeten wird usw.

Der Wechselzeitpunkt wird dann intern geklärt. Hier (wieder) ist es so, dass eine "Hinhaltetaktik" zB wegen Nachfolgeregelung etc. auf max. 6 Monate begrenzt ist. Da kann es allerdings helfen, bei der alten Dienststelle Druck aufzubauen. Fairer Umgang ist keine Einbahnstraße. 

Ob du jetzt lieber zur Kommune wechselt, würde ich pers. nicht nur am Wechselzeitpunkt, sondern am Gesamtpaket festmachen.
Also, Job an sich, Bezahlung im Verhältnis zum Aufwand (hier inkl. Fahrtzeit)

Noch ein Aspekt: Beim Wechsel zur Kommune inkl. Kündigung kann ich dir nur raten, Überstunden abbauen und anteiligen Resturlaub nehmen. Könnte den netten Effekt haben, dass du von jetzt auf gleich nicht mehr hinfahren musst.


NewMoon24

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #4 am: 01.08.2024 21:01 »
Hey vielen Dank für deine Antwort. Ich kam leider erst jetzt zum antworten. Stressige Zeit. Ich hab auch ein konkretes Angebot (Vertragsentwurf) von der Kommune bekommen.

Vorstellungsgespräche beim Land waren leider eher schlecht, da sie auf Kündigung mit neuer Probezeit pochen und selbst Betriebsrats-, Personalrats- oder SB-Vertretungen angeblich noch nie was von Wechseln, Versetzungen oder Abordnungen gehört haben. Schon traurig.

Der Job bei der Kommune wäre schon interessant. Allerdings wäre ich da eine Assistenz für 2 Abteilungsleiter, die zudem an unterschiedlichen Standorten aber in einer Stadt liegen. Die Personalabteilung hat mir allerdings (nur mündlich) zugesichert, dass ich nach einem halben Jahr oder Jahr auch auf sie zugehen kann und dass ich dann nur für einen Bereich und nicht mehr für 2 arbeiten brauche wenn ich das möchte. Schriftlich bekam ich das aber nicht. Im AV war auch keine klare Abteilungszugehörigkeit aufgeführt. Das ist das einzige was mich noch grübeln lässt.

Zudem wäre zu dem Kündigungszeitpunkt wenn ich kündigen müsste bei meinem jetzigen AG kein Personaler im Haus (da alle Urlaub haben). Ich habe daher auch die Befürchtung, dass sie mich nicht gehen lassen werden vonwegen Kündigung ist nicht eingegangen (wollte zwar ein Einschreiben machen aber auch hier ist keiner in der Poststelle dann da zum Kündigungszeitpunkt).  Somit wäre ein Gehen schwierig...

MarieH

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #5 am: 01.08.2024 21:33 »
Keiner da in der Poststelle? Skandal! :D Aber Spaß beiseite. Übergib die Kündigung an deinen Vorgesetzten, an Irgendjemanden in der Personalabteilung (und lass dir den Empfang bestätigen) oder schick diese per Einwurf-Einschreiben, in allen drei Fällen kannst du dann nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.

FearOfTheDuck

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #6 am: 01.08.2024 21:35 »
Kündigungszeitpunkt ist doch der Moment, wenn du kündigst. Da eine Kündigung eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung ist, muss diese nur rechtzeitig in den Geschäftsbereich des AG gelangen, dazu muss niemand dort physisch anwesend sein und dir irgendetwas bestätigen oder gar genehmigen. Bei nem Einschreiben hättest du doch den Beleg, der dein Gemüt beruhigt, also schwierig ist da nix. Oder brauchst du erst jemanden, der das Schloss an deiner Kette aufmacht? ;)

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #7 am: 02.08.2024 07:51 »
Und wieder der Irrtum mit dem Einschreiben! Ein Einschreiben ist KEIN Beleg, dass ein bestimmter Inhalt zugegangen ist. Es belegt lediglich, dass ein Briefumschlag zugestellt wurde.

Tatsächlich wird das in Prozessen immer wieder genau so "gespielt". Der Empfänger sagt: ja, da war ein Briefbogen mit meiner Adresse, ansonsten leer drin. Da i.d.R. der Versender (!) den Nachweis bringen muss, schaut er/sie genau dann sehr sehr dumm aus der Wäsche, da er eben nicht nachweisen kann, dass ein Schreiben mit bestimmten Inhalt zugegangen ist.

Quodlibet

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #8 am: 02.08.2024 08:48 »
Und wieder der Irrtum mit dem Einschreiben! Ein Einschreiben ist KEIN Beleg, dass ein bestimmter Inhalt zugegangen ist. Es belegt lediglich, dass ein Briefumschlag zugestellt wurde.

Tatsächlich wird das in Prozessen immer wieder genau so "gespielt". Der Empfänger sagt: ja, da war ein Briefbogen mit meiner Adresse, ansonsten leer drin. Da i.d.R. der Versender (!) den Nachweis bringen muss, schaut er/sie genau dann sehr sehr dumm aus der Wäsche, da er eben nicht nachweisen kann, dass ein Schreiben mit bestimmten Inhalt zugegangen ist.

Entschuldigt die Rückfrage etwas off-topic, aber da es an dieser Stelle aufkam. Wie beweise ich dann als Absender juristisch korrekt, dass die entsprechenden Inhalte auch verschickt wurden?

Ich meine, wenn auf der einen Seite, Dokumente analog eingereicht werden müssen, dann muss ja auch aufgezeigt werden, wie man das lückenlos beweisen kann. Selbst bei persönlicher Abgabe wird ja meist ein geschlossener Umschlag "abgelegt" und nicht alles geöffnet und ein "Eingangs"-Stempel drauf gedrückt. (Man würde sicher für weltfremd gehalten, wenn man darauf beharrt, ins Sekretariat/zur Sachbearbeitung durchgelassen zu werden, um ein Foto zu machen, wie die Mitarbeitenden den Umschlag öffnen und den Inhalt in Empfang nehmen. Von Leitungspositionen ganz zu schweigen).

Danke.

Tagelöhner

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #9 am: 02.08.2024 09:51 »
Das Kündigungsschreiben einfach persönlich abgeben und sich einen Eingangsstempel bzw. Eingangsvermerk darauf machen lassen. Anschließend kopieren oder direkt in doppelter Ausfertigung. Notfalls mit Zeuge abgeben.

Die Diskussion hier gleitet etwas die theoretische Natur ab, in der Praxis spielt das bei Kündigungen doch eher eine untergeordnete Rolle.

LogiJöw

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #10 am: 02.08.2024 11:30 »
Wenn es gar nicht anders geht, dann muss man eben einen Gerichtsvollzieher bemühen (§132 BGB). Das kann eventuell ein zeitliches Problem geben aufgrund des Vorlaufes. Kostet übrigens nicht die Welt.

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #11 am: 02.08.2024 12:17 »
Gerichtsfest werden immer 2 Wege aufgezeigt:

-Gerichtsvollzieher
- Bote, der den Inhalt liest, eintütet und das Schreiben überbringt (reicht, wenn er es dem Empfänger vor die Füße wirft). Bitte nicht Briefkasten. Der Bote fungiert dann im Zweifel als Zeuge.

Auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen, ist auch OK - sollte bei der Pers. für die Kündigung auch funktionieren. Im allgemeinen Rechtsstreit ist es aber so nicht händelbar, da man selbst die Gegenseite nicht zwingen kann, den Empfang des Schreibens zu bestätigen.

NewMoon24

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #12 am: 02.08.2024 15:19 »
Hallo ihr lieben,

vielen Dank für eure Nachrichten. Ja es ist hier leider alles etwas unorganisiert. Mein Vorgesetzter ist zum Kündigungszeitpunkt auch im Urlaub. Mir bleibt daher nur der postalische Weg bzw. mittels Boten.

Aber mal schauen. Vielen Dank aber für eure Hinweise.

FearOfTheDuck

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #13 am: 02.08.2024 15:48 »
Den Kündigungszeitpunkt bestimmst doch du. Was hindert es dich, die Kündigung dann außerhalb der Frist abzugeben, wenn jemand zugegen ist? Wenn die neue Stelle fix ist, kannst du am Montag die Kündigung einreichen, auch wenn du Zeit bis zum Monatsende hättest.

Casa

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Antw:Wie schnell kann ich wechseln?
« Antwort #14 am: 02.08.2024 16:11 »
Kündigen und erneut beim Land anfangen ist kein Problem und geht ggf. schneller. Das Kündigungsschutzgesetz gilt auch dann.
Ggf. ist die Hochschule rechtlich eigenständig und damit rechtlich nicht das Land selbst, sodass ein Arbeitgeberwechsel vorliegen könnte. Dann wäre eine erneute Probezeit möglich.
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