Autor Thema: Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) bei Krankengeld  (Read 801 times)

BlondeBirne

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Liebe Forenmitglieder,

ich bin seit Mitte April 2024 krankgeschrieben und bin ins Krankengeld gerutscht. Perspektivisch falle ich noch bis Ende des Jahres aus. Wie sieht es in diesem Falle mit der Jahressonderzahlung aus? Erhalte ich für die gearbeiteten Monate Januar bis März 2024 den Anspruch und würde sozusagen 3/12 der Jahressonderzahlung erhalten oder bin ich komplett raus, weil ich für die Monate Juli, August und September 2024 kein Entgelt erhalte bzw. erhalten werde?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße

VFA West

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Antw:Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) bei Krankengeld
« Antwort #1 am: 18.07.2024 19:47 »
Hi,
solange du am 01.12.24 noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, hast du Anspruch auf eine JSZ. Anspruch auf 1/12 der JSZ hast du für diejenigen Monate, in denen du Entgelt erhältst oder aber auch zumindest theoretisch Anspruch auf Krankengeldzuschuss hast. Wenn du also eine Beschäftigungszeit von über 3 Jahren hast, dann solltest du Anspruch auf KGZ bis zum Ende der 39. Woche der Erkrankung haben und hast somit Anspruch auf 12/12 der JSZ. :)