Autor Thema: Erhöhung erst nach Momaten.  (Read 817 times)

Bergstein

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Erhöhung erst nach Momaten.
« am: 19.07.2024 20:22 »
Guten Abend zusammen,

Ich bin neu hier. Habe mich nun mal nach folgender Frage umgesehen aber konnte leider nichts passendes finden.

Ich arbeite in einer JVA in BaWü, nun haben wir einen internen Kurs belegen müssen um alle Arbeiten des AVD ausführen zu dürfen. Entsprechend wird die Eingruppierung angepasst von E4  auf E6. Allerdings sollen wir jetzt schon alles umsetzen, die Erhöhung ber wird erst zum 1.11. angewand
 Ist das rechtens?

Vielen Dank schon vorab für die Hilfe und der damit verbundenen Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Mike Bergstein

MoinMoin

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Antw:Erhöhung erst nach Momaten.
« Antwort #1 am: 20.07.2024 07:04 »
Eine Höhergruppierung findet in dem Monat statt in dem die Tätigkeiten übertragen werden, die zur HG führen.
Wenn also ihr nachweislich vom AG angewiesen werden, dass ihr jetzt schon diese Tätigkeiten ausüben sollt, dann könnt ihr auch jetzt schon das Entgelt einklagen.
Idealerweise fordert ihr eine entsprechende Bestätigung der geänderten Tätigkeit vom Personlbüro an und macht vorher nichts anderes als das was ihr vorher gemacht habt.