Daher die Frage, ob es Richtwerte gibt, was in so einem Fall pauschal an Entschädigung stattlich wäre?
Ich habe es bisher so verstanden, dass es eine Entschädigung gibt für den entstanden Schaden.
Eine pauschale kann der Ag sicherlich auszahlen, aber mir wäre nicht bekannt, dass man auf eine Pauschale einen Rechtsanspruch hätte.
Kann man als Arbeitnehmer das Verlangen des Arbeitgebers, trotz der Notsituation, den Urlaub abzubrechen, zurückweisen?
Er kann es stets gerichtlich überprüfen lassen.
Er kann anrufe und Emails ignorieren. Das erste Problem was ein Ag in einem solchem Fall hat, den An rechtsverbindlich aufzufordern, dass er sich umgehend zur Arbeitsstätte zu begeben hat.
Leichter ist es natürlich den AN, der morgen in den Urlaub fahren will, anzuweisen zu bleiben, da hilft nur der Eilantrag bei Gericht.
[/quote]- Und dann wären da noch die in §8 TVöD-V geregelten Zulagen für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit usw.. Über die Vergütung der 39h/Woche brauchen wir hier vermutlich nicht reden, aber wie sieht es bei angeordneter Mehrarbeit in einem solchen Kriesenfall aus? Die in §8 geregelen Zulagen sind ja, bei der zu erwartenden Mehrbelastung, eher lächerlich. Auch der Ausgleich der Überstunden durch Freitzeit stellt irgendwie keine wirklich befriedigende Kompensation dar, zumal es am Ende des Vorfalls sicherlich nicht sinnvoll ist, wenn dann die ganze IT-Abteilung geschlossen frei macht. Daher hier die Frage, was in einem solchen Vorfall an Zulagen für die anfallende Mehrarbeit, über den §8 hinaus, möglich ist.[/quote]
Ausser- und übertariflich ist vieles möglich.
Bei uns werden z.B. bei unangenehmer Samstagsarbeit auch mal 100% Stunden Gutschrift gegeben.
Und klar: die 15% Aufschlag sind natürlich ein Witz, aber es sind eben 15%
Aber wenn du von Mehrbelastung redest, dann sehe ich da nicht wirklich eine Mehr
belastung.
Hier wäre es halt nervig zu jedem Rechner zu tapern, im abgesicherten Modus hochfahren, die olle Datei löschen und die reboots abzuwarten. Was daran -außer die Zeitverschüttung- ist da eine
Belastung?
Leichter kann man sein Geld doch nicht verdienen, da sehe ich in einigen Teammeeting während der Regulären Arbeitszeit eine wesentlich höhere Belastung
- Ist es möglich und macht es Sinn im Rahmen eines IT-Notfallkozepts die oben angesprochenen Punkte gesondert zu regeln und entsprechende zusätzliche Vergütungen, über den TvöD hinaus, in einer separaten Diensterveinbarung festzulegen?
Da wir Vertragsfreiheit haben sicherlich, sofern der AG nicht irgendwelche rechtlichen Fesseln hat.
Kann aber auch ein Bumerang werden. So könnte das Konzept z.B. vorsehen, dass bei in einem Team immer nur einer Urlaub haben darf.
Dass man vereinbart, dass wenn jemand vom Bestandteam vor dem Urlaub krank wird, der Urlaub gestrichen wird, sofern keine erhebliche Kosten entstehen (also man nichts konkretes gebucht hatte)
und natürlich, dass es doppelt Geld anstelle von 15% gibt, wenn man aus dem Urlaub gerufen wird.
Aber ansonsten, warum sollte bei einer einfache Mehrarbeitsanweisung (also ohne Urlaubsstreichung) der AG was verbindlich vereinbaren um es zu verteuern, schließlich hat man doch genau das schon vertraglich vereinbart und der VZ An hat dem zugestimmt, dass er halt jederzeit vom Ag dazu gezwungen werden kann.
Vielleicht haben ja einige hier schon in einer solchen Situation gesteckt und können berichten, wie das bei ihnen geregelt wurde.
Wir haben aus oben genannte Gründen auf eine vertragliche Sonderlocke verzichtet, regeln alles untereinander im Team, sind freiwillig auch im Urlaub jederzeit erreichbar, wenn mal die Vertretung einen Rat braucht und leben damit prima.
Da unsere kritischen Systeme eh nichts mit dem Internet am Hut haben (sauber getrennte Netze) benötigen wir solche on the fly Updates nicht für die Bereich wo es weh tun würde (und wenn es da schlechte Updates mal gibt, dann bemerkt es ja die Welt und wir hinken ausreichend hinterher
)und wenn mal wieder das Internet als solches, AWS oder irgend so eine Cloud down ist, dann juckt es uns halt nicht sonderlich.
Leben halt in einer Welt der Glückseligen.