Autor Thema: Inflationsprämie TV-L Elternzeit - Abspruch geltend machen- Ablehnung- was nun?  (Read 1684 times)

Annika 2312

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Hallo,
Ich bin angestellte Lehrerin in NRW ( TV-L). Ich war/ bin  vom 23.05.23- 23.07.24 in Elternzeit. Dementsprechend habe ich keine Inflationsprämie bekommen. Nun gibt es ja das Gerichtsurteil von Essen, was festgestellt hat, dass es Diskriminierung ist, Eltern auszuschließen. Es ist ja abzubehmen, dass in Berufung gegangen wird. Ich habe bei der GEW und abderen stellen gelesen, dass man seinwn Anspruch geltend machen muss. Ich hbe dies getan und habe den Vordruck der GEW verwendet. Ich habe vom LBV eine Ablehnung erhalten, gegen die ich Widerspruch einlegen kann. Wie reagiert man am Besten darauf? Due werden ja sicher wieder eine Absage schicken. Aber ich möchte das Geld natürlich bekommen, sofern das Gerichtsurteil dann rechtsgültig wird.

Haben Andere auch eine Antwort erhalten?

Albeles

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Ich hoffe, dass es sich nicht um das Fach "Deutsch" handelt  ;)

Oberhausen1989

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Guten Morgen,

meine Frau hat auf Ihren Widerspruch beim LBV NRW eine Eingangsbestätigung erhalten, dass man sich meldet, sobald die Rechtslage klar ist. Eventuelle Ansprüche sind somit erstmal gesichert.

McOldie

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Zunächst einmal der Hinweis: Hier handelt es sich einen Fall aus dem Tarifrecht, ein Widerspruch ist nicht möglich (nur bei Beamten).
Nach der Ablehnung bleiben folgende Möglichkeiten:
1. Man wartet bis der Rechtstreit in dieser Thematik höchstrichtlich entschieden ist. Es wurde ja hier der Anspruch geltend gemacht, so  dass die Ausschlussfrist gewahrt ist.
2. Man macht seinen vemeintlichen Anspruch selbst gerichtlich geltend (möglicherweise mit Kosten verbunden)

websgeisti

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In Bayern werden auch derzeit alle „Geltendmachungen“ aufgrund des Urteils hierzu abgelehnt. Derzeit geht man davon aus, dass eine höhere Stelle wieder anderer Meinung ist.

Annika 2312

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Ich hoffe, dass es sich nicht um das Fach "Deutsch" handelt  ;)

 Verstehe nicht, was Sie meinen.😜
Anscheinend sind Sie auch Lehrer.😄

Annika 2312

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Zunächst einmal der Hinweis: Hier handelt es sich einen Fall aus dem Tarifrecht, ein Widerspruch ist nicht möglich (nur bei Beamten).
Nach der Ablehnung bleiben folgende Möglichkeiten:
1. Man wartet bis der Rechtstreit in dieser Thematik höchstrichtlich entschieden ist. Es wurde ja hier der Anspruch geltend gemacht, so  dass die Ausschlussfrist gewahrt ist.
2. Man macht seinen vemeintlichen Anspruch selbst gerichtlich geltend (möglicherweise mit Kosten verbunden)

In dem Schreiben steht tatsächlich Widerspruch.🤷‍♀️ Danke für die Antwort.

Annika 2312

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In Bayern werden auch derzeit alle „Geltendmachungen“ aufgrund des Urteils hierzu abgelehnt. Derzeit geht man davon aus, dass eine höhere Stelle wieder anderer Meinung ist.

Danke für die Antwort.  Da bin ich ja mal gespannt, wie es weitergeht.

ITSpeziHBW40

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Ich hab dazu in Niedersachsen auch eine Ablehnung erhalten. Wichtig war erst Mal den Anspruch mitzuteilen. Habe vor 1 Monat meine Rechtsschutzversicherung informiert. Der Rechtsanwalt war dann erst Mal im Urlaub, aber wollte sich in dieser Woche bei mir melden. Bleibt spannend

TVOEDAnwender

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Der Arbeitgeber hätte Eure Schreiben auch als Klopapier auslegen können, wäre egal. Er muss nicht reagieren. Wichtig ist nur, dass ihr den Anspruch geltend gemacht habt. Ich würde jedoch aktuell von einer Klage abraten, insbesondere aufgrund der vor ein paar Tagen entgangenen Entscheidung des LAG Düsseldorf hierzu.