Hallo,
Ich bin angestellte Lehrerin in NRW ( TV-L). Ich war/ bin vom 23.05.23- 23.07.24 in Elternzeit. Dementsprechend habe ich keine Inflationsprämie bekommen. Nun gibt es ja das Gerichtsurteil von Essen, was festgestellt hat, dass es Diskriminierung ist, Eltern auszuschließen. Es ist ja abzubehmen, dass in Berufung gegangen wird. Ich habe bei der GEW und abderen stellen gelesen, dass man seinwn Anspruch geltend machen muss. Ich hbe dies getan und habe den Vordruck der GEW verwendet. Ich habe vom LBV eine Ablehnung erhalten, gegen die ich Widerspruch einlegen kann. Wie reagiert man am Besten darauf? Due werden ja sicher wieder eine Absage schicken. Aber ich möchte das Geld natürlich bekommen, sofern das Gerichtsurteil dann rechtsgültig wird.
Haben Andere auch eine Antwort erhalten?