Autor Thema: Eingruppierung Datenschutzkoordinator  (Read 1736 times)

Anettedie

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Eingruppierung Datenschutzkoordinator
« am: 22.07.2024 10:40 »
Wie ist ein Datenschutzkoordinator mit folgenden Aufgaben einzugruppieren?

 - Datenschutzrechtlichte Dokumente verwalten, aktualisieren, pflegen
   und vorbereiten wie bspw. das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
 - Verantwortlich für die Einführung und Steuerung  von Datenschutzpro- 
   zessen wie bspw. Werbewidersprüche, Pflege und Überwachung der
   AV-Verträge (Auftragsverarbeitung), Anfragen zur Beauskunftung
 - Regelmäßige Reportings an den DSB, Meldungen bei Datenschutz-
   verletzungen an den DSB
 - Überblick verschaffen über die laufenden Prozesse und Projekte
   Überwachung eines DSMS
 - Teilnahme an Projekten und Unterstützung bei der Umsetzung der
   geforderten Datenschutzmaßnahmen des DSB
 - Ansprechpartner vor Ort für einfache Fragen zu Datenschutzthemen
 - Erhaltung eines gewissen Datenschutzniveau bspw.
   durch Mitarbeitersensibilisierung
 - Pflege der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
 - Steuerung der Datenlöschungen (Löschkonzept)
 - Pflege Datenschutzmanagementsystem
 - Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen

Die Arbeit wird selbsständig durchgeführt.

Vielen Dank und viele Grüße!

UNameIT

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Antw:Eingruppierung Datenschutzkoordinator
« Antwort #1 am: 22.07.2024 11:27 »
Vermutlich in E11 eingruppiert.

Organisator

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Antw:Eingruppierung Datenschutzkoordinator
« Antwort #2 am: 22.07.2024 13:57 »
Ich sehe da keine Notwendigkeit für ein Studium. Gründlich-vielseitige Fachkenntnisse sollten da ausreichen. Je nach Ausgestaltung dann was von E6-E9a.

Herbert Meyer

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Antw:Eingruppierung Datenschutzkoordinator
« Antwort #3 am: 22.07.2024 14:44 »
Vermutlich in E11 eingruppiert.

Je nach Organisationsgröße sind DSB zwischen E11 und E13 eingruppiert. Da es sich hier um ein dem DSB zuarbeitendes Tätigkeitsprofil handelt, folge ich auch eher der Einschätzung von Organisator.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Datenschutzkoordinator
« Antwort #4 am: 22.07.2024 14:44 »
Ich sehe da keine Notwendigkeit für ein Studium. Gründlich-vielseitige Fachkenntnisse sollten da ausreichen. Je nach Ausgestaltung dann was von E6-E9a.
Unabhängig davon, dass man für die EG11 kein Studium braucht, sehe ich dort Arbeitsvorgänge irgendwo zwischen E6-E11 oder E13 (Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen kann 13 sein)

Anettedie

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Antw:Eingruppierung Datenschutzkoordinator
« Antwort #5 am: 22.07.2024 14:53 »
Vielen Dank! Das hilft uns schon mal weiter.

UNameIT

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Antw:Eingruppierung Datenschutzkoordinator
« Antwort #6 am: 23.07.2024 09:47 »
Vermutlich in E11 eingruppiert.

Je nach Organisationsgröße sind DSB zwischen E11 und E13 eingruppiert. Da es sich hier um ein dem DSB zuarbeitendes Tätigkeitsprofil handelt, folge ich auch eher der Einschätzung von Organisator.

Bei uns hat DSB E13 und die DSKs E11. Wegen den erheblich erforderlichen Fachkenntnissen....

Also Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c zu min. 50% heraushebt. Also
Zitat
wenn bei der Aufgabenerfüllung die Rechtsmaterie komplex ist und die Aufgabenerledigung nur durch die Analyse von Sachzusammenhängen bei hohem Abstraktionsgrad bewirkt werden kann. [/qoute]

Und da die DSK-Aufgaben eine deutlich wahrnehmbare Auswirkung auf den Rest der organisation hat... Ist hier E11 gegeben, min. aber E10.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-1243-entgeltgruppen-10-und-11_idesk_PI13994_HI10848654.html

rs

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Antw:Eingruppierung Datenschutzkoordinator
« Antwort #7 am: 24.07.2024 12:44 »
Bei uns wir diese Tätigkeit mit A14 besoldet.
Dies aber wohl mE eher nicht aufgrund der technischen Herausforderungen, sondern vielmehr aufgrund der Bereitschaft, "die da unten" anzusch...en. Dies ist bei uns nur bei Leuten aus dem hD zu finden, die nach 2-3 Jahren wieder weg sind.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung Datenschutzkoordinator
« Antwort #8 am: 25.07.2024 11:58 »
Ich sehe da keine Notwendigkeit für ein Studium. Gründlich-vielseitige Fachkenntnisse sollten da ausreichen. Je nach Ausgestaltung dann was von E6-E9a.

Das möchte ich gerne sehen, wer ohne Studium eine valide "Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen" kann.

Organisator

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Antw:Eingruppierung Datenschutzkoordinator
« Antwort #9 am: 25.07.2024 13:14 »
Ich sehe da keine Notwendigkeit für ein Studium. Gründlich-vielseitige Fachkenntnisse sollten da ausreichen. Je nach Ausgestaltung dann was von E6-E9a.

Das möchte ich gerne sehen, wer ohne Studium eine valide "Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen" kann.

Beim diesem einen Punkt mag ich dir Recht geben. Wobei dann noch zu klären ist, wie solche Risikoanalysen ablaufen. Das könnte z.B. auch als Zuarbeit für den Datenschutzbeauftragten in Form von Tabellen sein, die schon vorgegeben wären. Das ginge dann auch ohne Studium bzw. ohne gründliche, umfassende Fachkenntnisse.