Autor Thema: Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben  (Read 4887 times)

Mara19

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Guten Tag,

ich habe einen Kollegen in meinem Team der während der Arbeit schläft, sich nicht ins Team einbringt und eigentlich nur seine Zeit absitzt. Ich habe nun herausgefunden, dass er einer Nebenbeschäftigung nachgeht, die er nicht angezeigt hat. Dort macht er auch Nachtschichten und schläft dann eben auf der Arbeit.
Das Schlafen während der Arbeitszeit habe ich schon bei den Vorgesetzten angesprochen und es wurde nur gesagt, das man sich innerhalb des Gebäudes nicht ausstempeln muss und man ja nicht permanent Pausenzeiten kontrollieren kann.
Ich habe jedenfalls Lohnabrechnung und Schichtplan des Kollegen gefunden auf seinem Emailaccount zu dem ich auch Zugriff habe darf, da wir uns gegenseitig vertreten.
Ich weiß nicht was ich machen soll.

MarieH

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #1 am: 24.07.2024 13:19 »
Das geht dich nichts an, du bist nicht die Führungskraft. Kümmere dich um deinen Kram. Wenn du zu 100% ausgelastet wärst, würdest du dich damit gar nicht beschäftigen und hier ständig über deinen schlafenden Kollegen schreiben.

ich1974

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #2 am: 24.07.2024 13:25 »
Unabhängig davon ist der Zugriff von mehreren Personen auf einen persönliches (name@verwaltung.sonst) e-Mail-Konto Datenschutzrechtlich unzulässig. Der Versand von Lohnabrechnungen auf öffenliche e-Mail-Konten ist ebenfalls nicht zulässig. Ich würde das stöbern im e-Mail Konto lassen. Der AG könnte abgemahnt werden.

NelsonMuntz

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #3 am: 24.07.2024 13:28 »
Also: Der Kollege geht einem Zweitjob nach, lässt sich die Abrechnungen dazu auf seinen dienstlichen Mail-Account schicken, und darf im Büro schlafen?

Ist doch klar, was Du machen musst: Nimm Dir ein Beispiel an dem Kollegen!  8)

... gibt ja schon lustige Dienstellen im Lande ;)

FGL

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #4 am: 24.07.2024 13:51 »
Unabhängig davon ist der Zugriff von mehreren Personen auf einen persönliches (name@verwaltung.sonst) e-Mail-Konto Datenschutzrechtlich unzulässig.
Welche datenschutzrechtlich zulässige Lösung gibt es, wenn Herr/Frau Name unvorhergesehen arbeitsunfähig wird und die Vertretung auf dienstlich relevante E-Mails im Postfach von Herrn/Frau Name zugreifen muss?

MarieH

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #5 am: 24.07.2024 13:55 »
Unabhängig davon ist der Zugriff von mehreren Personen auf einen persönliches (name@verwaltung.sonst) e-Mail-Konto Datenschutzrechtlich unzulässig.
Welche datenschutzrechtlich zulässige Lösung gibt es, wenn Herr/Frau Name unvorhergesehen arbeitsunfähig wird und die Vertretung auf dienstlich relevante E-Mails im Postfach von Herrn/Frau Name zugreifen muss?

Inwieweit sind die von der Threaderstellerin genannten E-Mails dienstlich relevant? :D

Organisator

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #6 am: 24.07.2024 14:08 »
Guten Tag,

ich habe einen Kollegen in meinem Team der während der Arbeit schläft, sich nicht ins Team einbringt und eigentlich nur seine Zeit absitzt. Ich habe nun herausgefunden, dass er einer Nebenbeschäftigung nachgeht, die er nicht angezeigt hat. Dort macht er auch Nachtschichten und schläft dann eben auf der Arbeit.
Das Schlafen während der Arbeitszeit habe ich schon bei den Vorgesetzten angesprochen und es wurde nur gesagt, das man sich innerhalb des Gebäudes nicht ausstempeln muss und man ja nicht permanent Pausenzeiten kontrollieren kann.
Ich habe jedenfalls Lohnabrechnung und Schichtplan des Kollegen gefunden auf seinem Emailaccount zu dem ich auch Zugriff habe darf, da wir uns gegenseitig vertreten.
Ich weiß nicht was ich machen soll.

Gehört es zu deinen Aufgaben, die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten deines Kollegen zu prüfen?

Johann

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #7 am: 24.07.2024 14:10 »
Unabhängig davon ist der Zugriff von mehreren Personen auf einen persönliches (name@verwaltung.sonst) e-Mail-Konto Datenschutzrechtlich unzulässig.
Welche datenschutzrechtlich zulässige Lösung gibt es, wenn Herr/Frau Name unvorhergesehen arbeitsunfähig wird und die Vertretung auf dienstlich relevante E-Mails im Postfach von Herrn/Frau Name zugreifen muss?
Funktionspostfächer sollten selbst dem letzten Mitarbeiter im öD ein Begriff sein.

BAT

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #8 am: 24.07.2024 14:12 »
Naja, vor 30 Jahren haben die Kollegen nach drei Bier in der Mittagspause mit dem Kopf auf den Tisch geschlafen, heute nennt sich das Yoga als Benefit, Unterschied: die Gesellschaft zahlt heute dafür ;)

MarieH

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #9 am: 24.07.2024 14:15 »
Naja, vor 30 Jahren haben die Kollegen nach drei Bier in der Mittagspause mit dem Kopf auf den Tisch geschlafen, heute nennt sich das Yoga als Benefit, Unterschied: die Gesellschaft zahlt heute dafür ;)

 ;D ;D ;D ;D ;D wahre Worte

FearOfTheDuck

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #10 am: 24.07.2024 14:21 »
Woher weißt du, dass er sich nicht doch zur Pause ausstempelt und auch, ob er die Nebentätigkeit nicht angegeben hat?

Darüberhinaus scheint es nicht deine Baustelle zu sein.

FGL

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #11 am: 24.07.2024 14:44 »
Unabhängig davon ist der Zugriff von mehreren Personen auf einen persönliches (name@verwaltung.sonst) e-Mail-Konto Datenschutzrechtlich unzulässig.
Welche datenschutzrechtlich zulässige Lösung gibt es, wenn Herr/Frau Name unvorhergesehen arbeitsunfähig wird und die Vertretung auf dienstlich relevante E-Mails im Postfach von Herrn/Frau Name zugreifen muss?

Inwieweit sind die von der Threaderstellerin genannten E-Mails dienstlich relevant? :D
Wer soll behauptet haben, dass genau diese E-Mails dienstlich relevant sind?

FGL

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #12 am: 24.07.2024 14:45 »
Unabhängig davon ist der Zugriff von mehreren Personen auf einen persönliches (name@verwaltung.sonst) e-Mail-Konto Datenschutzrechtlich unzulässig.
Welche datenschutzrechtlich zulässige Lösung gibt es, wenn Herr/Frau Name unvorhergesehen arbeitsunfähig wird und die Vertretung auf dienstlich relevante E-Mails im Postfach von Herrn/Frau Name zugreifen muss?
Funktionspostfächer sollten selbst dem letzten Mitarbeiter im öD ein Begriff sein.
Sind sie. Auch die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Probleme.

Einsnull

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #13 am: 24.07.2024 14:51 »
Zitat
Ich habe jedenfalls Lohnabrechnung und Schichtplan des Kollegen gefunden

Und die lagen so offen rum oder wie? Ich glaube Sie bewegen sich auf sehr dünnem Eis. Ungeachtet dessen das ihr Kollege in den Pausenzeiten schläft und eine Nebenbeschäftigung nicht angegeben hat, sollten Sie sich hier wirklich in acht nehmen.

Zitat
Ich weiß nicht was ich machen soll.

Auf jeden Fall sollten Sie nicht erwähnen das Sie Zugriff auf die Lohnabrechnung hatten. Das geht ganz sicher nach hinten los.

clarion

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Antw:Kollege Nebenbeschäftigung nicht angegeben
« Antwort #14 am: 24.07.2024 23:27 »
Schon erstaunlich, was in manchen Dienststelle so alles möglich ist. Regelmäßig schlafende Kollegen. Einsicht in persönliche Postfächer, Spionage...

Darüber hinaus, was kümmert es Dich Mara19? Du hast den Vorgesetzten hingewiesen und damit hast Du Deine Schuldigkeit getan.

Der Vergleich ist das Ende vom Glück!