Autor Thema: Eingruppierung  (Read 2426 times)

AMaus

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Eingruppierung
« am: 28.07.2024 10:45 »
Hallo,
bei uns in der Kommune wurde eine Stelle veröffentlicht, die mich anspricht.
Bevor ich mich bewerbe, habe ich noch ein paar Fragen zur Eingruppierung.
Vergütung nach TVöD-VKA unter Berücksichtigung Ihrer Berufserfahrung (bis max. EG 9c TVöD bei Erfüllen aller Voraussetzungen)

Soll:
Qualifikation im öffentlichen Dienst; idealerweise Fachprüfung II oder vergleichbarer Hochschulabschluss/Fachwirt oder Fachprüfung I oder mind. dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und gleichwertige Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Bereich xy

Ist:
3 jährige Ausbildung als DO Anwärter mit Abschluß
2 Abschlüsse an privaten Akademien in einem ähnlichen Bereich
12 Jahre SAZ, als letzte Dienstgrad OFW
6 Jahre Fachkenntnisse (davon 25 Monate festangestellt und gleichzeitig 72 Monate als freelancer)
17 Jahre in einer Schnittstellenfunktion in diesem Bereich

Ich habe eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50

Wie schätzt ihr meinen Soll/Ist Vergleich in Bezug zur Stelle ein?
Welches Gehalt findet ihr angemessen?
Habe ich einen Vorteil gegenüber gleichwertigen Mitbewerbern wg. meiner Schwerbehinderung?




MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 28.07.2024 12:45 »
Als SB hast du den Vorteil, dass du auf alle Fälle eingeladen werden wirst, bei deine Vita.
Die Bezahlung richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten, bei den Stufen kannst du vorher fördrliche Zeiten erhandeln.
Zum Soll Ist vermag ich nichts sagen, da ich weder Soll noch Ist, bzgl. der fachlichen Inhalte erkennen kann.

AMaus

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 28.07.2024 12:52 »
Danke für die Info.
Die Fachkenntisse sind absolut identisch mit der Position. Nur eben nicht im öffentlichen Dienst, sondern in der freien Wirtschaft.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 29.07.2024 19:26 »
Die Eingruppierung richtet sich nach der Tätigkeit. Das Gehalt richtet sich nach der Eingruppierung. Ohne weitere Beschreibung lässt sich dazu nix sagen.

Die Berufserfahrung ist wichtig für die Stufenfindung. Wenn diese zum neuen Bereich passt, wirf sie unbedingt in die Waagschale = Verhandlung vor Vertragsunterzeichnung.