Vielen Dank an alle für die hilfreichen Beiträge.
Nun weiß ich zumindest, was ich beim nächsten Arbeitgeber anders machen sollte.
Angenommen, ich mache eine Eingruppierungsfeststellungkslage. Und kündige zugleich, da ich bereits eine Zusage für einen Job bei einer anderen Behörde erhalten habe.
Und als Reaktion darauf prüft die Behörde die Eingruppierung. Irgendwann kommt als Ergebnis raus, dass die Stelle tatsächlich eine höhere Gruppierung Wert ist - wie z.B. E10, anstelle der viele Jahre gezahlten 9b.
Wie hoch schätzt ihr folgendes ein:
a) dass mir die Differenz ab 2021 nachgezahlt wird? (Das war der Zeitpunkt meiner ersten Anfrage zur Überprüfung der Eingruppierung)
b) dass mir die Differenz ab 2023 nachgezahlt wird? (Das war der Zeitpunkt, zu dem mein Chef die neue Tätigkeitsbeschreibung bei der PErsoanlabteiflung eingereicht hat.)
c) mir die Differenz nur für 6 Monate nachgezahlt wird? (2024 habe ich eine "Geltendmachung der korrekten Eingruppierung' - mit der Forderung die Eingruppierung zu prüfen und die Differenz ab 2021 nachzuzahlen - eingereicht)
Ich versuche nun eine Entscheidung zu treffen, ob sich der Gang zum Anwalt und die damit verbundenen Kosten überhaupt lohnen, oder ob ich stillschweigend gehen soll. Mein Vorgesetzter hat meines Wissens die Aufgabenübertragung leider nicht offiziell abgestimmt, aber er sagte mir zu Beginn, dass sich die Aufgaben erst entwickeln würden, da es sich um eine neue Stelle handelt, die es so noch nicht gab in der Abteilung.
Vielen Dank.