Sofern der AG dir vorübergehend höherwertige Tätigkeiten übertragen hat, ist er nach einem Monat verpflichtet dir die Zulage (ohne Antrag) zu zahlen.
Du solltest umgehend, dass dir zustehende Entgelt Schriftlich einfordern, denn wg. §37 muss der AG nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung zahlen.