Hallo an Alle,
bin neu im Forum und hoffe, ich mache das richtig mit der Frage.
Bei mir steht eventuell ein Wechsel an von einem Arbeitgeber Baden-Württemberg Land also TV-L zu einer Kommune bzw. Arbeitgeber VKA.
Wie ist das mit der Jahressonderzahlung. Irgendwo steht man muss bis einschließlich 1.12. des Jahres bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt sein. Das sind ja beide. Allerdings ist es ja keine Versetzung, sondern ich muss kündigen. Kann ich also dann frühestens zum 2.12.24 wechseln oder würde ich die Jahressonderzahlung auch bekommen, wenn ich z.Bsp. zum 1.11. oder 1.12.24 wechsle.
Leider kann mir in meiner Behörde niemand Auskunft geben, auch nicht wen ich fragen kann. LBV habe ich angefragt, aber auch die wollen keine Auskunft erteilen. Ich solle meinen zukünftigen Arbeitgeber fragen. Die wissen wahrscheinlich genau so wenig Bescheid. Ich wüsste das auch gerne vorab, damit ich einen wirklich reellen Eintrittstermin nennen kann.
Wäre prima, wenn mir jemand weiterhelfen könnte !
Vielen Dank vor ab !