Zunächst einmal wäre es die nächsten 5 Jahre so, dass Du für den Fall der Fälle in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert würdest und so einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hättest. Somit bist Du auch in den nächsten 5 Jahren abgesichert, wenn auch in geringere Höhe und nur für den Fall, dass Du auch erwerbsgemindert bist.
Danach steht Dir mindestens eine Versorgung in Höhe der Mindestversorgung (ggf. zzgl. der Familienzuschläge für die Kinder) zu.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung soll lediglich das Delta zwischen (Mindest-)Versorgung und bisherigem Gehalt absichern. Will man dieses Delta vollständig schließen, reicht als Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung meist eine Absicherung von etwa 40 % der aktuellen Bezüge aus. Möglicherweise steht dir aber auch schon deutlich vor den 19 Jahren eine höhere Versorgung zu, wenn die vorherigen Zeiten als Tarifbeschäftigte als ruhegehaltfähige Dienstzeiten anerkannt werden können. Auch muss vielleicht nicht das gesamte Delta abgesichert werden, weil ja auch Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit (zweites Auto, Fahrtkosten, usw.) wegfallen.
Man kann eine Dienstunfähigkeit allein als reine Risikoabsicherung wählen oder mit einem Sparvertrag kombinieren. Der Sparanteil kann in einer Lebens- oder Rentenversicherung angelegt sein. Es gibt klassische und fondsgebundenen Varianten, Index basierte sowie Mischmodelle.
Bei der reinen Risikoversicherung zahlst Du Deine Beiträge und wenn der Versicherungsfall (zum Glück) nicht eintritt, war es das. Schutz gegen Prämie, fertig. Die Prämie hängt stark davon ab, wie alt man zum Zeitpunkt des Abschlusses ist, wie lange die BU Rente gezahlt werden, welche Vorerkrankungen man hat usw. Als grobe Orientierung kosten bei einem 30 jährigen Beamten (Nichtraucher) 500 EUR DU je nach Anbieter zwischen 15 bis 25 EUR / Monat (ohne Gewähr).
Doch die Versicherungswirtschaft hat uns Kunden immer wieder einen Floh ins Ohr gesetzt. Nach dem Motto „… und wenn Dir nichts passiert, lieber Kunde, erhältst Du bei uns Dein Geld zurück“. Das ist Unsinn. Die Beiträge für Risikoschutz sind immer verbraucht. Wenn am Vertragsende eine Auszahlung oder Rente erfolgt, kommt die immer aus dem Sparanteil, Gewinnen und Überschüssen, allerdings abzüglich der Marge für den Makler und auch ggf. abzüglich der Steuern. Die Beiträge für diese kombinierten Versicherungen sind sehr viel höher als reine Risikoversicherungen.
Im Falle der Dienstunfähigkeit zahlt der Versicherer nicht nur die vereinbarte Rente, sondern der Kunde ist auch von der Beitragszahlung befreit. Das gilt für reine Risikoabsicherung wie für Kombi-Verträge. Letzterer hat jedoch noch einen Vorteil. Der Sparanteil ist auch mitversichert! Selbst wenn Du dienstunfähig bist und eine monatliche Rente erhältst, bekommst Du am Ende die Auszahlung oder Rente. Wir sprechen hier von der Absicherung der dritten Lücke. Denn bei Dienstunfähigkeit bleibt oft die Vorsorge für das Alter auf der Strecke, weil einfach das Geld fehlt.
Die Absicherung des biometrischen Risikos der Dienstunfähigkeit ist nicht zu unterschätzen und zumindest eine kleine Risikoversicherung ist durchaus empfehlenswert.
Dabei muss man allerdings wissen, dass nicht alle Versicherungen mit Maklern zusammen arbeiten und somit der Makler nur die Versicherungen vergleichen kann, die er in seinem Portfolio hat.