Hallo zusammen,
es geht um eine PÄD-Geschichte. Einer hatte außerdienstlich im Januar und Februar kurze Halluzinationen in seiner Freizeit, wo man ihn gleich zum PÄD schickte. Dabei rief er die Polizei vor Angst an und war schon wieder beruhigt. Er gefährdete keine Person und sich selber nicht. Der PÄD stellte lediglich eine Überweisung für den Psychiater aus.
Der Psychiater kam nun zum Ergebnis, dass der Beamte ausgeheilt ist mehr oder weniger.
Der Beamte hat jetzt zwei Monate unauffällig Innendienst gemacht und soll wieder in den Streifendienst.
Plötzlich will man zur Sicherheit doch ein Gutachten haben, obwohl der Kollege nie negativ auffiel und zu der einstigen Zeit sehr belastet war, was sich schon lange gelegt hat. Man kann sagen, seit über einem halben Jahr ist nichts mehr.
Hab die Person nicht Recht auf Einsicht in den Untersuchungsauftrag? Vor allem werden Argumente aufgeführt, wie die Person habe Polizisten im Spiegel gesehen. Und genau das war nicht der Fall wie andere Sachen auch nicht, weshalb der Kollege über das Landgericht auf Antrag sofort aus dem ZfP entlassen wurde.
Muss man diesen Auftrag nicht anhand von Tatsachen begründen können, weshalb dieser jetzt plötzlich anlasslos notwendig ist?
Man sagte nur durch die Blume, man kann nicht sagen, ob beim Beamte bei einer AMOK-Lage dieser nicht handlungsfähig wäre, gerade wegen der Spiegelgeschichte.
Was könnte der Gutachter mit dem Kollegen machen, wenn der Psychiater einst vor Kurzem den Fall eigentlich abgeschlossen und die Diagnose Akute Belastungsreaktion und noch was als Diagnose erstellt hat.
Es lief leider ohnehin nicht alles rechtmäßig. Man weiß bis heute nicht, was man dem PÄD mitteilte. Obwohl er danach verlangt habe. Da er aber hin ist, war die Sache sozusagen "geheilt".
Zwischen dem Kollegen und der Leitung bestanden wie gesagt Differenzen und plötzlich will man eine psychiatrische Exploration, wo hohe Hürden gestellt werden. Es wird zwar seitens einiger vermutet, dass es eher Schikane ist, dies aber eine lange Geschichte, die sich auch nur schwer belegen lässt.
Hoffe, ihr könnt das meiste nachvollziehen. Knackpunkt ist wie gesagt, was in dem Untersuchungsauftrag steht. Aber den kann man nicht doppelt ausführen? Vor allem bescheinigte der Psychiater bereits, dass er keine Bedenken hat, was die Waffe angeht. Und mit seinem Plan zur Wiedereingliederung gab's das OK bereits. Dass man jetzt noch spontan ein Gutachten einholen will mit einer Begründung, die bereits geklärt ist, scheint mir seltsam zu sein.
Was meint ihr so?