Autor Thema: Psychiatrisches Gutachten  (Read 2688 times)

Tatra4

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Psychiatrisches Gutachten
« am: 02.08.2024 19:01 »
Hallo zusammen,

es geht um eine PÄD-Geschichte. Einer hatte außerdienstlich im Januar und Februar kurze Halluzinationen in seiner Freizeit, wo man ihn gleich zum PÄD schickte. Dabei rief er die Polizei vor Angst an und war schon wieder beruhigt. Er gefährdete keine Person und sich selber nicht. Der PÄD stellte lediglich eine Überweisung für den Psychiater aus.

Der Psychiater kam nun zum Ergebnis, dass der Beamte ausgeheilt ist mehr oder weniger.

Der Beamte hat jetzt zwei Monate unauffällig Innendienst gemacht und soll wieder in den Streifendienst.

Plötzlich will man zur Sicherheit doch ein Gutachten haben, obwohl der Kollege nie negativ auffiel und zu der einstigen Zeit sehr belastet war, was sich schon lange gelegt hat. Man kann sagen, seit über einem halben Jahr ist nichts mehr.

Hab die Person nicht Recht auf Einsicht in den Untersuchungsauftrag? Vor allem werden Argumente aufgeführt, wie die Person habe Polizisten im Spiegel gesehen. Und genau das war nicht der Fall wie andere Sachen auch nicht, weshalb der Kollege über das Landgericht auf Antrag sofort aus dem ZfP entlassen wurde.

Muss man diesen Auftrag nicht anhand von Tatsachen begründen können, weshalb dieser jetzt plötzlich anlasslos notwendig ist?

Man sagte nur durch die Blume, man kann nicht sagen, ob beim Beamte bei einer AMOK-Lage dieser nicht handlungsfähig wäre, gerade wegen der Spiegelgeschichte.

Was könnte der Gutachter mit dem Kollegen machen, wenn der Psychiater einst vor Kurzem den Fall eigentlich abgeschlossen und die Diagnose Akute Belastungsreaktion und noch was als Diagnose erstellt hat.

Es lief leider ohnehin nicht alles rechtmäßig. Man weiß bis heute nicht, was man dem PÄD mitteilte. Obwohl er danach verlangt habe. Da er aber hin ist, war die Sache sozusagen "geheilt".

Zwischen dem Kollegen und der Leitung bestanden wie gesagt Differenzen und plötzlich will man eine psychiatrische Exploration, wo hohe Hürden gestellt werden. Es wird zwar seitens einiger vermutet, dass es eher Schikane ist, dies aber eine lange Geschichte, die sich auch nur schwer belegen lässt.

Hoffe, ihr könnt das meiste nachvollziehen. Knackpunkt ist wie gesagt, was in dem Untersuchungsauftrag steht. Aber den kann man nicht doppelt ausführen? Vor allem bescheinigte der Psychiater bereits, dass er keine Bedenken hat, was die Waffe angeht. Und mit seinem Plan zur Wiedereingliederung gab's das OK bereits. Dass man jetzt noch spontan ein Gutachten einholen will mit einer Begründung, die bereits geklärt ist, scheint mir seltsam zu sein.

Was meint ihr so?

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 753
Antw:Psychiatrisches Gutachten
« Antwort #1 am: 02.08.2024 19:23 »
PÄD kann ich mir wegen der am Ende genannten Waffe noch erschließen, wobei PÄD auch einen Bezug zur Bundeswehr haben könnte (siehe Forum). Ok, hier steht auch Beamter.
Was ist ZfP?


Zitat
Man weiß bis heute nicht, was man dem PÄD mitteilte.

Warum nicht, wenn man es doch mitteilte?

Zitat
Vor allem werden Argumente aufgeführt, wie die Person habe Polizisten im Spiegel gesehen. Und genau das war nicht der Fall wie andere Sachen auch nicht, weshalb der Kollege über das Landgericht auf Antrag sofort aus dem ZfP entlassen wurde.

Wie begründet sich dieses Wissen, wenn man doch nicht wusste, was man mitteilte?



Zitat
Knackpunkt ist wie gesagt, was in dem Untersuchungsauftrag steht. Aber den kann man nicht doppelt ausführen?

Es gibt doch nur einen Untersuchungsauftrag.


Zitat
Was könnte der Gutachter mit dem Kollegen machen, wenn der Psychiater einst vor Kurzem den Fall eigentlich abgeschlossen und die Diagnose Akute Belastungsreaktion und noch was als Diagnose erstellt hat.


Der behandelnde Psychiater ist nicht zwingend Gutachter. Was genau ist "noch was?" Die Aussage lässt nicht hinreichend gesichert auf die notwendige Gesundheit für den Dienst schließen.


Zitat
Vor allem bescheinigte der Psychiater bereits, dass er keine Bedenken hat, was die Waffe angeht. Und mit seinem Plan zur Wiedereingliederung gab's das OK bereits. Dass man jetzt noch spontan ein Gutachten einholen will mit einer Begründung, die bereits geklärt ist, scheint mir seltsam zu sein.

Ist die Wiedereingliederung in den Innendienst gemeint? Innendienst ist nicht Außendienst.


Zitat
Was meint ihr so?


Es muss schon erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit der Begutachtung geben, damit sich der Beamte der Weisung rechtmäßig widersetzen kann. Diese Zweifel habe ich hier nicht. Ich tendiere nach der Darstellung sogar deutlich zur Notwendigkeit der Begutachtung.



Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Tatra4

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Psychiatrisches Gutachten
« Antwort #2 am: 02.08.2024 20:51 »
Den Polizisten überwies man einem Psychiater. Der ordnete Innendienst ohne Waffe an und zum Schluss hatte er keine Bedenken. Natürlich ist der PÄD da an der Entscheidung nicht gebunden. Muss aber begründen, wo Zweifel bestehen.

ZfP ist die Geschossene. Da kam er aufgrund eines Kommunikationsfehlers rein und entdeckte im Bericht diverse Sachen, die er widerlegt hatte, sodass er gleich freikam.

Dieses Gutachten kam jetzt spontan, weil man eigentlich schon wieder schießen lassen wollte.

Und seit der Wiedereingliederung war nichts mehr. Der Chef möchte da nochmal eine Untersuchung und durch einen alten Streit ist allen klar, dass er die Rückkehr zum Streifendienst verhindern will. Aber das ist ein wertloser Faktum.

Der Kollege hatte vor einem halben Jahr zuletzt eine kurze Halluzination bzw. das Gefühl, dass jemand eingebrochen ist, weil der Zweitschlüssel verschwand und diverse Sachen verlegt und getauscht wurden. Dadurch entstand immer ein Schock, wenn Neues entdeckt wurde.

Tja nur von deren Seite aus wird es etwas anders und übertrieben dargestellt.

Und ein Psychiater hat den Kollegen bereits begutachtet. Wenn nichts mehr war solange, wie soll der Gutachter da jetzt ne Meinung dazu geben?

Es hat sich nichts manifestiert. Der Kollege war stets ruhig.

Währen die Personalabteilung dies prüft, hat der Kollege ein Mitspracherecht? Zumindest muss er dieselben Gründe erhalten, wie der Gutachter und kann da bereits die VHM usw. überprüfen.

Danke!

NickHume

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:Psychiatrisches Gutachten
« Antwort #3 am: 02.08.2024 21:26 »


Der Psychiater kam nun zum Ergebnis, dass der Beamte ausgeheilt ist mehr oder weniger.



Plötzlich will man zur Sicherheit doch ein Gutachten haben, obwohl der Kollege nie negativ auffiel und zu der einstigen Zeit sehr belastet war, was sich schon lange gelegt hat. Man kann sagen, seit über einem halben Jahr ist nichts mehr.


Was könnte der Gutachter mit dem Kollegen machen, wenn der Psychiater einst vor Kurzem den Fall eigentlich abgeschlossen und die Diagnose Akute Belastungsreaktion und noch was als Diagnose erstellt hat.



Zwischen dem Kollegen und der Leitung bestanden wie gesagt Differenzen und plötzlich will man eine psychiatrische Exploration, wo hohe Hürden gestellt werden. Es wird zwar seitens einiger vermutet, dass es eher Schikane ist, dies aber eine lange Geschichte, die sich auch nur schwer belegen lässt.

Vor allem bescheinigte der Psychiater bereits, dass er keine Bedenken hat, was die Waffe angeht. Und mit seinem Plan zur Wiedereingliederung gab's das OK bereits. Dass man jetzt noch spontan ein Gutachten einholen will mit einer Begründung, die bereits geklärt ist, scheint mir seltsam zu sein.

Was meint ihr so?

Und du bist dir sicher, dass es wirklich um einen Kollegen geht und nicht um dich selbst? Ist der Kollege dann ein guter Freund von dir? Deine tendenziöse Schreibweise deutet einfach zu sehr auf eine subjektive Sicht hin. Ich hab da nur ein paar Stellen mal fett markiert. Gibt noch etliche weitere. So hart es klingen mag, aber wenn dein Kollege vor einem halben Jahr noch Hallus hatte und der Psychiater bescheinigt, dass der Kollege nur "mehr oder weniger" geheilt sei, dann finde ich es absolut richtig, nachvollziehbar und vorallem verantwortungsbewusst, wenn die Leitung hier vor der Erlaubnis zur Führung einer Waffe die Sache nochmal fachmännisch checken lässt. Ein halbes Jahr ist diesbezüglich eben nicht "längst vorbei" oder die Untersuchung "eine plötzliche anlasslose" Maßnahme.

Saggse

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 247
Antw:Psychiatrisches Gutachten
« Antwort #4 am: 19.08.2024 15:56 »
Was meint ihr so?
Ich meine, die Berechtigung, im Dienst eine scharfe Waffe führen zu dürfen, gebietet es sogar, selbst kleinen Zweifeln an der Eignung mit äußerster Gründlichkeit nachzugehen. Ganz persönlich würde ich wollen, dass ein Polizist, der irgendwann mal erwiesenermaßen Halluzinationen hatte, nie wieder mit 'ner Wumme draußen rumrennt. Über Ausnahmen können wir reden, wenn die Ursache bekannt ist und nicht in der Person des Beamten liegt - etwa, wenn die Halluzinationen erwiesenermaßen auf eine Substanzeinwirkung zurückzuführen waren, die der Beamte nicht zu vertreten hat. Was weiß ich? Ein Unbekannter hat ihm unbemerkt LSD in die Cola gekippt... Ja, meine persönliche Meinung ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich, aber ein Psychiater, der nach 'nem halben Jahr sagt "Müsste schon wieder passen... Ist ja zwischenzeitlich (vermutlich!) nichts vorgefallen..." wäre mir da viel zu wenig. Und wenn der Beamte von sich aus darauf drängt, endlich seine Waffe wieder zu kriegen und gegen entsprechende Verfahren zur Prüfung der Eignung auch noch vorgeht, dann bestärkt das meine Einschätzung, dass ich den lieber nicht auf der Straße haben möchte...