Autor Thema: [NW] PKV über Öffnungsaktion - Kinder normal in der PKV versichern ?  (Read 2123 times)

Rumo1895

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Hallo Zusammen,

bin doch in recht fortgeschrittenem Alter verbeamtet worden und habe nach Maklerauskunft (vorerkrankungsbedingt) keine Chance ohne Öffnungsaktion in die PKV zu kommen. Habe bereits zwei kleine Kinder die noch in der GKV familienversichert sind was  (einkommensbedingt) nach einem Wechsel meinerseits in die PKV nicht mehr ginge. Muss ich meine (gesunden) Kinder ebenfalls über Öffnungsaktion (und Risikozuschlag) mit mir zeitgleich versichern oder wird das von der PKV als zwei verschiedene Vorgänge betrachtet? Würde den beiden gerne auch umfangreiche Ergänzungstarife "gönnen".  Freiwillige GKV ist in bei der sehr fraglichen Perspektive "pauschale Beihilfe" leider keine so richtig attraktive Option für mich.

Saxum

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Hallo um auf die Punkte einzugehen:

1) ich würde, bei aller liebe, nicht blind den Aussagen des Maklers vertrauen und anonyme Risikovorabfragen bei allen in Frage kommenden Versicherern einreichen. Jeder Versicherer bewertet es anderes und bestenfalls geht es sogar „ohne“ Öffnungsaktion.

2) Werden hier tatsächlich die DREI Bedingungen gleichzeitig erfüllt? Dass 1) eine Ehe besteht, 2) über JAEG verdient wird und 3) man mehr verdient als die/der GKV Versicherte Elternteil? Sofern alle 3 Merkmale mit „JA“ zu beantworten sind besteht tatsächlich die Pflicht zur PKV ansonsten geht weiter die Familienversicherung.

3) die Aufnahme der Kinder geschieht ganz regulär individuell für jedes alleine, ebenfalls mit Gesundheitsfragen zu eventuellen Vorerkrankungen, als berücksichtigungsfähige Angehörige haben die aber zumindest die Möglichkeit bei „höherm Risiko“ auch auf die Öffnungsaktion zurückzugreifen (6 Monats Frist).

4) Die Öffnungsaktion, sofern die doch gezogen werden muss, führt im übrigen nicht zu einem speziellen „Sondertarif“ sondern man kommt in den ganz normalen Grundtarif - der zumindest die Beihilfe spiegelt wie auch jeder andere Beamte und ggf. Wahltarif wenn dir Beihilfe 2-Bett/Privatarzt anbietet. Man ist also selbst damit immer noch gut auf Beihilfeniveau zu 100% abgesichert, wie jeder andere Beamte im gleichen Tarif.

clarion

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Wobei die PKVen Wahltarife nicht anbieten,  wenn die Öffnungsaktion gezogen werden muss. Zwei-Bett und Chefarzt gibt es nur dann, wenn die Beihilfe das übernimmt.

Rumo1895

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1) ich würde, bei aller liebe, nicht blind den Aussagen des Maklers vertrauen und anonyme Risikovorabfragen bei allen in Frage kommenden Versicherern einreichen. Jeder Versicherer bewertet es anderes und bestenfalls geht es sogar „ohne“ Öffnungsaktion.

Tatsächlich ist das ganze recht schlüssig, sind jetzt keine Erkrankungen die die DU-Wahrscheinlichkeit so erhöhen dass eine Verbeamtung an der Eignung scheitert aber so dass eine Versicherung finanziell für den Versicherer aufgrund regelmäßiger Kosten nicht wirtschaftlich ist

Zitat
2) Werden hier tatsächlich die DREI Bedingungen gleichzeitig erfüllt? Dass 1) eine Ehe besteht, 2) über JAEG verdient wird und 3) man mehr verdient als die/der GKV Versicherte Elternteil? Sofern alle 3 Merkmale mit „JA“ zu beantworten sind besteht tatsächlich die Pflicht zur PKV ansonsten geht weiter die Familienversicherung.

"Leider" ja.

Zitat
3) die Aufnahme der Kinder geschieht ganz regulär individuell für jedes alleine, ebenfalls mit Gesundheitsfragen zu eventuellen Vorerkrankungen, als berücksichtigungsfähige Angehörige haben die aber zumindest die Möglichkeit bei „höherm Risiko“ auch auf die Öffnungsaktion zurückzugreifen (6 Monats Frist).

Da gilt aber das individuelle Risiko bzw. die Krankengeschichte der Kinder, sprich nur weil ich (nicht 100% erbliche) Vorerkrankungen habe wird das nicht für die Kinder angenommen oder ?

Zitat
4) Die Öffnungsaktion, sofern die doch gezogen werden muss, führt im übrigen nicht zu einem speziellen „Sondertarif“ sondern man kommt in den ganz normalen Grundtarif - der zumindest die Beihilfe spiegelt wie auch jeder andere Beamte und ggf. Wahltarif wenn dir Beihilfe 2-Bett/Privatarzt anbietet. Man ist also selbst damit immer noch gut auf Beihilfeniveau zu 100% abgesichert, wie jeder andere Beamte im gleichen Tarif.

Danke für die Info, das war mir nicht zu 100% klar, hatte mal gehört das es Lücken in der Beihilfe gibt die relevant werden könnten.

Gewerbler

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Da gilt aber das individuelle Risiko bzw. die Krankengeschichte der Kinder, sprich nur weil ich (nicht 100% erbliche) Vorerkrankungen habe wird das nicht für die Kinder angenommen oder ?

Du/ihr müsst für die Kinder halt die Fragebögen wahrheitsgemäß ausfüllen, denke ich. Ob ein Rückschluss von deiner Erkrankung auf mögliche Erkrankung der Kinder zulässig ist, weiß ich nicht, käme mir aber komisch vor - evtl. noch wenn es sicher vererbar ist und sicher ausbricht (keine Ahnung, was da in Frage käme).

Im Zweifelsfall macht man halt wieder anonyme Risikovoranfragen über den Makler. Die Kinder müssen ja evtl. auch nicht zwingend bei der selben PKV versichert werden (wobei soweit ich weiß nicht jede PKV Kinder "allein" aufnimmt).

Zitat
Danke für die Info, das war mir nicht zu 100% klar, hatte mal gehört das es Lücken in der Beihilfe gibt die relevant werden könnten.

Um welchen Dienstherrn geht es denn? Wie schon geschrieben wurde, gibt es halt bessere und schlechtere Beihilfen (oder umfangreichere und weniger umfangreiche) und danach richtet sich dann der/die Tarif/e die du angeboten bekommst.

Klingt leider bei dir ja nicht so, dass du in ein paar Jahren nochmal versuchen könntest, aus der Öffnung rauszukommen und dann ggf. Risikozuschlag verringern bzw. Beihilfeergänzungstarife dazu zu bekommen?

Rumo1895

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Um welchen Dienstherrn geht es denn? Wie schon geschrieben wurde, gibt es halt bessere und schlechtere Beihilfen (oder umfangreichere und weniger umfangreiche) und danach richtet sich dann der/die Tarif/e die du angeboten bekommst.

Klingt leider bei dir ja nicht so, dass du in ein paar Jahren nochmal versuchen könntest, aus der Öffnung rauszukommen und dann ggf. Risikozuschlag verringern bzw. Beihilfeergänzungstarife dazu zu bekommen?


Land (NW), nein, das ist ziemlich unwahrscheinlich.

Saggse

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Zitat
Zitat
2) Werden hier tatsächlich die DREI Bedingungen gleichzeitig erfüllt? Dass 1) eine Ehe besteht, 2) über JAEG verdient wird und 3) man mehr verdient als die/der GKV Versicherte Elternteil? Sofern alle 3 Merkmale mit „JA“ zu beantworten sind besteht tatsächlich die Pflicht zur PKV ansonsten geht weiter die Familienversicherung.
"Leider" ja.
Dass familienbezogene Anteile (Familienzulage) nicht bei der Betrachtung der JAEG einfließen, ist bekannt? Eine Einstiegsbesoldung in dieser Höhe ist ja doch schon recht selten, aber es erklärt, warum das "leider" in Anführungszeichen steht. ;-)

Rumo1895

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Das mit dem Familienzuschlag war nicht bekannt, vielen Dank für die Info. Das ändert natürlich nochmal Einiges.
Vielen Dank  :)

Casa

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Warum muss der Beamte mehr verdienen, als der GKV-Versicherte Elternteil, insbesondere wenn der andere Elternteil über der JAEG verdienen muss?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Saxum

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Es ist eine kumulative Voraussetzung, aus § 10 SGB V.

Deine Fragestellung findet sich konkret unter § 10 Abs. 3 SGB V

Beispielhaft ausgedrückt, wir haben zwei Ehepartner, beide verdienen über der JAEG. Jeweils eine*r ist in der GKV und der andere in der PKV, hier ist dann für die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung entscheidend, wer „mehr verdient“.
« Last Edit: 14.09.2024 09:59 von Saxum »