Autor Thema: Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?  (Read 3294 times)

Wally76

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Hallo, ich brauche mal euren Rat

Ich habe 1993 meine Ausbildung gemacht und bin seitdem dort angestellt. Das sind jetzt 31 Jahre und ich bin in Stufe 5. Laut Gewerkschaft soll alles korrekt sein und für mich halt dumm gelaufen, aber es fühlt sich ungerecht an. Ich habe trotzdem das Gefühl, als wenn irgendwo in den Jahren ein Fehler passiert ist. Z.B beim Wechsel von BAT auf TVÖD (was leider Jahre zurückliegt).
Kann es wirklich vorkommen, das man nach so vielen Jahren erst in Stufe 6 kommt? Ich strebe jetzt eine Stufenlaufzeitverkürzung an oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Vielen Dank
Wally

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #1 am: 03.08.2024 10:20 »
Natürlich kann das vorkommen: Viele Höhergruppierungen zu ungünstigen Zeitpunkten. Durch die Regelung der betragsmäßigen Höhergruppierung bis 01.3.2017 konnte man bis zu 2 Stufen bei einer Höhergruppierung verlieren, man verliert (immer noch) bei Höhergruppierungen die erworbene Stufenlaufzeit (die wird quasi auf '0' gesetzt bei jeder Höhergruppierung). Oder du hattest eine Entgeltgruppe mit verlängerten Stufenlaufzeiten (Stichwort: "kleine" EG 9). Oder du hattest Unterbrechungen durch Elternzeit, Sonderurlaub, lange Erkrankungen (länger als 39 Wochen) oder Oder oder...
Möglichkeiten gibt es viele. Die Stufenregelungen im TVÖD sind abgekoppelt von der Beschäftigungszeit beim Arbeitgeber bzw. im öffentlichen Dienst. Daher sagt deine Betrienszugehörigkeit gar nichts dazu aus, ob die Stufe 5 jetzt richtig ist oder nicht. Man müsste sich - seit der Überleitung 10. 2005 - deinen "Lebensweg" anschauen um festzustellen, ob die Stufe 5 aktuell richtig ist oder nicht.
« Last Edit: 03.08.2024 10:31 von TVOEDAnwender »

Wally76

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #2 am: 04.08.2024 10:13 »
Danke erstmal. Ich hab mal eine chronologische Liste erstellt

                                
         2005   BAT VII Stufe 5 zu TVÖD     E5+ Stufe 2 = 1952,57        12 Dienstjahre   1970,00 – 1952,57= 17,43
01.10.2007      E5 Stufe 3                            E5       = 1970,00        14 Dienstjahre   
01.10.2010      E5 Stufe 4         
01.10.2014      E5 Stufe 5         
01.01.2017   Höhergruppierung Tarif               E6 Stufe 4                 24 Dienstjahr     2019 eigentlich E6 erreicht
01.01.2021      E6 Stufe 5         
01.03.2024   Höhergruppierung durch Antrag   E9a Stufe 5               31 Dienstjahre    2026 eigentlich E6 erreicht
01.03.2029      E9a Stufe 6                                                        36 Dienstjahre    2029 E6 erreicht

Hätte ich beim Wechsel von BAT auf TVÖD evtl. den Anspruch auf Stufe 3 gehabt, wegen der 12 Dienstjahre? Es ist zwar längst verjährt, aber mein Gewissen würde sich beruhigen.
               
               

TVOEDAnwender

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #3 am: 04.08.2024 11:58 »
Die Stufenzuordnung 10.2005 erfolgte betragsmäßig in einer individuellen Zwischenstufe, zwischen 2 und 3, daher das 2+.In der Eg 5 Stufe 3 betrug 2005 das Tabellenentgelt 1.970 eur, du hast zum Überleitungsleitubszeitpunkt in BAT VII/5 (1952,57) weniger als eg5/Stufe 3 (1970 eur) verdient, aber mehr als EG 5/Stufe 2. Daher hast du von 10.2005 - 09.2007 Entgelt aus deiner individuellen Zwischenstufe erhalten. 2007 sind alle mit einer individuellen Zwischenstufe in die nächste Stufe vorgerückt, daher bist du in Stufe 3 vorgerückt, die Stufenlaufzeit begann neu zu laufen. Für mich liegt kein Fehler bei der Überleitung in 10.2005 vor. Auch die Stufenzuordnungen bei den späteren Höhergruppierungen (01/2017 galt noch die betragsmäßige Höhergruppierung, daher der "Verlust" einer Stufe; 03/2024: Stufengleiche Höhergruppierung, Stufenlaufzeit beginnt neu zu laufen) sehen alle richtig aus.

Wie oben schon geschrieben: Weder bei der Überleitung, noch bei der Höhergruppierung spielen "Dienstjahre" oder die Beschäftigungszeit bei der Stufenzuordnung oder Stufenlaufzeit eine Rolle.
« Last Edit: 04.08.2024 12:08 von TVOEDAnwender »

TVOEDAnwender

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #4 am: 04.08.2024 12:03 »
Zitat
01.03.2024   Höhergruppierung durch Antrag   E9a Stufe 5               31 Dienstjahre    2026 eigentlich E6 erreicht
Ich gehe davon aus, dass es kein "Antrag" war, sondern der AG auf dein betreiben hin dir höherwertige Tätigkeiten zu diesem Zeitpunkt übertragen hat.

TVOEDAnwender

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #5 am: 04.08.2024 14:20 »
Hier nochmal die entsprechende Regelung zur Stufenzuordnung zum Zeitpunkt der Überleitung (10.2005) aus dem TVÜ-Bund:

§6 Stufenzuordnung der Angestellten
(1) 1Beschäftigte aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O werden einer ihrem Vergleichsentgelt entsprechenden individuellen Zwischenstufe der gemäß § 4 bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet. 2Zum 1. Oktober 2007 steigen diese Be­schäftigten in die dem Betrag nach nächsthöhere reguläre Stufe ihrer Entgelt­gruppe auf. 3Der weitere Stufenaufstieg richtet sich nach den Regelungen des TVöD.

Wally76

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #6 am: 04.08.2024 14:52 »
Zitat
01.03.2024   Höhergruppierung durch Antrag   E9a Stufe 5               31 Dienstjahre    2026 eigentlich E6 erreicht
Ich gehe davon aus, dass es kein "Antrag" war, sondern der AG auf dein betreiben hin dir höherwertige Tätigkeiten zu diesem Zeitpunkt übertragen hat.

Nein, ich habe einen Antrag gestellt. Erst war die Überlegung einer Verkürzung, aber da ich in den Jahren höherwertige Tätigkeiten übernommen habe, entschied ich mich für eine Höhergruppierung. Meine alte Stellenbeschreibung war 15 Jahre alt und die stimmte fast gar nichts mehr.

FearOfTheDuck

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #7 am: 04.08.2024 15:40 »
Dann warst du jeweils ab Übertragung der höherwertigen Aufgaben höhergruppiert, wenn sich in Summe eine HG ergab. Ganz ohne Antrag aufgrund Tarifautomatik. Außer natürlich die tatsächliche Übertragung der Aufgaben fand erst am 01.03.2024 statt. Dann haben AG und AN zuvor gepennt, denn ein Antrag auf HG ist weder vorgesehen noch erforderlich.

TVOEDAnwender

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #8 am: 04.08.2024 16:12 »
Zitat
entschied ich mich für eine Höhergruppierung

Warum hast Du dich dann nicht für eine Höhergruppierung nach EG 15 entschieden? Dann wär das mit dem Nichterreichen der Stufe 6 doch nicht ganz so schlimm...

Wally76

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #9 am: 04.08.2024 16:15 »
Das ist ja das traurige. Bei neuen Aufgaben habe ich blöderweise nicht an einer Höhergruppierung gedacht und deshalb viele Jahre verschenkt. Deswegen hoffe ich auf eine Verkürzung der Stufenlaufzeit. Und das kann der Arbeitgeber entscheiden richtig?

TVOEDAnwender

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #10 am: 04.08.2024 16:17 »
Ja, das kann nur der Arbeitgeber entscheiden, bei Leistungen die erheblich über dem Durchschnitt liegen.

Wally76

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #11 am: 04.08.2024 16:24 »
Zitat
entschied ich mich für eine Höhergruppierung

Warum hast Du dich dann nicht für eine Höhergruppierung nach EG 15 entschieden? Dann wär das mit dem Nichterreichen der Stufe 6 doch nicht ganz so schlimm...

Dafür habe ich nicht die Kenntnisse.

VFA West

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #12 am: 04.08.2024 17:34 »
Der Unterschied zwischen E9a/5 und E9a/6 ist ja jetzt auch nicht gerade sehr hoch. Insofern wäre es eine Überlegung, ob du dir den Stress überhaupt antun möchtest.

Ansonsten mal wieder sehr erschreckend, was selbst in Bundesbehörden so für merkwürdige Prozesse bzgl. der Eingruppierungen stattfinden.

FearOfTheDuck

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #13 am: 04.08.2024 18:37 »
Welche merkwürdigen Prozesse bezüglich der Eingruppierung meinst du? Die Stufenzuordnung bei EG-Änderungen war dem jeweiligen, bzw. gültigen Tarifrecht geschuldet. Was wohl nicht passiert ist: Bei Änderung der Aufgaben wurde jeweils die EG nicht neu betrachtet. Dies scheint mir aber ein gern gesehener Standardfehler zu sein. ;)

Wally76

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Antw:Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
« Antwort #14 am: 04.08.2024 18:40 »
Der Unterschied zwischen E9a/5 und E9a/6 ist ja jetzt auch nicht gerade sehr hoch. Insofern wäre es eine Überlegung, ob du dir den Stress überhaupt antun möchtest.

Ansonsten mal wieder sehr erschreckend, was selbst in Bundesbehörden so für merkwürdige Prozesse bzgl. der Eingruppierungen stattfinden.

Für mich persönlich ist es den Kampf wert und endlich in der Endstufe zu sein nach all den Jahren. Wenns klappt  :)