Die Stufenzuordnung 10.2005 erfolgte betragsmäßig in einer individuellen Zwischenstufe, zwischen 2 und 3, daher das 2+.In der Eg 5 Stufe 3 betrug 2005 das Tabellenentgelt 1.970 eur, du hast zum Überleitungsleitubszeitpunkt in BAT VII/5 (1952,57) weniger als eg5/Stufe 3 (1970 eur) verdient, aber mehr als EG 5/Stufe 2. Daher hast du von 10.2005 - 09.2007 Entgelt aus deiner individuellen Zwischenstufe erhalten. 2007 sind alle mit einer individuellen Zwischenstufe in die nächste Stufe vorgerückt, daher bist du in Stufe 3 vorgerückt, die Stufenlaufzeit begann neu zu laufen. Für mich liegt kein Fehler bei der Überleitung in 10.2005 vor. Auch die Stufenzuordnungen bei den späteren Höhergruppierungen (01/2017 galt noch die betragsmäßige Höhergruppierung, daher der "Verlust" einer Stufe; 03/2024: Stufengleiche Höhergruppierung, Stufenlaufzeit beginnt neu zu laufen) sehen alle richtig aus.
Wie oben schon geschrieben: Weder bei der Überleitung, noch bei der Höhergruppierung spielen "Dienstjahre" oder die Beschäftigungszeit bei der Stufenzuordnung oder Stufenlaufzeit eine Rolle.