Nun Mobbing ist ein starkes Wort und ich bin da bei dir, dass es da unter Umständen an Objektivität beim VG mangelt.
Wenn der Befristungsgrund anfechtbar ist, dann ist das sicher eine andere Geschichte.
Und was und wie du da mit Gleichberechtigung ausdrücken willst, ist auch rechtlich irrelevant.
Aber worauf ich hinaus wollte ist, dass dein Vertrag ausläuft und es mE kein Rechtsmittel gibt, dass du automatisch einen neuen Vertrag bekommst, auch wenn andere es bekommen.
Und wenn der AG dich nicht mehr will, dann ist das zunächst mal so. Egal ob er vorher dich super fand, so ist das leider mit den Vertretern des AGs, da kann der Wind mal drehen.
Aber ich bin kein Jurist.
Aber bei einer Ausschreibung und neuen Vergabe, muss sich der AG schon was einfallen lassen um an dir vorbei zukommen. Das ist eher der Hebel.
Und evtl. den PR mit ins Boot holen, um objektiv die Vergabe zu überprüfen.
btw. Wir haben früher bei mittelabhängigen Verträgen immer eine Klausel drin gehabt, dass bei Streichung oder fehlende Bewilligung der Mittel, der AV entsprechend gekündigt werden, damit haben wir solche Jahresverträge vermieden.