Autor Thema: [BY] Behördenverlagerung - Wechsel nicht erlaubt und Privatleben auf Stillstand  (Read 3023 times)

kyleriemen

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Hi,

ich bin in BY Beamter auf Lebenszeit und durch eine Behördenverlagerung (offiziell bis Anfang/Mitte 2026) an meinen Standort gebunden. Mich zieht es jedoch 300km zurück in die Heimat um dort eine Familie zu gründen und da dort meine ganze Familie wohnt.

Nun kann man sagen: "ja du wusstest ja auf was du dich einlässt" ... das stimmt so auch, aber Gegebenheiten ändern sich nun mal, so auch bei mir. Vor 4 Jahren hätte ich nicht gedacht, dass ich schon vor Ende der Verlagerung unbedingt wechseln will, aber aktueller Stand ist: ich will so schnell wie möglich weg. Ich wohne in meiner aktuellen Wohnung nur noch, weil der Weg in die Arbeit kürzer ist als aus der alten Heimat. Am Wochenende fahre ich immer zur Familie.

Ich habe bereits einige Bewerbungen geschrieben, jedoch steht mir oft die Fachlaufbahn bzw. mein spezieller Studiengang im Weg. Aktuell laufen noch offene Ausschreibungen.

Jetzt ist die Situation, dass mich mein Amt unter keinen Umständen zurück in die Heimat gehen lassen will und ich vermute, das auch Bewerbungen innerhalb meines Dienstherren mit allen Mitteln blockiert und verlangsamt werden - teilweise ist das ja auch hier im Forum durch die Versetzungssperren lesbar. Mich ehrt natürlich dass man sich so an mich klammert, da man auf meine Arbeit angewiesen ist obwohl es genau 0,0 Lob im Arbeitsalltag gibt, allerdings auch ein Schlag ins Gesicht, da man keinerlei Interesse für mein Privatleben hat.

Auch höre ich von anderen Dienstherren, das eine Raubernennung teilweise nur ganz selten passiert, da man es sich nicht mit anderen Dienstherren verscherzen will. Aktuell habe ich mehrere Behörden die Interesse an mir haben bzw. in absehbarer Zeit Stellen für mich haben könnten, aber jedoch nichts festes. Unklar ist auch, wie oben beschrieben, wie schnell ich wechseln kann, wenn ich bei meinem aktuellen Dienstherren bleibe.

Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? Es bestehen aktuell auch bei mir Überlegungen, ob ich aus der Beamtentätigkeit austrete um in die freie Marktwirtschaft zu gehen ODER um mich erneut ernennen zu lassen. Letzteres scheint aber was die Versicherung, die Pension und alle anderen Themen angeht eher kompliziert und gefährlich zu sein.

 Bis vor kurzem habe ich einen Job in der Kommune noch ausgeschlagen, da mir die Tätigkeit garnicht zugesagt hat, je mehr Zeit ins Land geht bereue ich diese Absage meinerseits aber. Ich muss den Spagat zwischen "ich kann eine Familie gründen" und "ich fahr meine Karriere als Beamter nicht an die Wand" irgendwie unter einen Hut bekommen.

Was ich auch immer wieder höre: "2026 ist nicht mehr weit weg" - meiner Meinung nach ist das der offizielle Startschuss bis die ersten sich um Versetzungen bemühen werden, aber bis die ersten gehen können, mir inkl. werden sicher noch Monate/Jahre ins Land gehen und das würde meine Beziehung vermutlich nicht überleben, außer ich fange an die 300km (ich muss vermutlich 1-2x/Woche ins Büro) zu pendeln.

Bin gespannt auf eure Antworten.
« Last Edit: 03.08.2024 21:19 von Admin »

PolareuD

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Wie wäre es mit Telearbeit?

clarion

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Ja da hilft nur stets Bemühen um eine andere Stelle. Wenn Du noch jung bist, ist eine Raubernennung für den Dienstherrn nicht teuer. Aber Landesbehörden untereinander "machen so etwas nicht", zumindest in meinem Bundesland. Wobei da ja nicht mal Versorgungslasten anfallen, da man eh im Landesdienst steht.

Kurzfristig bleibt der Rat, möglichst viel Telearbeit rauszuhandeln.

Wenn eine Beziehung die gegebenen Umstände mit einem begrenzten Zeithorizont nicht aushält, frage ich mich, ob der oder die denn überhaupt die oder der Richtige ist.

qou

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Das ist auch nur ein Kompromiss, aber der Partner könnte zu dir ziehen. Der Lebensmittelpunkt verlagert sich etwas zu dir und es kann bis zu einer Wechselmöglichkeit auch mit der Familiengründung begonnen werden.
Eine eigene Familie ist außerdem später ein gutes Argument. Die erforderlichen Fahrten würden sich damit mindestens halbieren.

kyleriemen

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Danke schon mal für eure Antoworten.

Telearbeit: es gibt 3 feste Tage in denen ich ins Büro muss, mehr wird sich laut aktueller Lage und Gerüchten nicht ergeben. Es bleibt mir vermutlich also nichts anderes übrig als 3x in der Woche zu pendeln. Das Risiko besteht halt immer, das man mich öfter reinholt als die 60% die gerade bestehen - es ist ja ein „bis zu“ Wert, kein Ist-Wert.

Ist sie die richtige: ganz klare Antwort: ja! Wir kennen uns bereits seit 20 Jahren und nur ein Zufall hat uns wieder zueinander geführt. Dazu kommt, dass ein Kinderwunsch bei beiden zeitlich einfach vor der Tür steht aufgrund der biologischen Uhr etc. pp.

Dienstherrenwechsel: innerhalb meines Dienstherren gehe ich wie gesagt davon aus, dass man mir einen Strich durch die Rechnung machen wird.

Gibt es Gründe, warum ein Wechsel innerhalb eines Dienstherren nicht vereitelt werden kann? Beispielsweise weil man schon 5 Jahre an einem Standort arbeitet, der Wechsel für einen ein beruflicher Aufstieg (Tätigkeit oder Besoldung) bedeutet, oder ähnliches?

Außerdem Frage ich mich wie oft man dieses Festklammern an Beamten durchziehen kann. Irgendwann wird sich doch eine oberste Stelle oder der PR einsetzen, wenn einem Wechsel mehrfach immer wieder nicht zugestimmt wird, oder?

Rheini

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Danke schon mal für eure Antoworten.

Telearbeit: es gibt 3 feste Tage in denen ich ins Büro muss, mehr wird sich laut aktueller Lage und Gerüchten nicht ergeben. Es bleibt mir vermutlich also nichts anderes übrig als 3x in der Woche zu pendeln. Das Risiko besteht halt immer, das man mich öfter reinholt als die 60% die gerade bestehen - es ist ja ein „bis zu“ Wert, kein Ist-Wert.

Ist sie die richtige: ganz klare Antwort: ja! Wir kennen uns bereits seit 20 Jahren und nur ein Zufall hat uns wieder zueinander geführt. Dazu kommt, dass ein Kinderwunsch bei beiden zeitlich einfach vor der Tür steht aufgrund der biologischen Uhr etc. pp.

Dienstherrenwechsel: innerhalb meines Dienstherren gehe ich wie gesagt davon aus, dass man mir einen Strich durch die Rechnung machen wird.

Gibt es Gründe, warum ein Wechsel innerhalb eines Dienstherren nicht vereitelt werden kann? Beispielsweise weil man schon 5 Jahre an einem Standort arbeitet, der Wechsel für einen ein beruflicher Aufstieg (Tätigkeit oder Besoldung) bedeutet, oder ähnliches?

Außerdem Frage ich mich wie oft man dieses Festklammern an Beamten durchziehen kann. Irgendwann wird sich doch eine oberste Stelle oder der PR einsetzen, wenn einem Wechsel mehrfach immer wieder nicht zugestimmt wird, oder?

Ich bin mir nicht sicher, was für Antworten Du hier erwartest.

Du hast eine Stelle bei einem Dienstherrn angenommen und nun möchtest Du die Abmachungen (aus nachvollziehbaren Gründen), abändern.

Das geht wenn dein Dienstherr mitzieht, was dieser aber anscheinend nicht möchte.

Und nu? Was erwartest Du? Nicht alles was jemand möchte, möchte der andere auch.

Also nochmal, was fur Antworten erhoffst Du hier?

clarion

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Wenn der Dienstherr objektive Kriterien hat, dass er Dich braucht  beispielsweise wegen allgemeinen Personalmangel, dann kann er Dich einfach halten. Das Beamtentum hat eben auch ein paar Nachteile. Ohne Godwill des Dienstherren kommst Du nur mit einem Antrag auf Entlassung oder über eine Raubernennung raus.

Aber wenn Euer Standort 2026 verlagert werden soll, ergeben sich vermutlich auch Möglichkeiten für eine Heimatnahe Verwendung, da der Dienstherr auch eine Fürsorgepflicht hat. Ein Kind würde natürlich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch nochmals erhöhen, also ran an die Bouletten 🥰;


Organisator

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Danke schon mal für eure Antoworten.

Telearbeit: es gibt 3 feste Tage in denen ich ins Büro muss, mehr wird sich laut aktueller Lage und Gerüchten nicht ergeben. Es bleibt mir vermutlich also nichts anderes übrig als 3x in der Woche zu pendeln. Das Risiko besteht halt immer, das man mich öfter reinholt als die 60% die gerade bestehen - es ist ja ein „bis zu“ Wert, kein Ist-Wert.

Ist sie die richtige: ganz klare Antwort: ja! Wir kennen uns bereits seit 20 Jahren und nur ein Zufall hat uns wieder zueinander geführt. Dazu kommt, dass ein Kinderwunsch bei beiden zeitlich einfach vor der Tür steht aufgrund der biologischen Uhr etc. pp.

Dienstherrenwechsel: innerhalb meines Dienstherren gehe ich wie gesagt davon aus, dass man mir einen Strich durch die Rechnung machen wird.

Gibt es Gründe, warum ein Wechsel innerhalb eines Dienstherren nicht vereitelt werden kann? Beispielsweise weil man schon 5 Jahre an einem Standort arbeitet, der Wechsel für einen ein beruflicher Aufstieg (Tätigkeit oder Besoldung) bedeutet, oder ähnliches?

Außerdem Frage ich mich wie oft man dieses Festklammern an Beamten durchziehen kann. Irgendwann wird sich doch eine oberste Stelle oder der PR einsetzen, wenn einem Wechsel mehrfach immer wieder nicht zugestimmt wird, oder?

2-3 Kinder bekommen, entsprechend lange Elternzeit und in dieser wird sich schon was neues finden.

FGL

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Außerdem Frage ich mich wie oft man dieses Festklammern an Beamten durchziehen kann. Irgendwann wird sich doch eine oberste Stelle oder der PR einsetzen, wenn einem Wechsel mehrfach immer wieder nicht zugestimmt wird, oder?
Solange der Dienstherr diese Entscheidung aus sachlichen Gründen ermessensfehlerfrei so treffen kann.