Autor Thema: Neue VKA-Fachkräfte-RL  (Read 1687 times)

VFA West

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Neue VKA-Fachkräfte-RL
« am: 04.08.2024 20:50 »
Hallo zusammen,

gibt es bereits Erfahrungswerte zur neuen VKA-Fachkräfte-RL?

https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Fachkr%C3%A4fte-RL_mit_Deckblatt.pdf

In der RL steht, dass neue Beschäftigte ohne Berufserfahrung der Stufe 3 zugeordnet werden können. Heißt das, dass Personen mit z.B. 3-jähriger einschlägiger BE der Stufe 4 zugeordnet werden können?

Generell interessiert mich, wie oft bei euch schon diese RL zum Tragen kommt und ob sie auch "einfachen" Verwaltungskräften in der E9a/E9b gewährt wird.

Vielen Dank im Voraus für eure Berichte. :)

TVOEDAnwender

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Antw:Neue VKA-Fachkräfte-RL
« Antwort #1 am: 05.08.2024 06:20 »
Zitat
In der RL steht, dass neue Beschäftigte ohne Berufserfahrung der Stufe 3 zugeordnet werden können. Heißt das, dass Personen mit z.B. 3-jähriger einschlägiger BE der Stufe 4 zugeordnet werden können?

Nein, dass heißt es nicht. Aber idR wird dies über die tarifliche Regelung der förderlichen Zeiten erfolgen.

Zitat
Generell interessiert mich, wie oft bei euch schon diese RL zum Tragen kommt und ob sie auch "einfachen" Verwaltungskräften in der E9a/E9b gewährt wird.

Ich glaube kaum, dass dir das hier jemand beantworten kann. Meine Erfahrung bislang ist, dass diese Zulage von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Manche scheuen Sie wie der Teufel das Weihwasser. In manchen Bereichen ist sie schon häufiger anzutreffen (IT, Bauverwaltung, Pflegekräfte). Die VKA hätte die Richtlinie nicht "nach unten" (seit der letzten Änderung lässt Sie ja schon eine Zulagenzahlung ab EG 5 zu) geöffnet, wenn Ihre Mitglieder (=Städte., Kreise, kommunale Betriebe) nicht signalisiert hätten, dass Sie auch für diese Beschäftigen einen "Freifahrtschein" benötigen.
Ich glaube aber, dass es sich insgesamt bezogen auf die über 2 Mio. Beschäftigen, die unter unter den TVÖD/VKA fallen, um max. 1 bis 2 Prozent aller Beschäftigten handelt, die tatsächlich in den Genuss einer solchen Zulage kommen.
« Last Edit: 05.08.2024 06:30 von TVOEDAnwender »

MoinMoin

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Antw:Neue VKA-Fachkräfte-RL
« Antwort #2 am: 05.08.2024 08:18 »
Mit 3 Jahre eB und null weiteren Jahren förderliche Zeiten kann ein AG dich nicht auf Stufe 4 einstellen.

Casa

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Antw:Neue VKA-Fachkräfte-RL
« Antwort #3 am: 05.08.2024 10:39 »
Laut Richtlinie darf ein AN auch ohne Berufserfahrung mit Stufe 2 - 3 eingestellt werden.

Zitat
Abweichend von § 16 Abs. 2 TVöD bzw. § 5 Abs. 2 TV-V können in den
Entgeltgruppen 5 bis 15 neu eingestellte Fachkräfte ohne Berufserfahrung auch
der Stufe 2 oder 3 zugeordnet werden.

Stufe 4 und keine Berufserfahrung funktioniert nicht.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

VFA West

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Antw:Neue VKA-Fachkräfte-RL
« Antwort #4 am: 05.08.2024 10:46 »
Naja, laut RL kann in "besonderen Fällen" die Zuordnung auch zur Stufe 4 erfolgen. Es ist nur nicht definiert, was genau mit "besonderen Fällen" gemeint ist.

Ich habe demnächst wieder ein VG und verfüge dann über 5,5 Jahre Berufserfahrung, davon 4,25 Jahre einschlägige BE. Ich würde so ungern wieder in der Stufe 3 bei Null anfangen.  ::)

MoinMoin

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Antw:Neue VKA-Fachkräfte-RL
« Antwort #5 am: 05.08.2024 10:48 »
Übertariflich (und das ist diese RL) kann man alles machen.

VFA West

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Antw:Neue VKA-Fachkräfte-RL
« Antwort #6 am: 06.08.2024 08:03 »
Übertariflich (und das ist diese RL) kann man alles machen.
Okay, also wäre dann auch die Stufe 4 möglich, obwohl noch keine vollen 6 Jahre BE vorliegen?

MoinMoin

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Antw:Neue VKA-Fachkräfte-RL
« Antwort #7 am: 06.08.2024 08:05 »
Übertariflich ist alles möglich, wenn übertariflich ohne einschränkende Verordnungen etc bezahlt werden darf.

Alien1973

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Antw:Neue VKA-Fachkräfte-RL
« Antwort #8 am: 06.08.2024 08:16 »
Ich wurde in Stufe 5 eingestellt und hatte einen Behördenschreibtisch bis dahin nur als Bürger gesehen....

Gehen tut alles, man muss nur vor allem auch gut Verhandeln....

KlammeKassen

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Antw:Neue VKA-Fachkräfte-RL
« Antwort #9 am: 06.08.2024 10:52 »
Ich wurde in Stufe 5 eingestellt und hatte einen Behördenschreibtisch bis dahin nur als Bürger gesehen....

Gehen tut alles, man muss nur vor allem auch gut Verhandeln....

Aber du hattest wahrscheinlich 10 Jahre Berufserfahrung, die thematisch passte?