In der RL steht, dass neue Beschäftigte ohne Berufserfahrung der Stufe 3 zugeordnet werden können. Heißt das, dass Personen mit z.B. 3-jähriger einschlägiger BE der Stufe 4 zugeordnet werden können?
Nein, dass heißt es nicht. Aber idR wird dies über die tarifliche Regelung der förderlichen Zeiten erfolgen.
Generell interessiert mich, wie oft bei euch schon diese RL zum Tragen kommt und ob sie auch "einfachen" Verwaltungskräften in der E9a/E9b gewährt wird.
Ich glaube kaum, dass dir das hier jemand beantworten kann. Meine Erfahrung bislang ist, dass diese Zulage von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Manche scheuen Sie wie der Teufel das Weihwasser. In manchen Bereichen ist sie schon häufiger anzutreffen (IT, Bauverwaltung, Pflegekräfte). Die VKA hätte die Richtlinie nicht "nach unten" (seit der letzten Änderung lässt Sie ja schon eine Zulagenzahlung ab EG 5 zu) geöffnet, wenn Ihre Mitglieder (=Städte., Kreise, kommunale Betriebe) nicht signalisiert hätten, dass Sie auch für diese Beschäftigen einen "Freifahrtschein" benötigen.
Ich glaube aber, dass es sich insgesamt bezogen auf die über 2 Mio. Beschäftigen, die unter unter den TVÖD/VKA fallen, um max. 1 bis 2 Prozent aller Beschäftigten handelt, die tatsächlich in den Genuss einer solchen Zulage kommen.