Autor Thema: [BW] Beamte auf Lebenszeit: Ab wann Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?  (Read 3974 times)

Tomcat7

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Hallo zusammen,

angenommen man hat 5 Jahre als Angestellter in E13 gearbeitet, wurde dann in der gleichen Funktion (also gleiche Tätigkeit) verbeamtet auf Probe in A13 und nach 2 weiteren Jahren verbeamtet auf Lebenszeit ebenfalls in derselben Tätigkeit: Was passiert ab diesem Zeitpunkt, also ab der Verbeamtung auf Lebenszeit, wenn man dienstunfähig wird? Man muss ja erst fünf Jahre an Dienstzeit abgeleistet haben, um im Falle einer Dienstunfähigkeit abgesichert zu sein, oder? Finanztip sagt dazu nämlich:

"Als Beamter auf Lebenszeit bekommst Du das Ruhegehalt erst, wenn Du fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet hast (Wartezeit). Wirst Du also in den ersten fünf Jahren dienstunfähig, erhältst Du kein Ruhegehalt.

Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt nach 40 Jahren höchstens 71,75 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts, das Du während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hast (§ 14 BeamtVG). Damit fällt es im Gegensatz zur Er­werbs­min­de­rungs­ren­te meist deutlich höher aus."

Ich frage mich konkret, was ab der Verbeamtung auf Lebenszeit nach ca. 6 Jahren in der gleichen Funktion (nur halt zu Anfang als Angestellter) bei Beamten passiert, wenn sie dienstunfähig werden? Zumindest als Beamter hat man ja dann schon zwei Jahre an Dienstzeit im Beamtenverhältnis abgeleistet. Wie wird das berechnet?
Hat man die 5 Jahre zu dem Zeitpunkt schon voll
ODER ist man erst bei 2 Jahren inklusive Verbeamtung auf Probe
ODER ist man sogar erst bei 0 Jahren exklusive Verbeamtung auf Probe, weil es nur ab BaL zählt?

Grüße und danke für eure Antworten
Tomcat7

Gewerbler

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Soweit mir bekannt ist, zählt die Zeit ab dem Zeitpunkt der ersten Ernennung (also BaP). Also in dem Beispiel braucht man 2 Jahre BaP + 3 Jahre BaL.
Die Zeit als Angestellter hat mit dem Versorgungsrecht erstmal nichts zu tun. Da wird zwar ggf. was berücksichtigt, aber man hat ja aus der Zeit auch Rentenansprüche gesammelt.

Ich weiß zwar gerade nicht, wo genau, aber ich hatte neulich hier im Forum gelesen (glaube im Beitrag zur DU-Versicherung?), dass man bei vorzeitigem Ausscheiden (also vor Erreichen der Mindestpension) nochmal in der Rentenversicherung nachversichert werden würde und dann ggf. Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt.

Logio

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Ich kenne die Rechtslage in BW nicht aber in meinem Bundesland gibt es eine lange Liste von Zeiten vor der Ernennung, die als ruhegehaltsfähig gelten (z.B. Wehrdienst), als ruhegehaltsfähig anerkannt werden sollen (z.B. bestimmte Tätigkeit als Angestellter im ÖD) oder als ruhegehaltsfähig anerkannt werden können (z.B. Arbeit bei kommunalen Spitzenverbänden).

Da gibt es also grundsätzlich viele Möglichkeiten um die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten zu erhöhen.

Gewerbler

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Ich kenne die Rechtslage in BW nicht aber in meinem Bundesland gibt es eine lange Liste von Zeiten vor der Ernennung, die als ruhegehaltsfähig gelten (z.B. Wehrdienst), als ruhegehaltsfähig anerkannt werden sollen (z.B. bestimmte Tätigkeit als Angestellter im ÖD) oder als ruhegehaltsfähig anerkannt werden können (z.B. Arbeit bei kommunalen Spitzenverbänden).

Da gibt es also grundsätzlich viele Möglichkeiten um die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten zu erhöhen.

Das ist in BW von Prinzip her auch so (man muss eine Liste über alle Zeiten seit dem Schulabschluss angeben). Aber das sind ja dann doch Zeiten, für die man auch in die Rentenversicherung eingezahlt hat (vor allem bei spät verbeamteten Leuten). Nach meinem Verständnis dürfte das doch dann nicht doppelt zählen sondern man kriegt neben der Pension halt dann noch Rente ausgezahlt?

Wie es konkret aussieht, kann ich noch nicht sagen, hab meine Festsetzung noch nicht bekommen...

websgeisti

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Ergänzung: Generell sind Beamtenzeiten Beamter auf Widerruf und auf Probe voll anrechenbar auf die Wartezeit.

IchLiebeBeamtentum

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Hier scheint jemand etwas Großartiges zu planen.
Nicht mehr lange und der Beamtenstaat löst sich von allein auf.

websgeisti

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Hier scheint jemand etwas Großartiges zu planen.
Nicht mehr lange und der Beamtenstaat löst sich von allein auf.
So habe ich das beim Threadersteller nicht verstanden. Zumal so eine Dienstunfähigkeit nicht ohne weiteres durchgehen wird, da der Dienstherr bemüht ist dich weiterhin irgendwie im Dienst zu halten.

cyrix42

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Da hätte ich doch direkt mal ne Anschlussfrage: Ist es korrekt, dass man bei einer Verbeamtung nach einiger Zeit im Angestelltenverhältnis also nach 3 Jahren den Schutz der Absicherung durch die Erwerbsunfähigkeitsrente der GRV verliert, man aber erst nach 5 Jahren Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erwirbt? Ist ja durchaus ein (hoffentlich kleines) Risiko, was man da eingeht, ohne jede Versorgung dazustehen…

Organisator

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Da hätte ich doch direkt mal ne Anschlussfrage: Ist es korrekt, dass man bei einer Verbeamtung nach einiger Zeit im Angestelltenverhältnis also nach 3 Jahren den Schutz der Absicherung durch die Erwerbsunfähigkeitsrente der GRV verliert, man aber erst nach 5 Jahren Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erwirbt? Ist ja durchaus ein (hoffentlich kleines) Risiko, was man da eingeht, ohne jede Versorgung dazustehen…

Fast. Eine der Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten vor Antragstellung / Eintritt des Versicherungsfalls.

clarion

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Man wird man wird bei der DRV doch nachversichert, wenn man aus welchem Gründen auch immer nicht mehr verbeamtet ist. Kann dadurch der Anspruch auf Erwerbsminderung ausgelöst werden?

In jungen Jahren auf Erwerbsminderungsrente angewiesen zu sein, ist jedenfalls immer ziemlich Käse.

Firematthias

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Ja, wer ohne Anspruch auf Versorgung oder Altersgeld aus dem Dienst entlassen wird, wird nachversichert.

Die vom Dienstherrn nachgezahlten Beträge gelten als rechtzeitig gezahlt. Insofern hätte man die 36 Monate in 5 Jahren üblicherweise voll.

Wobei dienstunfähig nicht zwangsläufig erwerbsgemindert heißt. Dann gibt es auch keine Rente. Dann wäre man beim Jobcenter bis man einen neuen Job hat.