Hallo zusammen,
angenommen man hat 5 Jahre als Angestellter in E13 gearbeitet, wurde dann in der gleichen Funktion (also gleiche Tätigkeit) verbeamtet auf Probe in A13 und nach 2 weiteren Jahren verbeamtet auf Lebenszeit ebenfalls in derselben Tätigkeit: Was passiert ab diesem Zeitpunkt, also ab der Verbeamtung auf Lebenszeit, wenn man dienstunfähig wird? Man muss ja erst fünf Jahre an Dienstzeit abgeleistet haben, um im Falle einer Dienstunfähigkeit abgesichert zu sein, oder? Finanztip sagt dazu nämlich:
"Als Beamter auf Lebenszeit bekommst Du das Ruhegehalt erst, wenn Du fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet hast (Wartezeit). Wirst Du also in den ersten fünf Jahren dienstunfähig, erhältst Du kein Ruhegehalt.
Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt nach 40 Jahren höchstens 71,75 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts, das Du während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hast (§ 14 BeamtVG). Damit fällt es im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente meist deutlich höher aus."
Ich frage mich konkret, was ab der Verbeamtung auf Lebenszeit nach ca. 6 Jahren in der gleichen Funktion (nur halt zu Anfang als Angestellter) bei Beamten passiert, wenn sie dienstunfähig werden? Zumindest als Beamter hat man ja dann schon zwei Jahre an Dienstzeit im Beamtenverhältnis abgeleistet. Wie wird das berechnet?
Hat man die 5 Jahre zu dem Zeitpunkt schon voll
ODER ist man erst bei 2 Jahren inklusive Verbeamtung auf Probe
ODER ist man sogar erst bei 0 Jahren exklusive Verbeamtung auf Probe, weil es nur ab BaL zählt?
Grüße und danke für eure Antworten
Tomcat7