Autor Thema: Anzahl Urlaubstage bei Kündigung zum 30.09. des Jahres  (Read 2040 times)

Andreas Recht

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Hallo,

kann mir jemand sagen, wie hoch mein Urlaubsanspruch ist, wenn ich zum 30.09. des Jahres kündige (Arbeitsverhältnis besteht seit mehreren Jahren) und ich eine Arbeitsvertrag gem. gem.  TVÖD - Kommunen habe? 9/12 von 30?

Viele Grüße

Gewerbler

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Antw:Anzahl Urlaubstage bei Kündigung zum 30.09. des Jahres
« Antwort #1 am: 07.08.2024 13:53 »
Hallo,

kann mir jemand sagen, wie hoch mein Urlaubsanspruch ist, wenn ich zum 30.09. des Jahres kündige (Arbeitsverhältnis besteht seit mehreren Jahren) und ich eine Arbeitsvertrag gem. gem.  TVÖD - Kommunen habe? 9/12 von 30?

Viele Grüße

Richtig. Also 23 Tage (22,5 aufgerundet). Wenn es nahtlos weiter geht, kriegst du (bei auch 30 Tagen Jahresanspruch) durch zwei mal aufrunden einen Tag zusätzlich für das Jahr.  :)

ich1974

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Antw:Anzahl Urlaubstage bei Kündigung zum 30.09. des Jahres
« Antwort #2 am: 07.08.2024 17:18 »
Laut § 6 BurlG wir bereits erhaltener Urlaub auf den beim neuen Arbeitgeber zustehenden Urlaub angerechnet.
Falls eine Bescheinigung über den erhaltenen Urlaub vorgelegt werden muss, dürften es trotzdem nur noch 7 Resttage Urlaub sein.

Gewerbler

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Antw:Anzahl Urlaubstage bei Kündigung zum 30.09. des Jahres
« Antwort #3 am: 07.08.2024 17:35 »
Die Bescheinigung wurde bei mir auch verlangt, auch mit Wechseltermin 01.10., ich hab trotzdem dadurch 31 Tage bekommen insgesamt. Vielleicht hab ich aber auch nur Glück gehabt oder jemand hat geschlafen. Man wird es nicht erfahren.

Angelsaxe

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Antw:Anzahl Urlaubstage bei Kündigung zum 30.09. des Jahres
« Antwort #4 am: 08.08.2024 09:14 »
Die Bescheinigung wurde bei mir auch verlangt, auch mit Wechseltermin 01.10., ich hab trotzdem dadurch 31 Tage bekommen insgesamt. Vielleicht hab ich aber auch nur Glück gehabt oder jemand hat geschlafen. Man wird es nicht erfahren.

Ich würde sagen Glück - normal sollte, wie von ich1974 beschrieben, ein Gesamturlaub von 30 Tagen zustandekommen.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.