Autor Thema: Hauptberufliche Tätigkeit  (Read 1989 times)

pepetaki

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Hauptberufliche Tätigkeit
« am: 09.08.2024 13:59 »
Hallo, mir ist die Verbeamtung angelehnt worden, weil ich die 4-Jährige hauptberufliche Tätigkeit nicht erfüllen würden. Ich habe allerdings als sonstiger Bewerber schon mehrere Jahre in Positionen gearbeitet, die genau dieser Stelle nun dienen. Berufliche Erfahrung haben ich seit mehr als 7 Jahren und arbeite seit 3 Jahren bereits im öffentlich Dienst. Ich habe einen Uni-Abschluss.
Kann das sein? Ich kenne Leute, die nach 1 Jahr bereits verbeamtet wurden. Und wer entscheidet das?

clarion

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Antw:Hauptberufliche Tätigkeit
« Antwort #1 am: 12.08.2024 06:38 »
Der Dienstherr

bettelmusikant

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Antw:Hauptberufliche Tätigkeit
« Antwort #2 am: 12.08.2024 11:08 »
Die mindestens vierjährig ausgeübte hauptberufliche Tätigkeit muss dem Eingangsamt der Laufbahn, in das du eingestellt werden solllst, gleichwertig sein. Bei Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes gibt die tarifliche Eingruppierung als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer einen Anhalt. Ist das vergleichbar?
Außerhalb des öffentlichen Dienstes muss die berufliche Tätigkeit nach Fachrichtung, Breite und Wertigkeit der beabsichtigten Verwendung in der künftigen Laufbahn materiell vergleichbar sein. Ist das so?

Wurde beides geprüft?

pepetaki

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Antw:Hauptberufliche Tätigkeit
« Antwort #3 am: 12.08.2024 12:40 »
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ja! Zu Punkt 1: Vier Jahre sind nicht erreich. Zu Punkt 2: wird nicht anerkannt außerhalb des ÖD. Dabei ist sogar die Berufbezeichnung identisch. Ablehnung ist wohl nach §22 HLVO. Da steht aber etwas von 2 Jahren und 6 Monaten im hD. Dies habe ich ja erreicht, aber nicht in der selben Tarifstufe. Dazu muss aber gesagt werden, dass ich die Behörde gewechselt habe, und die Tarifgruppe sich erst dann geändert hat.

pepetaki

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Antw:Hauptberufliche Tätigkeit
« Antwort #4 am: 12.08.2024 12:42 »
Die mindestens vierjährig ausgeübte hauptberufliche Tätigkeit muss dem Eingangsamt der Laufbahn, in das du eingestellt werden solllst, gleichwertig sein. Bei Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes gibt die tarifliche Eingruppierung als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer einen Anhalt. Ist das vergleichbar?

§22

Ist das so, sind es vier Jahre? Nach meiner Kenntnis sind es 2 Jahre 6 Monate.
https://www.dbbverlag.de/media/27/32/c9/1662111453/Aktualisierungsdienst_III_Laufbahnrecht_August-2022.pdf