Autor Thema: [NI] Zwangsurlaub für Beamtinnen und Beamte  (Read 1772 times)

beamter1895

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Hallo zusammen,

unsere Kommune hat das Kollegium informiert, dass in diesem Jahr ab dem 23.12. bis Neujahr die Behörde geschlossen wird und hat dies nach Zustimmung mit dem Personalrat für alle angeordnet (TVÖD und Beamte/-innen).

Das bedeutet für uns, dass wir gezwungen werden 3 Urlaubstage bzw. Zeitausgleich vorzuhalten. Wie sind hier die Erfahrung dazu.

Laut Internetrecherche ist Zwangsurlaub aus solchen Gründen, ohne Einverständnis des jeweiligen Beamten/Beamtin verboten. Dies bestätigte auch das Urteil des VG Potsdam (VG Potsdam, 21.08.2019 - 2 K 2857/18)

Ich möchte das ungern akzeptieren, da ich die 3 Urlaubstage gerne für wann anders verwenden möchte.

Liebe Grüße und vielen Dank schon mal für eure/ihre Beiträge