Autor Thema: Zuschuss Krankengeld  (Read 1468 times)

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Zuschuss Krankengeld
« am: 19.08.2024 16:12 »
Hallo in die Runde,

betreffend Krankengeldzuschuss benötige ich eine kleine Hilfestellung.
Bislang habe ich in einem Bereich gearbeitet, der mit dem Tarifvertrag an den öffentlichen Dienst angelehnt ist. Entsprechend muss ich hier noch klare Abgrenzungen vornehmen und hätte hier folgende Fragestellungen:

-wenn MA erst Azubi, dann anschließende Übernahme --> wird Azubi Zeit für die Beschäftigungszeit für den KG Zuschuss mit angerechnet? Aus meiner Sicht nein, da der Azubi Tarif separat anzusehen ist. Wird allerdings etwas wirr, wenn erst SVpflichtig, dann Azubi, dann SVpflichtig... (alles nahtlos)

-die Tage KG Zuschuss sind gestaffelt nach Beschäftigungszeit --> gibt es dennoch eine maximale Anzahl von Tagen, für die wir einen KG Zuschuss zahlen? --> ein Mitarbeiter könnte z.B. 3 unterschiedliche Diagnosen haben, wo er jeweils KG Zuschuss erhält (Bein gebrochen, Arm gebrochen, etc.)

-wenn Mitarbeiter länger als 6 Monate aus der Lfz. sind, wird der Stufenaufstieg um diese Zeit (volle Kalendermonate) gehemmt?

Danke vorab.