Autor Thema: [Allg] Studiengänge und die tägliche Tätigkeit eines Beamten  (Read 1520 times)

Kieler Nordstern

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In wenigen Wochen beginnt ein neuer Abschnitt; daher wollte ich folgendes wissen...

1. Was sind denn die typischen Arbeiten eines Beamten im gehobenen Dienst - kurz: wie mächtig ist der Beamte in der 3.QE z.B. bei einer Kommunal- oder Landesverwaltung, was kann er selbst entscheiden?

2. Eine große Kommune in Bayern bietet 3 Studiengänge an in Richtung Verwaltung: Öffentliches Recht (LL.B.), Public Management (B.A.) und Diplom-Verwaltungswirt*in (FH)! Mir ist durchaus klar, dass der Dipl.-Verwaltungswirt der einzige Studiengang ist, der im Beamtenverhältnis absolviert wird.
Im Praxisalltag dürfte sich doch die Arbeit kaum unterscheiden zwischen den Studiengängen oder? - Oder machen sie im Alltag etwas anderes als der Verwaltungswirt? Was steckt dahinter? Für mich ist der Verwaltungswirt die Königsdisziplin!

2.1. Ergänzend dazu könnten sie sich später verbeamten lassen, also jene, die nicht Verwaltungswirte sind? Sie haben ja nicht den Vorbereitungsdienst absolviert.

Mit freundlichen Grüßen.


« Last Edit: 26.09.2024 23:35 von Admin »

FGL

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1. Was sind denn die typischen Arbeiten eines Beamten im gehobenen Dienst - kurz: wie mächtig ist der Beamte in der 3.QE z.B. bei einer Kommunal- oder Landesverwaltung, was kann er selbst entscheiden?
Kommt drauf an. Das geht je nach Organisation von der Sachbearbeitung bis hin ins zum Büroleiter (die Nr. 2 in der Hackordnung nach dem HVB).

Saxum

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zu 1. kommt schlichtweg auf den übertragenen Tätigkeitsbereich an, jedoch haben Beamt*innen im gehoberen Dienst "in der Regel" einen größeren Ermessensspielraum - "mächtig" naja, Beamten sind nicht dazu ausgelegt "mächtig" zu sein.

zu 2. die Unterschiede bei den Studiengängen sind relativ, der LL.B. ist tatsächlich "Juralästiger" im Studium ist und der PuMa Wirtschaftslästiger: aber am Ende kommt es auf das gleiche Raus bei den dreien. Jedoch einen Unterschied gibt es, der LL.B. wird meines Wissens nach derzeit noch nicht für die Verbeamtung anerkannt. Daher mal nachfragen, wenn deine Frage schon eher Richtung "Beamtentum" geht.

Beim PuMa muss man erstmal, ich glaube, drei Jahre nach dem Studium bewähren, dann kann man einen Antrag auf Verbeamtung stellen, wenns passt "kann" man verbeamtet werden. Nur beim Verwaltungswirt ist man "sofort" Beamter.

Wenn ich mich nicht irre, bedeutet der LL.B. jede Woche zwei oder drei Tage an der FOM, der PuMa wird im Blockunterricht angeboten ich glaube monatlich abwechselend FH und Praktika und der Betriebswirt ebenfalls monatswechselend im Blockunterricht aber dann eben in Hof mit Unterkunft und Gemeinschaftsküche dort.