Einen tatsächlichen Verweis auf ein BVerfG-Urteil, wo dies tatsächlich so behauptet wird, bringst du auch wieder nicht.
Wie erwähnt war die Besoldungswelt bis vor kurzem bezüglich der Familienzuschläge "in Ordnung" (im Gegensatz zum Besoldungsniveau). Dies hat sich jedoch geändert, seit die Besoldungsgesetzgeber plötzlich damit begonnen haben, ihre absurden Zuschlagsorgien zu ers(p)innen.
Wie soll ich dir also jetzt schon eine entsprechende BVerfG-Quelle nennen, wenn Karlsruhe bisher noch gar nicht die Notwendigkeit/Gelegenheit hatte, über die Zuschläge zu entscheiden? Du sagst doch selbst immer, dass das BVerfG (leider) immer nur auf den Blödsinn reagieren kann, den sich die Besoldungsgesetzgeber ausdenken.
Was ich dir aber sehr wohl genannt habe, ist beispielsweise die letztwöchige Stellungnahme eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters, der bezüglich der ersten beiden Kinder klar von "Privatsache" und "Einschränkungen des Lebensstandards" spricht. Außerdem habe ich dir eine Vielzahl von Argumentation des Richterbunds genannt, die eindeutig erkennen lassen, dass dein Standpunkt in direktem Widerspruch zur Ämterwertigkeit und dem Leistungsprinzip steht.
Das dumme ist nur, die ganzen Angestellten schauen neidvoll auf die Beamten, stattdessen sollten sie neidvoll auf die Bürgergeldempfänger schauen.
Also ich sehe nicht, wieso ich neidisch auf jemanden sein sollte, der am Existenzminimum herumkrebst. Denn anders als der User BVerfGBeliever es gerne für Beamte hätte, wird denen nur der Bedarf bezahlt; und nicht einem Single den Bedarf für eine 4K-Familie...
Ähem, hüstel, wie bitte?
Du behauptest also ernsthaft, dass ein lediger und kinderloser Beamter lediglich Anspruch auf seinen "Bedarf" (also mutmaßlich 115% eines Bürgergeldempfängers) hat?
Zu dieser Aussage hätte ich zur Abwechslung gerne mal eine Quelle von dir. Du wirst jedoch keine finden. Hätte nämlich das BVerfG die gleiche Meinung wie du, hätte es längst eine entsprechende Entscheidung gefällt (und allen viel Ärger erspart). Hat es aber nicht und wird es (zum Glück) auch nicht tun.
Und nochmal: Ich sage nicht, dass der Single-Beamte Anspruch auf den vollen Bedarf einer 4K-Beamten-Familie hat. Aber ich sage, dass der entsprechende Abstand, also die Familienzuschläge, nicht zu groß sein dürfen (Stichwort "Grundsätze des Berufsbeamtentums", etc.).
Denn, und hier dürfte dein und MoinMoins Hauptdenkfehler liegen: Die Beamtenbesoldung ist keine reine "Bedarfsbefriedigung", sondern auch bzw. sogar in erster Linie die Vergütung, die der Dienstherr dem Beamten für seinen "Dienst" schuldet!
P.S. Swen hatte mir vorhin im Beamtenforum den Tipp gegeben, mal per Suchfunktion nach früheren Beiträgen von ihm zu suchen. Eventuell mache ich das bei Gelegenheit, allerdings bin ich eigentlich gerade im Urlaub (daher auch die zeitzonenbedingten teilweise seltsamen Uhrzeiten meiner Posts) und widme mich jetzt erst mal wieder der "Erhaltung meiner Dienstfähigkeit" oder wie auch immer der entsprechende Beamtendeutsch-Ausdruck lautet..