Autor Thema: [Allg] Perspektivisches Vorgehen A9 - A11/12  (Read 1380 times)

annak

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Hey zusammen, ich hätte eine Frage an die Erfahrenen unter euch:
Ich sitze nach dem Studium nun auf einer A9-A10 Stelle. Die A10 wird mit entsprechender Wartezeit auf jeden Fall gewährt werden. A11 Stellen sind hier rar, nur die Teamleitung selbst bekommt A11. Wie würdet ihr perspektivisch vorgehen, wenn ihr für die Zukunft eine A11 oder A12 Stelle anvisieren möchtet?

1. Wartezeiten abwarten, A10 mitnehmen, sich dann auf A11 Stellen bewerben
2. Sich bereits jetzt schon auf andere gebündelte Stellen (z.B. A9-11) bewerben und den jetzigen Dienstherrn verlassen
3. Die Lebenszeitverbeamtung abwarten und sich mit A9 auf gebündelte Stellen bewerben

Und was passiert eigentlich, wenn sich zwei Personen auf eine A11 Stelle bewerben, Person A aber in A10 eingestuft ist und Person B in A11 eingestuft ist? Gibt es hier Vorrangregelungen?

Vielen Dank für eure Erfahrungen
« Last Edit: 26.09.2024 23:37 von Admin »

Helli04

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Antw:Perspektivisches Vorgehen A9 - A11/12
« Antwort #1 am: 04.09.2024 08:14 »
1. Kann man machen, je nach persönlichem Ehrgeiz.
2. Einen Dienstherren zu verlassen, bei dem man zumindest eine einigermaßene Wertschätzung erfährt - ist bei meiner Kommune der Fall - würde ich wegen des Geldes nicht.
3. So würde ich vorgehen, das hat aber mit der Lebenszeitverbeamtung doch nichts zu tun? Häufig ist die Bewerberlage dünn, nicht nur bei externen, sondern auch bei internen Ausschreibungen.

Zumindest bei uns würde der A10er hier nicht zum Zug kommen, ob das nun "nur" eine interne Regelung ist oder mit  rechtlichen/gerichtlichen Vorgaben zu tun hat, kann ich dir nicht sagen. Andererseits ist das auch egal, der A11er der auf einen A11-Dienstposten wechselt, macht ja wieder eine A11-Stelle frei.