Moin,
ich habe eine Frage zur Zulage im TV-L Niedersachen
Folgender Sachverhalt:
bisher Arbeitsplatz in E9a Stufe 3 (Brutto 3419,58€)
Nun ab 15.8.24 Zulagentätigkeit in E10 (Brutto in Stufe 3 4040,88€)
= Unterschiedsbetrag ca. 600€ brutto
Hier heißt es nun im Flurfunk man würde nur einen Maximalbetrag von 180€ brutto im Monat als Zulage erhalten.
Eigentlich dachte ich, dass man in Fällen der Entgeltgruppen 9-15 den Unterschiedsbetrag erhält und während der Zulagentätigkeit auch weiterhin in seiner Erfahrungsstufe bleibt bzw. gegebenenfalls auch weiter steigt, da man ja sogesehen wie in meinem Beispiel weiter in E9a ist.
Eine Rückmeldung dazu würde mich freuen