Autor Thema: Überstunden streichen  (Read 2679 times)

shenja

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Antw:Überstunden streichen
« Antwort #15 am: 09.09.2024 16:11 »
Wir haben ein Ampelsystem zwischen 40 bis über 80 Stunden. Bis 40 Stunden plus ist kein Thema und es passiert erst mal nichts.
Zwischen 40 und 80 Stunden sind Maßnahmen zu ergreifen um wieder bei max. 40 Stunden zu gelangen. Man muss Gespräche suchen etc.
Über 80 Stunden ist nicht so gut. Hier müssen erneut Gespräche gesucht werden um wieder bei 40 Stunden zu landen. Ggf. werden Stunden auf Antrag ausgezahlt.
Am Ende des Jahres soll man wegen der Rückstellung maximal 24 Stunden haben.
Aber faktisch steht nirgendwo was passiert wenn man am Ende des Jahres mehr als 24 Stunden hat.
Bisher wurden die dann einfach ins neue Jahr übertragen. Ich hoffe, dass bleibt so. Ansonsten müsste doch eigentlich in der Dienstvereinbarung eine Konsequenz stehen, oder? Einfach streichen geht doch dann eigentlich nicht.

KlammeKassen

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Antw:Überstunden streichen
« Antwort #16 am: 09.09.2024 18:18 »
Wir haben ein Ampelsystem zwischen 40 bis über 80 Stunden. Bis 40 Stunden plus ist kein Thema und es passiert erst mal nichts.
Zwischen 40 und 80 Stunden sind Maßnahmen zu ergreifen um wieder bei max. 40 Stunden zu gelangen. Man muss Gespräche suchen etc.
Über 80 Stunden ist nicht so gut. Hier müssen erneut Gespräche gesucht werden um wieder bei 40 Stunden zu landen. Ggf. werden Stunden auf Antrag ausgezahlt.
Am Ende des Jahres soll man wegen der Rückstellung maximal 24 Stunden haben.
Aber faktisch steht nirgendwo was passiert wenn man am Ende des Jahres mehr als 24 Stunden hat.
Bisher wurden die dann einfach ins neue Jahr übertragen. Ich hoffe, dass bleibt so. Ansonsten müsste doch eigentlich in der Dienstvereinbarung eine Konsequenz stehen, oder? Einfach streichen geht doch dann eigentlich nicht.

Wenn gestrichen werden soll, muss das in der Dienstvereinbarung festgehalten werden.

Für die Rückstellungsbildung soll reduziert werden... soso.... dann ist es dem Arbeitgeber peinlich, dass so viele Überstunden geleistet werden? Dem Jahresabschluss wäre das über die Höhe der Rückstellungen ja zu entnehmen, ansonsten ist so etwas von außen kaum zu erkennen.
Aber wenn jedes Jahr viele Stunden übertragen werden, ändert sich die Höhe auch kaum, daher eigentlich egal, ob 24 oder 80; bis auf das die Gesamtsumme der Abbildung der Rückstellungen natürlich höher ist.

Bei uns wird zum Quartalsende (praktischerweise ja auch 31.12. wegen RST-Bildung) gekappt; 78 Stunden sind zulässig (2 fache Vollarbeitszeit Angestellter), alles darüber wird zum Quartalsende gekappt, daher baue ich spätestens dann auch rechtzeitig ab; zu verschenken habe ich nichts.
Unser neuer Personalrat seit April arbeitet aber gerade an dem Thema, was da noch machbar ist (vielleicht auch Lebensarbeitszeitkonto etc.); bis dahin gilt diese alte Regelung aber erstmal weiter

MoinMoin

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Antw:Überstunden streichen
« Antwort #17 am: 10.09.2024 08:39 »
Das für übernommene Urlaubstage Rückstellungen gebildet werden müssen ist klar, da z.B. sie theoretisch ausgezahlt werden könnten, wenn jemand geht.

Aber für Gleitzeitstunden höre ich das zum ersten mal.
Und Überstunden werden doch ausgezahlt, wenn sie nicht abgefeiert wurde und sind eh gesondert auszuweisen auf dem Zeitkonto, oder?

Hain

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Antw:Überstunden streichen
« Antwort #18 am: 10.09.2024 09:22 »
Das für übernommene Urlaubstage Rückstellungen gebildet werden müssen ist klar, da z.B. sie theoretisch ausgezahlt werden könnten, wenn jemand geht.

Aber für Gleitzeitstunden höre ich das zum ersten mal.
Und Überstunden werden doch ausgezahlt, wenn sie nicht abgefeiert wurde und sind eh gesondert auszuweisen auf dem Zeitkonto, oder?
Gleitzeitguthaben ist Arbeitsleistung, die noch nicht bezahlt wurde - dafür sind regelmäßig Rückstellungen zu bilden (zumindest in Nds).

KlammeKassen

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Antw:Überstunden streichen
« Antwort #19 am: 10.09.2024 12:15 »
Das für übernommene Urlaubstage Rückstellungen gebildet werden müssen ist klar, da z.B. sie theoretisch ausgezahlt werden könnten, wenn jemand geht.

Aber für Gleitzeitstunden höre ich das zum ersten mal.
Und Überstunden werden doch ausgezahlt, wenn sie nicht abgefeiert wurde und sind eh gesondert auszuweisen auf dem Zeitkonto, oder?

In Niedersachsen § 45 Abs. 1 Nr. 3 KomHKVO; diesem lässt sich das zwar nicht explizit entnehmen; alle vorhandenen Kommentierungen von angesehenen Experten (Lasar, Rose etc.) weisen aber darauf hin, dass für Urlaub und Überstunden/Gleitzeitguthaben Rückstellungen zu bilden sind.

Ist vor dem Hintergrund des Ressourcenverbrauchs (Doppische Buchhaltung in Niedersächsichen Kommunen im Gegensatz zum Land Niedersachsen) aber auch logisch.
Der Aufwand ist im alten Jahr entstanden (=Personalaufwand für geleistete Stunden);
ist zum Beispiel auch mit unterlassenen Instandhaltungsrückstellungen so, dass diese abgebildet werden müssen . sonst würde immer alles munter im neuen Haushalt abgebildet werden

MoinMoin

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« Antwort #20 am: 10.09.2024 15:24 »
Danke für die Info