Autor Thema: [Allg] Macht die Erfordernis der Rückernennung Bewerbungsprozess komplizierter?  (Read 3019 times)

InternetistNeuland

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Und wieder einmal gilt.....   Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle:  Erforderrnis:  A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.

Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.


Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....


Dann möge mir jemand den Sinn von Bündelstellen erklären und wieso das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass diese Bündelstellen maximal 3 Besoldungsgruppen abdecken dürfen, da in deinem Fall ja offensichtlich auf einer Stelle 4 mal befördert wurde.

§ 18 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

Grandia

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doi.org/10.5771/0947-9856-2013-5-245

Im Gegensatz zu einer reinen A15 Stelle, die einen Beamten der Gruppe A15für den Dienst erfordert oder eine Beförderung dorthin nach sich zieht, können bei Bündelstellen alle Beamten der in der Bündelstelle genannten Gruppen diesen Dienst absolvieren. Eine Beförderung zur möglichst höchsten ausgeschriebenen Stelle KANN, muss aber nicht geschehen.

Das wurde aber schon gesagt...

Organisator

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Und wieder einmal gilt.....   Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle:  Erforderrnis:  A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.

Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.


Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....


Dann möge mir jemand den Sinn von Bündelstellen erklären und wieso das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass diese Bündelstellen maximal 3 Besoldungsgruppen abdecken dürfen, da in deinem Fall ja offensichtlich auf einer Stelle 4 mal befördert wurde.

§ 18 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

Die genannte A13-Stelle ist eben keine Bündelstelle sondern spitz nach A13 bewertet.

Thomber

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Zitat
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.

Soll also heißen, dass der ausschreibende Dienstherr in seinem Ausschreibungstext KEINE Erfordernisse formulieren darf/kann? Dann könnte man ja auch nicht verhindern, dass ein Masterabsolvent (z.B. aktuelle in A9) sich auf eineA13/14 Stelle bewirbt, richtig?    Na ja, die Bewerbung kann man nicht verhindern, aber man kann Bewerber vom Verfahren ausschließen, wenn die Erfordernisse nicht erfüllt sind, oder nicht?

Grandia

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Exakt! Ist die Eignung/Befähigung nicht gegeben, dann kann ein Ausschluss im Verfahren erfolgen. Befähigung (ein Teil der Erfordernisse)hat aber nur bedingt was mit dem Amt bzw. der Eingruppierung zu tun, sondern mehr mit Bildungsweg, Fortbildung, vorangegangene Erfahrungen auf Dienstposten.
Vielleicht hilft es gedanklich Dienststelle und Amt/Besoldungsgruppe zu trennen.

Thomber

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Exakt! Ist die Eignung/Befähigung nicht gegeben, dann kann ein Ausschluss im Verfahren erfolgen. Befähigung (ein Teil der Erfordernisse)hat aber nur bedingt was mit dem Amt bzw. der Eingruppierung zu tun, sondern mehr mit Bildungsweg, Fortbildung, vorangegangene Erfahrungen auf Dienstposten.
Vielleicht hilft es gedanklich Dienststelle und Amt/Besoldungsgruppe zu trennen.

Danke!
(In der Praxis formulieren Dienstherren aber oftmals Anforderungen an das "Amt"/ die Besoldungshöhe der Bewerber und verschicken auch dann halt Absagen.

Gesucht wird ein A15er für eine A15-Stelle
oder
gesucht wird ein A11er für eine A10/11-Stelle  z.B.     Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen sind raus.   Ob das nun rechtens ist, mag ein Volljurist entscheiden, auf jeden Fall ist das so aber die laufende Praxis